Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Dr. Mechthild Düsing (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Sunday, 01.12.2013, 10:30 (vor 4018 Tagen)

F88 Dr. Mechthild Düsing – geboren am 29.09.1944 in Lennestadt (NRW) - Studium der Jura, Kunstge-schichte und Archäologie in Münster und München – Privatanschrift: Hittorfstraße 8, Münster – verheiratet mit Djahan Bahrainian – Kinder Helena, Gustav und Walter – www.meisterernst.de - du-esing@meisterernst.de –Fachanwältin für Verwaltungs-, Erb- und Agrarrecht – Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes - Mitglied des Vorstandes des Deutschen Anwaltsvereins - Mitglied des Vorstandes der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV -http://www.existenzielle.de/cms/upload/bilder/magazin/Dsing200.jpg

Mechtild Düsing Münster, den 31.10.2008
Rechtsanwältin und Notarin
Partnerin Rechtsanwaltskanzlei
Meisterernst Düsing Manstetten
Geiststr. 2
48151 Münster
Per Mail: rechtsausschuss@bundestag.de
Deutscher Bundestag
Rechtsausschuss
- Leiterin des Sekretariats -
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Bundesnotarordnung zur Anhörung des Rechtsausschusses
des Deutschen Bundestages vom 05.11.2008
Sehr geehrte Herren und Damen,
ich danke für die Einladung als Sachverständige zu dieser Anhörung.
Zu meiner Person kurz Folgendes:
Ich bin Gründungspartnerin der Rechtsanwaltskanzlei Meisterernst
Düsing Manstetten in Münster. Ich bin Mitglied des Vorstands des
Deutschen Anwaltsvereins, des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft
Anwältinnen im DAV sowie Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes.
Seit 1973 bin ich Rechtsanwältin und seit 1983 Notarin. Damals konnte
man nach zehnjähriger Wartezeit ohne gesonderte Prüfung Notarin
werden. Dies habe ich wahrgenommen.
Meine Aufgabe bei der vorliegenden Anhörung sehe ich hauptsächlich
darin, mit meiner Stellungnahme zur Verbesserung der
Zulassungschancen von Frauen zum Notariat beizutragen.
1. Statistisches
1973 gab es bundesweit ca. 5 % Rechtsanwältinnen, wie viel Notarinnen es damals
gab, ist nicht mehr aufklärbar. 1983 gab es dann ca. 10 % Rechtsanwältinnen. Die
Anzahl der Notarinnen ist ebenfalls nicht aufklärbar, da die Bundesnotarkammer – so
jedenfalls ihre Aussage – keine Statistik über das Verhältnis zwischen Männern und
Frauen im Notariat zum damaligen Zeitpunkt geführt hat.
Die Zahl der zugelassenen Rechtsanwältinnen hat sich in Deutschland dann von
1987 (13 %) auf 21 % 1997 und auf rund 30 % im Jahr 2007 erhöht.
Die Zahl der zugelassenen Notarinnen (insgesamt, hauptberufliche Notare und
Anwaltsnotare zusammen) betrug 1997 1.030 Notarinnen. Die Zahl der insgesamt
zugelassenen Notare 10.688, sodass der Anteil der Frauen 1997 bei 9,6 % lag.
10 Jahre später im Jahre 2007, waren es bundesweit 8.662 Männer und Frauen, die
Notare waren, wovon 1.000 Frauen zu Notarinnen bestellt waren. Dies sind 11,5 %
Frauen. Rechnet man aus der Statistik 2007 die neuen Bundesländer heraus, wo der
Anteil zwischen Männern und Frauen eher gleichmäßig verteilt ist, kommt man auf
einen Frauenanteil in den alten Bundesländern von 9,6 %. Dieser Frauenanteil ist
unter den hauptberuflichen Notaren in den alten Bundesländern exakt so hoch wie
bei den Anwaltsnotaren.
Man kann daher feststellen, dass – außerhalb der neuen Bundesländer – der
Frauenanteil insgesamt bei den Notarzulassungen 9,6 % beträgt. Dies ist im Hinblick
auf die Zahl der Frauen im Anwaltsberuf, die 30 % beträgt, offensichtlich zu niedrig.
Im Bereich der Notarkammer Westfalen, der ich angehöre, liegt der Anteil der Frauen
Ende 2007 sogar lediglich bei 6,6 %. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass
die Notarkammer Westfalen die größte Anwaltsnotarkammer der Bundesrepublik ist.
2. Gründe für die bisherige Benachteiligung von Frauen
Diese statistischen Zahlen weisen auf eine zumindest mittelbare Diskriminierung von
Frauen im Hinblick auf den Zugang zum Notariat hin. Wissenschaftliche
Untersuchungen hierüber gibt es nicht. Es gibt lediglich eine Untersuchung des
Soldan Instituts (Hommerich/Kilian), die die Situation von Rechtsanwältinnen in den
Blick nimmt. Hieraus können Rückschlüsse gezogen werden. Danach sind
Rechtsanwältinnen signifikant weniger häufig in örtlichen und überörtlichen
Sozietäten zusammengeschlossen und deutlich häufiger in Einzelkanzleien oder in
Bürogemeinschaften tätig als Rechtsanwälte. In Sozietäten mit elf oder mehr
Anwälten arbeiten 2 % der Frauen gegenüber 8 % der Männer. Frauen sind damit
auch in Sozietäten, in denen sich bereits ein Notariat befindet, unterrepräsentiert.
Frauen haben aus diesem Grund weniger Chancen, als Notarvertreterin bestellt zu
werden.
Eine Studien von Hommerich aus dem Jahre 2006 zum Verdienst von
Rechtsanwälten hat außerdem ergeben, dass Rechtsanwältinnen häufiger in
umsatzschwächeren Kanzleien tätig sind als ihre männlichen Kollegen. Das
Einstiegsgehalt von Rechtsanwältinnen und freien Mitarbeiterinnen ist deutlich
niedriger, als das der Kollegen.
Hinzu kommt, dass Rechtsanwältinnen im Laufe ihres Berufslebens wegen
Kindererziehung ihre Arbeitszeiten reduzieren. Nur 30 % der Rechtsanwältinnen im
eigenem Büro, die Kinder haben, arbeiten Vollzeit (männliche Kollegen: 90 %).
Bei angestellten Anwälten/freien Mitarbeitern liegt der Anteil der Rechtsanwältinnen
mit Kindern, die Vollzeit arbeiten, bei 17 %, bei den männlichen Kollegen dagegen
bei 96 %.
Diese soziale Situation der Anwältinnen führt bei den bestehenden
Zulassungskriterien dazu, dass die Anwältinnen die Punktzahlen für die Zulassung
zum Notariat im Bereich des Anwaltnotariats kaum erreichen können. Sie haben
weder eine Chance, die ausreichende Anzahl von Notarvertretungen zu erhalten
noch haben sie die Zeit und die geldlichen Mittel, die zahlreichen Fortbildungskurse,
die zur Erlangung einer ausreichenden Punktzahl erforderlich sind, zu besuchen.
3. Aktionen für die Gleichstellung von Frauen
Leider hat – soweit ich weiß – noch keine Rechtsanwaltskollegin eine
Konkurrentenklage auf die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU gestützt. Die
bisherigen Konkurrentenklagen, die höchstrichterlich entschieden wurden, wurden
immer zwischen Männern ausgefochten. Dies ist auch der Grund, weshalb die von
mir angesprochenen Verstöße gegen die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU sowie
das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bisher nicht thematisiert wurden.
Ich habe seit der Anwältinnenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im
DAV im Jahre 2006, die sich mit diesem Thema befasst hat, die Frage der
Frauendiskriminierung aufgegriffen. Der Deutsche Juristinnenbund hat eine
Stellungnahme unter dem 29.04.2008 zum Entwurf des Gesetzes abgegeben. Nach
Rücksprache mit der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Rechtsanwältin
und Notarin Jutta Wagner, bin ich auch berechtigt, im vorliegenden
Anhörungsverfahren für den Deutschen Juristinnenbund zu sprechen.
Der Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes vom 29.04.2008 schließe ich
mich ausdrücklich an. Auch die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV, deren
Vorsitzende ich bin, schließt sich dieser Stellungnahme an.
4. Der vorgelegte Entwurf ist ein Fortschritt
Sowohl der Deutsche Juristinnenbund als auch die Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen
im DAV begrüßen den vorliegenden Entwurf. Der Entwurf wird mit Sicherheit den
Frauen einen besseren Zugang zum Anwaltsnotariat verschaffen. Insbesondere ist
zu begrüßen, dass das Sammeln von Punkten durch unzählige
Fortbildungsveranstaltungen abgeschafft wird. Die Ablegung einer Prüfung wird
sicherlich zu gerechteren Ergebnissen führen als das bisherige System.
Vorzusehen ist allerdings eine Verpflichtung der bestehenden Notariate, Bewerbern
und Bewerberinnen die Praxisausbildung, die für die Zulassung zum Notariat
erforderlich ist, zu ermöglichen. Hierzu sollte eine Verpflichtung ins Gesetz
aufgenommen werden. Es ist fraglich, ob die in dem Entwurf in § 6 Abs. 2 hierzu
beabsichtigte Vorschrift ausreichend ist. Abzulehnen ist jedenfalls, dass ein Teil der
Praxisausbildung von 160 Stunden wiederum durch Teilnahme an
„Praxislehrgängen“ ersetzt werden kann. Diese Klausel könnte wieder dazu führen,
dass derjenige zugelassen wird, der die meisten „Praxislehrgänge“ nachweist.
Um die nach wie vor bestehenden Diskriminierungen von Frauen gem. Art. 3 Abs. 2
S. 2 GG auszugleichen, sind positive Maßnahmen erforderlich. In Art. 3 Abs. 2 S. 2
heißt es wörtlich:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
In diesem Zusammenhang ist es meines Erachtens erforderlich, in das Gesetz eine
Vorschrift aufzunehmen, wonach Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt zum
Notariatsamt zuzulassen sind. Dies müsste sich natürlich auch auf das Nur-Notariat
beziehen.
Der Deutsche Juristinnenbund fordert eine Quote für Notarinnen, die der Quote ihrer
Beteiligung an der Rechtsanwaltschaft, zumindest aber ihrer Teilnahme am
Grundkurs Anwaltsnotariat entspricht.
Auch der Deutsche Anwaltverein fordert in seinem „Eckpunktepapier“, dass der Anteil
von Frauen am Anwaltsnotariat erhöht werden muss.
5. Zusammenfassend stelle ich Folgendes fest:
(1) Der Gesetzentwurf ist im Hinblick auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
im Notariat zu begrüßen.
(2) Es ist in § 6 Abs. 2 des Entwurfs deutlicher zu machen, dass die bestehenden
Notariate verpflichtet sind, die 160 Stunden Praxisausbildung zu gewährleisten.
Ein Ersatz durch wie auch immer geartete „Praxislehrgänge“ sollte entfallen.
(3) Es sollte sichergestellt werden, dass Frauen, die wegen Kindererziehung
Teilzeitarbeit leisten, durch die Formulierung in § 6 Abs. 2 Nr. 1 (hauptberuflich)
nicht vom Zugang zum Anwaltsnotariat ausgeschlossen werden. In § 7 g Abs. 6
ist sicherzustellen, dass praktizierende Anwaltsnotare bzw. Anwaltsnotarinnen
als Prüfer mitwirken.
(4)Gem. Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG ist eine Bestimmung in die Bundesnotarordnung
aufzunehmen, die gewährleistet, dass bestehende Diskriminierungen möglichst
schnell beseitigt werden. Eine solche Bestimmung kann entweder eine
Frauenquote sein oder die Verpflichtung, Frauen bei gleicher Qualifikation
bevorzugt zum Notariatsamt zuzulassen.
Die Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes vom 29.04.2008 füge ich in
der Anlage bei.
Ich bedanke mich nochmals, dass mir Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben
wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Mechtild Düsing
Rechtsanwältin und Notarin

http://www.meisterernst.de/publikationen/duesing/RADuesing_Stellungnahme_an_Deutschen_Bundestag.pdf

Rechtsanwältin Düsing engagiert sich seit 2009 im Rahmen der Aktion "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung, Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen - insbesondere in Aufsichtsräten - deutscher Unternehmen". Diese Aktion wird unter Führung des deutschen Juristinnenbundes und mit Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im DAV und des Vereins FidAR seitdem durchgeführt.
Es werden Hauptversammlungen deutscher Unternehmen besucht und kritische Fragen im Hinblick auf die Repräsentanz von Frauen in den Führungsgremien gestellt. Immerhin hat sich die Zahl der Frauen in Vorstän-den deutscher DAX Konzerne von 1 auf 5 seitdem erhöht! (Stand Januar 2011)

http://www.meisterernst.de/duesing.html

Eigentlich müssten es 50 Prozent sein
Ein Gespräch mit Mechtild Düsing
Über die juristische Seite der Debatte um eine Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände, die Gestaltungs-möglichkeiten einer Aktionärin und die Verantwortung einer Aufsichtsrätin.

Mechtild Düsing ist Rechtsanwältin und Notarin in Münster. Die Verwaltungs-rechtlerin engagiert sich seit vielen Jahren im Vorstand des Deutschen Juristinnenbundes und für die gesetzlich verankerte Quote. Gemeinsam mit FidAR, Frauen in die Aufsichtsräte, besuchten die Juristinnen seit 2009 verschiedene Hauptversammlungen. Am 8. April 2009, fragte Mechtild Düsing bei der Daimlerhauptversammlung zum Tagesordnungspunkt „Wahl des Aufsichtsrates": „Warum sitzt im Aufsichtsrat nur eine Frau und warum sind alle fünf neu zu wählende Aufsichtsratsmitglieder männlich?"
Renate Künast sagte am vergangenen Wochenende in einem Interview, die geringe Zahl von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten deutscher Unternehmen verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Ist das so?
Mechtild Düsing: Zumindest ist es ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 2 und damit gegen das Gebot der Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Und es ist ein Verstoß gegen mehrere Artikel im EG-Vertrag. Daraus folgt aber leider keine Strafe.
Wäre dann nicht eine Verfassungsklage möglich?
Nein, das wiederum nicht. Denn das Grundgesetz richtet sich an den Staat und nicht an Einzelne, d.h., der Staat muss Gesetze machen, die Gleichstellung herstellen. Die EG-Regelungen könnten auch gegenüber Privatpersonen geltend gemacht werden, darauf könnte man eine Klage stützen, aber dazu dient ja auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das AGG. Klagen kann eine Frau aber immer nur in einem konkreten Fall, der sie selbst betrifft, z.B. bei einer Benachteiligung in einem Bewerbungsverfahren.
Um einen Posten in einem Aufsichtsrat kann ich mich aber nicht bewerben.
Man kann sich natürlich bei Headhuntern bewerben, die Leute für Aufsichtsräte suchen. Oder sich theoretisch auch bei einer Gesellschaft direkt bewerben, wenn man sich für geeignet hält. Aber diese Posten werden nicht ausgeschrieben. Aufsichtsräte der Anteilseignerseite - und um die geht es uns - werden von den Aktionären vorgeschlagen und dann von der Hauptversammlung gewählt.
Das war der Grund für die Aktionen des Juristinnenbundes und der Initiative FidAR, Frauen in die Aufsichtsräte, sich auf den Hauptversammlungen einzumischen und mehr Frauen zu fordern.
Ja, wir haben dort gefordert, dass Frauen für Aufsichtsräte vorgeschlagen werden. Aber bei der Hauptversammlung ist das immer zu spät. Dann liegt die Vorschlagsliste schon vor und wird nur noch abgestimmt. Das einzige, was sie tun können, ist ihr Rederecht zu nutzen, und zu fragen, warum keine Frau auf der Liste steht. Die Frage ist, wie können wir sie zwingen, etwas zu verändern? Als einzelne kleine Aktionärin können Sie nicht wirklich etwas verändern. Aber wir üben Druck auf die Politik aus und sorgen für eine entsprechende Medienöffentlichkeit.
Haben die die Aktionen etwas bewirkt?
Ich glaube schon. Seitdem wir angefangen haben, gezielt nachzufragen, ist die Zahl der Frauen in den Vorständen der DAX-Unternehmen von 1 auf 5 gestiegen. Bei den Aufsichtsräten hat sich weniger getan. Da gibt es die nächste große Wahl 2013 und das ist auch der Grund, warum die Bundesregierung jetzt nicht handelt, sondern warten will, ob sich 2013 etwas ändert. Ich bezweifle allerdings, dass das zu irgendeinem Fortschritt für die Frauen führt. Vielleicht in einem einstelligen Prozentbereich ...
Was kann eine Aufsichtsrätin in einem großen Unternehmen bewegen?
Zunächst hat sie natürlich dieselben Pflichten wie jeder Mann auch. Aber wenn es darum geht, neue Vorstände zu berufen, dann kann eine Frau in ihren Kreisen gucken, ihre Kontakte nutzen und Frauen vorschlagen. Denn der Aufsichtsrat schlägt den Vorstand vor und er wählt ihn auch. Frauen in Aufsichtsräten könnten diese Männercliquen und damit die Unternehmen von der Spitze her verändern.
Der Aufsichtsrat macht außerdem Vorschläge für die Corporate Governance, für die Unternehmenskultur. Hier kann eine Frau ganz gezielt darauf hinwirken, dass der Anteil von Frauen im Unternehmen erhöht wird.
90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind kleine oder mittlere Betriebe. Die Zahl der DAX-Unternehmen ist damit verglichen, klein. Warum macht die Anstrengung für mehr Frauen in die Aufsichtsräte dennoch Sinn?
Weil man hier über das Aktien- und Gesellschaftsrecht Einfluss nehmen kann, das kann man bei kleinen Unternehmen nicht. Für diese Unternehmen gibt es das AGG.
Hat sich durch das AGG für die Frauen in der Wirtschaft etwas verändert?
Das AGG greift nicht so direkt ein wie die Quote. Um das AGG durchzusetzen, ist man immer darauf angewiesen, dass eine Einzelperson klagt und die Hemmschwelle dafür ist sehr hoch. Aber ich denke schon, dass das Gesetz etwas bewirkt hat, weil Firmen eine Klage drohen kann, wenn sie gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
Die NRW-Ministerin Barbara Steffens hat jetzt angekündigt, dass sie die Quote in NRW durchsetzen will. Kann sie die Absage der Kanzlerin damit unterlaufen?
Aktien- und GmbH-Recht ist Bundesrecht. Sie könnte die Quote für die Landesbetriebe versuchen durchzusetzen. Das wäre ebenso dringend notwendig, da sind auch reine Männerriegen an der Spitze. Um auf Bundesebene Einfluss zu nehmen, könnte sie einen Gesetzentwurf machen und diesen dann in den Bundesrat einbringen. Aber über ein Quotengesetz entscheidet letztlich immer der Bundestag.
Wenn ein Quotengesetz käme, wie ließe es sich durchsetzen oder einklagen?
Mit entsprechenden Sanktionen. In Norwegen haben sie das vorgemacht. Dort wurde angedroht, dass Aktiengesellschaften aufgelöst werden, wenn sie die Quote nicht erreichen. Oder Beschlüsse des Aufsichtsrats und des Vorstands sind nicht bindend, wenn diese nicht quotiert sind.
Wurden in Norwegen AGs aufgelöst?
Nein, meines Wissens ist es dazu nicht gekommen. Dabei hatten sie eine relativ kurze Frist von wenigen Jahren, um eine Quote von 40 Prozent zu erreichen. Alle haben es geschafft, die Quote zu erfüllen. Es gab keinen Mangel an qualifizierten Frauen. Hier in Deutschland sind wir viel zu feige. Die Forderung nach 30 Prozent ist ein Witz. Wir müssen mindestens 40 Prozent fordern. Eigentlich müssten es 50 Prozent sein.
existenzielle 2/2011
Interview: Andrea Blome

http://www.existenzielle.de/cms/front_content.php?idart=1384

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