„Vor solchen falschen Anschuldigungen ist niemand gefeit“, weiß Wahlverteidigerin Heister. (Recht)
Beim Haftprüfungstermin holte seine Wahlverteidigerin Antje Heister ihn aus dem Gefängnis. Sie hatte der Polizei mitgeteilt, dass das angebliche Vergewaltigungsopfer dem 49-Jährigen freiwillig seine Handy-Nummer gegeben hatte. Die Wende in dem Fall.
Im April kam es zum Prozess. Ohne Urteil. Der Grund: Die 39-Jährige sollte von einem Gutachter auf ihre Glaubwürdigkeit untersucht werden. Allerdings ist die Frau nie beim Sachverständigen erschienen. Sie ist inzwischen abgetaucht. Das zweite Gerichtsverfahren in dieser Woche endete mit dem Freispruch. Dennoch bitter: „Vor solchen falschen Anschuldigungen ist niemand gefeit“, weiß Heister.
Die 16 Monate war Topcu wegen des schwebenden Verfahrens bei „Hallo Taxi - 3811“ gesperrt und bekam keine Aufträge. Chef Wolfgang Pettau: „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, könnte er wieder für uns fahren.“ Das Urteil ist Dienstag rechtskräftig. Zwar verdiente der 49-Jährige kein Geld, er musste aber die Familie ernähren: „Mein Bruder hat mir geholfen. Hartz IV habe ich nicht beantragt.“ Nun könnte er versuchen, Schadenersatz von der Urheberin der falschen Vorwürfe zu bekommen. Doch das sei ein aussichtsloses Unterfangen, weiß Topcu: „Bei ihr ist nichts zu holen.“
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