Wenn Eltern in Erzwingungshaft genommen werden, weil sie ihre Kinder nicht an einem Sexualkundeunterricht haben teilnehm (Manipulation)
Unrecht kann kein Recht schaffen
6. Dezember 2013
Absoluter Schulzwang ignoriert Rechtsstaatprinzip
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“Wenn Eltern in Erzwingungshaft genommen werden, weil sie ihre Kinder nicht an einem Sexualkundeunterricht haben teilnehmen lassen, der weder den Zulassungsvoraussetzungen für diesen Unterricht entspricht, noch der christlichen Sexualauffassung der Eltern und auch nicht der ihrer Kinder, so ist das Unrecht – Unrecht gegenüber den Kindern, die in diesen Unterricht hineingezwungen werden, und Unrecht gegenüber den Eltern, die tatenlos der Menschenrechtsverletzung ihrer Kinder zusehen sollen.
Die Eltern haben sich schützend vor ihre Kinder gestellt, um sie den Eingriffen in ihre Intimsphäre durch die staatliche Sexualerziehung zu entziehen. Sowohl die Schule und die Schulbehörden als auch die Gerichte haben das gesetzesgemäße Vorgehen der Eltern mißachtet. Es ist das Recht und die Pflicht der Eltern (Art. 6 I Satz1 GG und §1666 I BGB), ihre Kinder vor staatlichen Eingriffen zu schützen, die die Kinder in ihrem Kindeswohl und damit in ihrem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) verletzen.
Zu diesem gehört auch und ganz besonders die Sexualität. Jeder Mensch hat das Recht, Eingriffe in seine Intimsphäre, die ihm zuwider sind, abzuwehren. Das gilt insbesondere auch für Schüler gegenüber der staatlichen Sexualerziehung. Die Kinder der betroffenen Eltern Eduard und Rita Wiens weigerten sich, am Sexualkundeunterricht weiter teilzunehmen, nachdem dieser sie in ihrer Intimsphäre grob verletzt hatte.
Wie bekannt, gehen Staat und Justiz seit Jahren in dieser Art gegen Eltern und Schüler in solchen Fällen vor.
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