Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Vielleicht sind die ja bereits derart hirngewaschen, dass die nicht einmal mehr lesen können ... (Allgemein)

Mr.Präsident @, Wednesday, 04.12.2013, 22:53 (vor 4026 Tagen) @ Sachse

... z.B. das Grundgesetz, insbesondere den Artikel 6:

Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Das ist dann wohl eine der wenigen Angelegenheiten für einen Verfassungsschutz, äh, ach so, stimmt ja, der Verfassungsschutz untersteht ja der Neosozialistischen Linkspartei, mit ihren verschiedenen fachbereichen, CDUSPDLINKSGRÜNF(FDPPIRATIG).

--
Feminismus / Gender-Wahnsinn:

[image]
von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)


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