Petition: Streichung des § 33 (Sexualerziehung) aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Manipulation)
Streichung bzw. Erweiterung um Befreiungsmöglichkeit des § 33 (Sexualerziehung) aus dem Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW-SchulG)
Wir verlangen die Abschaffung des § 33 (Sexualerziehung), bzw. alternativ Anlehnung an § 31 (Religionsunterricht), Abs. (6), der einer Teilnahme des Kindes an der Sexualerziehung die Möglichkeit der Befreiung durch die Eltern gibt.
Begründung:
Sexualerziehung soll Privatsache zwischen Eltern und Kindern sein, um schädliche Einflüsse, die über den Unterricht durch die einzelnen Parteien mit moralisch zweifelhaftem Hintergrund auf die Schüler einwirken können, zu verhindern.
In der heutigen Zeit mit dem Höchstmaß an Informationsquellen ist es nicht mehr nötig, sich einseitig über den Unterricht informieren zu lassen. Reibungspunkte mit anderen Glaubensrichtungen, deren Sexualverständnis nicht die gleiche Offenheit wie unsere westliche Gesellschaft hat, sind unvermeidbar und sollten daher nicht zusätzlich im Unterricht erzeugt werden.
Auf Grund von Strömungen in NRW-Parteien mit Regierungsbeteiligung, die z.T. die Abschaffung des Inzest- und des Pädophilie-Paragraphen fordern, ist es nicht gewährleistet, dass der Unterricht der Hauptmeinung der Bürger folgt, sondern experimentell als Grundlagenschaffung auf Kosten der Kinder dienen soll.
Wenn man bedenkt, dass Menschen und hier insbesondere mal wieder Männer, ins Gefängnis müssen, weil sie ihre Kinder dem Sexualkundeunterricht nicht aussetzen wollen, ist der Alternativvorschlag besonders zu beachten.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein