Strafen für geprügelte Männer in der Vergangenheit (Recht)
Ich nutze die Weihnachtsferien, um ein wenig in den sehr umfangreichen Beständen meines heimatgeschichtlichen Privatarchivs zu schmökern.
Im "Heimat-Kalender für den Kreis Eckartsberga", Ausgabe 1939, stoße ich in einem Artikel zur regionalen Justizgeschichte auf folgende Textpassage:
"Hatte in Oberhessen eine Frau ihren Mann geschlagen, wurde sie auf einem Esel durch die Straßen geführt. War der Mann der Unterlegene, musste er selbst den Esel führen. In Thüringen war es ehedem Sitte, einem Manne, der sich von seiner Frau schlagen ließ, das Haus abzudecken, da solches Verhalten eines freien Mannes unwürdig war."
Nun bin ich absolut kein Experte in Rechtsgeschichte. Aber auch ich als totaler Laie auf dem Gebiet sage mir, dass unsere Altvorderen wohl kaum extra Paragrafen für solche Sachen eingeführt hätten, wenn das nicht relativ häufig vorgekommen wäre. Kann ich mir nicht vorstellen, dass die wegen zwei, drei Einzelfällen gleich extra Gesetze erlassen hätten.
Soviel zum feministischen Mythos 5000 Jahre Unterdrückung der Frau im Patriarchat.
Gruß, Kurti
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