Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Jetzt schwurbelt der Stern über JK (Manipulation)

Holger @, Wednesday, 31.10.2012, 15:27 (vor 4406 Tagen) @ Sigmundus Alkus

Sehr geehrte Frau Titz,

im "stern"
http://www.stern.de/panorama/2-neuer-prozess-die-kachelmann-thesen-im-faktencheck-1917967.html

äußerten Sie in der Causa Kachelmann folgenden Satz:
"Es stimmt einfach nicht, dass sich die Justiz heute als Frauenbeschützer aufspielt und vermeintlichen weiblichen Opfern automatisch glaubt."

So etwas nennt man Chuzpe, Frau Titz.
Jeder Mann, der einmal vor ein sog. "Familiengericht" gezerrt oder gar via Gewaltschutzgesetz mit seiner Beweislastumkehr auf die Straße expediert und mindestens mit einem Strafbefehl kujoniert wurde, ist eines Besseren belehrt worden.
Die Rechtswirklichkeit ist Ihnen bekannt und diese beschreibt Ihr Kollege Harald Schütz so:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird, und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Anwaltsblatt 1997: 466-468, Zitat Harald Schütz, Richter am OLG Bamberg am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag


Bitte erläutern Sie mir auch die Auffassung der deutschen Justiz von Rechtsbeugung anhand des Zitates Ihres Kollegen Prof. Dr. Ulrich Vultejus:
“Theoretisch müssen Männer und Frauen bei gleichen Taten auch gleich bestraft werden. Rechtssoziologen wollen herausgefunden haben, dass Frauen etwas milder bestraft werden. Ich bin in Strafverfahren gegen Frauen immer wieder in Schwierigkeiten geraten und habe mich deshalb jeweils gefragt, welche Strafe würde ich gegen einen Mann bei derselben Anklage verhängen und auf diese Strafe alsdann abzüglich eines ‘Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben, wie die eben wiedergegebene rechtssoziologische Untersuchung ergibt. Ein Frauenrabatt ist gerechtfertigt, weil es Frauen im Leben schwerer haben und Strafen deshalb bei Ihnen härter wirken”.
Zeitschrift für Rechtspolitik, 3/2008:101-102 ZRP-Rechtsgespräch

Vielleicht runden Sie das Ganze ab mit der Auskunft, ob jemals beim Vorwurf einer Sexualstraftat hierzulande eine überführte Falschanschuldigerin zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt wurde.


MfG


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