"Beabsichtigtes Grabschen" reicht jetzt schon aus für eine Anzeige (Recht)
Gerade bei PI gefunden:
#20 Robot (08. Dez 2013 15:20)
Ein bekannter von mir, ausländischer Student aus Indien, hatte vor Monaten eine Anzeige bkeommen wegen “sexuelle Beleidigung”
Er hatte eine Vorladung bei der Polizei bekommen und aus Angst und Unwissen eine Speichelprobe und Fingerabdruck hinterlassen müssen.
Er hat aber einen Anwalt zu spät eingeschaltet. Auf anraten seines Anwalts sollte er ja nix bei der Polizei aussagen. Fingerabdrück und Speichelprobe geben schon gar nicht.
Tja. Monate später wurde der Fall vom Staatsanwalt fallen gelassen. Grund der Anzeige.. Die Anklagerin meinte gesehen zu haben, aus dem Augenwinkel, wie er sie von Hinten begrapschen “wollte”.
Verrücktes Deutschland. Das reichte aus für eine Anzeige.
http://www.pi-news.net/2013/12/tipp-bei-polizei-schweigen-schweigen/#more-374679
Nun ja, abheften als Külzer-Fall Nr. 291.389 ...
Gruß, Kurti