„Vor solchen falschen Anschuldigungen ist niemand gefeit“, weiß Wahlverteidigerin Heister. (Recht)
Beim Haftprüfungstermin holte seine Wahlverteidigerin Antje Heister ihn aus dem Gefängnis. Sie hatte der Polizei mitgeteilt, dass das angebliche Vergewaltigungsopfer dem 49-Jährigen freiwillig seine Handy-Nummer gegeben hatte. Die Wende in dem Fall.
Im April kam es zum Prozess. Ohne Urteil. Der Grund: Die 39-Jährige sollte von einem Gutachter auf ihre Glaubwürdigkeit untersucht werden. Allerdings ist die Frau nie beim Sachverständigen erschienen. Sie ist inzwischen abgetaucht. Das zweite Gerichtsverfahren in dieser Woche endete mit dem Freispruch. Dennoch bitter: „Vor solchen falschen Anschuldigungen ist niemand gefeit“, weiß Heister.
Die 16 Monate war Topcu wegen des schwebenden Verfahrens bei „Hallo Taxi - 3811“ gesperrt und bekam keine Aufträge. Chef Wolfgang Pettau: „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, könnte er wieder für uns fahren.“ Das Urteil ist Dienstag rechtskräftig. Zwar verdiente der 49-Jährige kein Geld, er musste aber die Familie ernähren: „Mein Bruder hat mir geholfen. Hartz IV habe ich nicht beantragt.“ Nun könnte er versuchen, Schadenersatz von der Urheberin der falschen Vorwürfe zu bekommen. Doch das sei ein aussichtsloses Unterfangen, weiß Topcu: „Bei ihr ist nichts zu holen.“
http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Taxifahrer-unschuldig-in-Haft
„Vor solchen falschen Anschuldigungen ist niemand gefeit“, weiß Wahlverteidigerin Heister.
Nun könnte er versuchen, Schadenersatz von der Urheberin der falschen Vorwürfe zu bekommen. Doch das sei ein aussichtsloses Unterfangen, weiß Topcu: „Bei ihr ist nichts zu holen.“[/b]
Soll sie doch arbeiten gehen, die Schlampe. Männer müssen das schließlich auch, Schlagwort: Erhöhte Erwerbsobliegenheit.
Gruß, Kurti
„Vor solchen falschen Anschuldigungen ist niemand gefeit“, weiß Wahlverteidigerin Heister.
Nun könnte er versuchen, Schadenersatz von der Urheberin der falschen Vorwürfe zu bekommen. Doch das sei ein aussichtsloses Unterfangen, weiß Topcu: „Bei ihr ist nichts zu holen.“
Manchmal kommt es aber nicht auf einen positiven Ertrag an, sondern nur auf persönliche Genugtuung.
Zwar muß er für alle Vollstreckungsmaßnahmen in Vorleistung gehen, allerdings kann er in 30 Jahren eben regelmäßig Lohnpfändung, Kontenpfändung, Sachpfändung so oft durchziehen, wie er sich den Gerichtsvollzieher leisten kann. Das hat für die Delinquentin unter anderem den Verlust von Job und Girokonto zu Folge und damit ist das zivile Leben im Konsumrausch praktisch beendet.
Manches ist schlimmer als ein paar Jahre Knast...
Schulden aus Straftaten wie Falschbeschuldigung sind übrigens auch dem Privatinsolvenzverfahren entzogen.