Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Der Umgang des Rechtsstaates mit Männern. (Recht)

Musharraf Naveed Khan, Tuesday, 24.12.2013, 20:55 (vor 3992 Tagen)

Als der Fall "Gurlitt" an die Öffentlichkeit kam, hatte man den alten Mann bereits aller seiner Bilder beraubt. Zurückgezogen und nie zu Lasten der Gesellschaft lebte dieser Mann bescheiden mit seinen ca. 1.000 Bildern in einer Münchner Wohnung. Nie ist er persönlich in die Vorgänge um den Erwerb der Bilder verwickelt gewesen, denn er hat alles von seinem Vater übernommen. Die Hälfte der vom Rechtsstaat gestohlenen Bilder hat er inzwischen wiederbekommen. Dazu ein Riesenproblem: Jeder Ganove weiß, dass er die Bilder hat und wo er wohnt. Polizeischutz für den seit Jahrzehnten zurückgezogenen Mann wäre eigentlich ein Muss und die Pflicht des den Mann entrechtenden Rechtsstaates. Der Zugriff des Staates offenbart nicht das Interesse an diesem Senioren, sondern vielmehr an dessen persönlichen Eigentum, für das es offensichtlich keinen Erben gibt. Gurlitt sagte damals so sinngemäß: "Sie bekommen doch die Bilder sowieso, warum können sie mich nicht in Ruhe leben und sterben lassen?"

Darauf folgte nun Teil 2 des Rechtsstaats-Zugriffes, der so schnell als möglich in Besitz dieses Privateigentum dieses Mannes kommen möchte. Man machte sich Sorgen um seine Gesundheit! :-) .. und brach deswegen die Wohnungstür auf, hinter der man einen völlig verdutzten Gurlitt vorfand.

http://www.abendblatt.de/vermischtes/article122923573/Aus-Sorge-um-Gurlitt-Wohnung-aufgebrochen.html

"Scheiße, der Typ lebt noch!" wird der Rechtsstaat sich gedacht haben. Aber in Bayern ist man erfinderisch und der Fall "Mollath" liegt ja so lang noch nicht zurück. Der Staat will aber unbedingt an das Privateigentum des Mannes herankommen, was also tun?

Es dauerte nicht lange, bis bei Gulitt die Psychotour gefahren wurde. Handlangende Richter, beauftragte vom Rechtsstaat, entmündigen kurzerhand den alten Mann ... "aus gesundheitlichen Gründen" ... und nun kann der offizielle Raub durch den Rechtsstaat vollzogen werden.

http://derstandard.at/1385172080579/Kunstsammler-Gurlitt-unter-vorlaeufiger-Betreuung

Ja, der Weg zur rechtsstaatlichen Plünderung ist frei und wieder, wie im Fall Mollath, haben Ärzte und Justiz Hand in Hand zusammengearbeitet und einen Mann ruiniert.

Wer mal unter dem Link https://www.google.de/#q=jahrlang+tot+in+der+Wohnung vergleichbare Fälle sucht, der stellt schnell fest, dass dem Rechtsstaat die Normalbürger scheißegal sind. Die können schon mal 5 Jahre tot in der Wohnung liegen, ohne dass das irgendjemanden tangiert. Aber so ein "Erbe" wie von Gurlitt, dass lässt sich der Rechtsstaat nicht entgehen.

Es wird mit Sicherheit noch solche Fälle geben, bei denen Finanzinstitute, Finanzamt, Einwohnermeldeämter etc. Hand in Hand arbeiten und alleinstehende Vermögende an die Staatskasse melden. Ganz sicher ist es extrem schwierig, in dieser Graufeldzone zu recherchieren. Zeugen für den Raub gibt es nur in den Ämtern und die halten ihren Mund.

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