Ein Anwalt berichtet (Allgemein)
Gefunden über das Lawblog. Ein Verteidiger, der auch wg. Sexualdelikten Beschuldigte verteidigt, gibt ein Statement ab.
Als Verteidiger bin ich ganz besonders dazu berufen, die Unschuldsvermutung hochzuhalten. Das gilt auch und gerade in Missbrauchsverfahren. So lange der Mandant die ihm zur Last gelegten Taten bestreitet und diese nicht mit Sicherheit nachgewiesen sind, gehe ich arbeitshypothetisch von der Unschuld aus. Es gibt ja – und gar nicht so selten – das Phänomen des ”Missbrauchs mit dem Missbrauch”, also den böswilligen Missbrauchsvorwurf, um damit verfahrensfremde Zwecke zu erreichen. Etwa, wenn sich die Eltern um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten. Welcher Richter ist schon bereit, dem Vater das Sorgerecht zu übertragen, wenn ein Missbrauchsvorwurf im Raume steht? Aus purer Rache sind schon Missbrauchsvorwürfe erhoben worden, beispielsweise, um den Ex-Partner sozial zu vernichten. “Aliquid semper haeret – Irgendetwas bleibt immer hängen”, nirgendwo gilt dieses Sprichwort mehr als beim Kindesmissbrauch, selbst wenn die Vorwürfe sich später in Luft auflösen. Und bisweilen kommt es auch vor, dass Missbrauchsvorwürfe ohne direkte Absicht einer Falschbeschuldigung auf auto- oder fremdsuggestive Weise fabuliert werden, ohne dass diesen ein tatsächliches Geschehen zugrunde liegt. Für den zu Unrecht Beschuldigten ist das immer besonders schlimm. Darum kämpfe ich gerade auch in diesem Deliktsbereich für die Rechte meiner Mandanten und für die Unschuldsvermutung. Seien Sie doch einmal ehrlich: Wie würden Sie es finden, wenn Ihnen ein solcher Vorwurf gemacht würde und sich kein Anwalt finden würde, der Sie trotz aller Unschuldsbeteuerungen verteidigen würde, weil das Thema so belastet ist?