Gericht F.a.M./Causa Kachelmann - Gericht wiegt Falschbeschuldigerin(nen) in Sicherheit (Falschbeschuldigung)
Im Zivilprozess hat Kachelmann ZUNÄCHST in erster Instanz verloren.
Eine OSTA a.D. schreibt:
"als Antwort auf Nils:
Jörg Kachelmann nimmt auf twitter selber Stellung zum heutigen Beschluss: Das Landgericht Frankfurt – 18. Zivilkammer – hat heute meine Klage abgewiesen. Das Gericht hat den leichten Weg gewählt hat und den Standpunkt des Landgerichts Mannheim eingenommen. Dieser war: Es könnte eine Falschbeschuldigung sein, wir wissen es aber nicht. Das Risiko einer solchen Entscheidung war [...]
Da soll man den Glauben an den Rechtsstaat nicht verlieren: nicht einmal die Tatsache gewürdigt, daß die Beklagte vom Blatt gelesen hat, ein weiteres Beweismittel ignoriert. Vor Gericht haben Frauen einen Bonus."
Da muss man sich in SchlanD über so etwas
http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2013/12/fake-rape-culture-in-germany.html
und so etwas
http://rechtsanwaeldin.blogspot.de/2013/12/marlmallorca-freispruch-fur-rentner-im.html
auch in Zukunft nicht mehr wundern.
Falschangeschuldigte dürfen dann nur auf die Verurteilungsquote von rund 13% (nur jeder 8. etwa) hoffen - und müssen über Jahre die Nerven behalten.
KACHELMANN wenigstens macht weiter:
O-Ton:
"Jörg Kachelmann
about an hour ago · Edited ·
Das Landgericht Frankfurt – 18. Zivilkammer – hat heute meine Klage abgewiesen. Das Gericht hat den leichten Weg gewählt hat und den Standpunkt des Landgerichts Mannheim eingenommen. Dieser war: Es könnte eine Falschbeschuldigung sein, wir wissen es aber nicht. Das Risiko einer solchen Entscheidung war uns bewusst; wir haben die volle Beweislast über eine Vieraugensituation und eine fast 300-seitige Urteilsbegründung der Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim, die ganz offensichtlich darauf abzielt, einen dicken Mantel der Verwirrung über den Umstand zu werfen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft vorschnell, um nicht zu sagen dilettantisch, Frau Dinkel Glauben geschenkt hatten.
Dennoch: Das hiesige Gericht wollte offensichtlich noch besonders schnell den Fall vom Tisch haben, denn es hat nicht einmal die von uns angebotenen, gegenüber dem Strafverfahren neuen Beweise erhoben, geschweige denn gewürdigt.
Dies hätte das Gericht prozessual nicht tun dürfen.
Die von Frau Claudia Dinkel vorgewiesenen Verletzungen erfüllten sämtliche rechtsmedizinischen Kriterien für Selbstverletzungen. Frau Dinkel hat so oft, hartnäckig und fantasiereich gelogen, dass man ihr auch den Vergewaltigungsvorwurf nicht glauben darf. Im hiesigen Verfahren hat sie sich nicht einmal getraut, bei der Parteianhörung im letzten Termin frei auszusagen. Sie hat einfach ein vorgefertigtes Skript verlesen.
Und obwohl das Gericht angekündigt hat, diesen Umstand zu ihrem Nachteil bei der Prüfung der Glaubwürdigkeit zu berücksichtigen, hat es dies offensichtlich nicht getan.
Vor diesem Hintergrund ist die hiesige Entscheidung nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch prozessrechtlich grob fehlerhaft.
Das heute erlassene Urteil perpetuiert das von der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Mannheim an meinem Mandanten begangene Unrecht und wir werden es selbstverständlich mit dem Rechtsmittel der Berufung angreifen.
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Die Fluchbegleiterin,
23.12.2013, 16:34
- Gericht F.a.M./Causa Kachelmann - Gericht wiegt Falschbeschuldigerin(nen) in Sicherheit - Sachse, 23.12.2013, 16:48
- Gericht F.a.M./Causa Kachelmann - Gericht wiegt Falschbeschuldigerin(nen) in Sicherheit - Holger, 23.12.2013, 19:40
- Die Überhöhung hat bereits begonnen ... - Die Fluchbegleiterin, 23.12.2013, 21:10