Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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„Vor solchen falschen Anschuldigungen ist niemand gefeit“, weiß Wahlverteidigerin Heister. (Recht)

Joe, Gutmensch, DDR, Monday, 09.12.2013, 17:18 (vor 4007 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Nun könnte er versuchen, Schadenersatz von der Urheberin der falschen Vorwürfe zu bekommen. Doch das sei ein aussichtsloses Unterfangen, weiß Topcu: „Bei ihr ist nichts zu holen.“

Manchmal kommt es aber nicht auf einen positiven Ertrag an, sondern nur auf persönliche Genugtuung.

Zwar muß er für alle Vollstreckungsmaßnahmen in Vorleistung gehen, allerdings kann er in 30 Jahren eben regelmäßig Lohnpfändung, Kontenpfändung, Sachpfändung so oft durchziehen, wie er sich den Gerichtsvollzieher leisten kann. Das hat für die Delinquentin unter anderem den Verlust von Job und Girokonto zu Folge und damit ist das zivile Leben im Konsumrausch praktisch beendet.

Manches ist schlimmer als ein paar Jahre Knast...

Schulden aus Straftaten wie Falschbeschuldigung sind übrigens auch dem Privatinsolvenzverfahren entzogen.


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