Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129294 Einträge in 32067 Threads, 293 registrierte Benutzer, 238 Benutzer online (0 registrierte, 238 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Aber Diebin geht... (Recht)

Mangelfall, Hamburg, Tuesday, 07.01.2014, 18:22 (vor 3974 Tagen) @ Kurti

Raub ist ja, soviel ich weiß, juristisch so definiert, dass dabei körperliche Gewalt im Spiel sein muss.

Gruß, Kurti

§ 249
Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum