Interessantes Urteil zum Umgang (Allgemein)
Das Amtsgericht hat wegen Verstoßes gegen die vollstreckbare Umgangsregelung in dem gerichtlich gebilligten Vergleich vom 10.11.2011 (AG Gießen 246 F 2003/11) zu Recht ein Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
Also, Mama wollte den Umgang verhindern, nein, sie hat ihn entgege einer gerichtlichen Vereinbarung verhindert.
Nun muss sie zahlen...
Und, Kind lebt mittlerweile beim Vater.
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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (
Interessantes Urteil zum Umgang
Hallo,
sehr gut.
Was ist wenn die Schl***e Privatinsolvenz angemeldet hat und ihr das mit dem Ordnungsgeld egal ist?
Gruß
G
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"Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch"
Interessantes Urteil zum Umgang
Wenn sie aus welchen Gründen auch immer, nicht zahlt, ändert das Nichts daran, dass endlich mal ein Gericht den Umgang nicht nur "angeordnet" hat, sonder eine Verstoß auch sanktioniert.
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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (
Interessantes Urteil zum Umgang
Was ist wenn die Schl***e Privatinsolvenz angemeldet hat und ihr das mit dem Ordnungsgeld egal ist?
Da greift keine Privatinsolvenz. Bei Nichtbezahlen droht Erzwingungshaft. Für 10Euro können das schon mal 2 Tage sein. Die Schuld ist danach nicht erlassen.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Interessantes Urteil zum Umgang
Bei Nichtbezahlen droht Erzwingungshaft. Für 10Euro können das schon mal 2 Tage sein. Die Schuld ist danach nicht erlassen.
Nö......... für 10 Euro maximal 1 Tag. Darüber hinaus ist es furzpiepegal ob die Schuld danach erlassen ist, es gibt nämlich keine weitere Vollstreckungsform. Jede Behörde, einschließlich Justiz hat nach einer Erzwingungshaft bei Nichtzahlung nur noch die Möglichkeit eine Sache verjähren zu lassen, ohne nur einen Cent beitreiben zu können.