2007: Staatsanwalt wg. Rechtsbeugung verurteilt (Recht)
Interessante Argumenation:
Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.11.2007
- 1 StR 394/07 -
BGH bestätigt Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt
Mit Urteil vom 21. März 2007 hat das Landgericht Mannheim den Angeklagten, einen Staatsanwalt, wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt zur Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Urteilsfeststellungen unterließ es der Angeklagte in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern von November 2002 bis Februar 2005 weisungswidrig, Ermittlungen zu führen – namentlich das Opfer und den Beschuldigten vernehmen zu lassen – und Anklage zu erheben. Er versuchte, seine Untätigkeit zu verschleiern, indem er insbesondere eine Geschäftsstellenmitarbeiterin durch Täuschung veranlasste, das Verfahren aus dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsregister auszutragen, und es in einem Rückstandsbericht an die vorgesetzte Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft, verschwieg.
Fazit: Solltet ihr mal in diese "Mühlen" geraten, nicht lange fackeln, sondern anzeigen. Etwas bleibt immer davon hängen ..... Letztlich gibt es ja genügend "untätige" Staatsanwälte.