"Beabsichtigtes Grabschen" reicht jetzt schon aus für eine Anzeige (Recht)
Das war es immer schon, keine sexuelle Nötigung wegen der Erheblichkeitsschwelle, dafür aber Beleidigung. Oftmals aber nicht mehr verfolgbar, weil die Polizei es nicht als Beleidigung erkennt, sondern als sexuelle Nötigung wertet und zur Staatsanwaltschaft schickt. Bis die dort die Akte auf den Tisch liegen haben sind 3 Monate oft vorbei. Beleidigung wird aber nur auf Strafantrag hin verfolgt. Und der Strafantrag muss innerhalb der 3 Monatsfrist gestellt werden. Der Strafantrag wurde logischerweise nicht gestellt, weil ja von sexueller Nötigung ausgegangen wurde und nicht von Beleidigung. Aus die Maus .
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- "Beabsichtigtes Grabschen" reicht jetzt schon aus für eine Anzeige -
Kurti,
08.12.2013, 19:31
- "Free hugs" waren gestern, ich rufe den neuen Trend "Free groping" aus - Borat Sagdijev, 08.12.2013, 20:16
- Hier mal ein paar Tipps aus dem www zum Umgang mit den Kalfaktoren! -
Yussuf K.,
08.12.2013, 20:19
- Der Link funktioniert (nur bei mir?) nicht -
Henry,
09.12.2013, 09:35
- Ich schaffe eine Möglichkeit. - Yussuf K., 09.12.2013, 09:46
- Der Link funktioniert (nur bei mir?) nicht -
Henry,
09.12.2013, 09:35
- "Beabsichtigtes Grabschen" reicht jetzt schon aus für eine Anzeige - Ausschussquotenmann, 10.12.2013, 00:22