Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Der Fall "Ulvi Kulac": Deutsche Justiz = Haufen arroganter, hochbezahlter und unfähiger Nichtskönner! (Recht)

Musharraf Naveed Khan, Monday, 09.12.2013, 15:27 (vor 4004 Tagen)
bearbeitet von Musharraf Naveed Khan, Monday, 09.12.2013, 16:09

Ulvi K. zu Unrecht verurteilt? Mordfall Peggy wird neu aufgerollt

Der Mordfall Peggy wird neu verhandelt. Die 1. Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth ordnete die Wiederaufnahme des Strafverfahrens an.

Damit komme es gegen den wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Ulvi K. zu einer neuen Hauptverhandlung. Er wurde im April 2004 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der geistig behinderte Gastwirtssohn aus Lichtenberg ist derzeit wegen anderer Taten in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Im Mai 2001 soll er dem Mädchen nach der Schule aufgelauert und sie getötet haben.

Wiederaufnahme aus zwei Gründen

Das Gericht hat inzwischen Zweifel, dass er tatsächlich im Jahr 2001 die Neunjährige umbrachte. Wie das Landgericht mitteilte, gebe es zwei Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens.

Erstens habe ein inzwischen verstorbener Zeuge vor dem Landgericht Hof vorsätzlich falsch ausgesagt. Dies räumte der Zeuge 2010 vor den Ermittlungsrichtern ein. Wie das Gericht mitteilte, könne man nicht ausschließen, dass die Falschaussage die damalige Urteilsfindung beeinflusste.

Zweitens habe dem Gericht in Hof 2004 eine sogenannte Tathergangshypothese eines Fallanalytikers von April 2002 nicht vorgelegen. Laut dieser könne Ulvi K.Peggy auf dem Heimweg von der Schule verfolgt haben. Laut dem Analytiker habe das Mädchen dabei ihren Schulranzen abgeworfen und sei weggerannt. Ulvi K. hätte sie dann verfolgt und getötet.

Redeten Beamte Ulvi K. die Tat ein?

Ulvi K. hatte die Tat nach 40 Vernehmungen in Abwesenheit seines Anwalts schließlich gestanden. Sein damaliges Geständnis war mit der Tathergangshypothese identisch. Ein Sachverständiger bezweifelte, dass die Beamten dem geistig-behinderten Tatverdächtigen den Hergang suggerierten.

Quelle

Webseite von Ulvi Kulac: http://www.ulvi-kulac.de/

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