Aber Diebin geht... (Recht)
Raub ist ja, soviel ich weiß, juristisch so definiert, dass dabei körperliche Gewalt im Spiel sein muss.
Gruß, Kurti
§ 249
Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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- Gendern: Räuberin geht nicht! -
rundertischdgf,
07.01.2014, 15:24
- Aber Diebin geht... -
Mangelfall,
07.01.2014, 15:40
- Aber Diebin geht... -
André,
07.01.2014, 16:51
- Aber Diebin geht... - Mangelfall, 07.01.2014, 18:20
- Aber Diebin geht... -
Kurti,
07.01.2014, 17:14
- Aber Diebin geht... - Mangelfall, 07.01.2014, 18:22
- Interdisziplinärer Wohlstandsausgleich! - Diogenes, 08.01.2014, 01:08
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André,
07.01.2014, 16:51
- Aber Diebin geht... -
Mangelfall,
07.01.2014, 15:40