Seltsame GLEICH-Stellungsbeauftragte........... sexistisch nur FRAU für FRAU (Allgemein)
Verwaltungsgericht Berlin
Männer dürfen nicht Frauenvertreter werden
Männer können weder selbst Frauenvertreter werden, noch an der Wahl für den Posten teilnehmen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, lehnte es bereits am 7. Dezember den Antrag eines Berliner Amtsrichters ab, der am Donnerstag in seiner Behörde für diesen Posten kandidieren wollte. (VG 5 L 419.12)
Der Antragsteller hatte dem Gericht zufolge im November bei seiner Präsidentin beantragt, sich als Frauenvertreter aufstellen zu lassen und auch wählen zu dürfen. Der Antrag wurde abgelehnt. Darauf schlugen fünf weibliche Beschäftigte des Amtsgerichts dem Wahlvorstand den Antragsteller als Kandidaten für die Wahl der Frauenvertreterin vor. Der Wahlvorstand des Amtsgerichts ließ den Richter aber nicht als Kandidaten oder Wähler zu.
Beschwerde beim Oberwaltungsgericht ist zulässig
Daraufhin beantragte der Richter, die Wahl vorerst auszusetzen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht nun ab. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz seien nur weibliche Beschäftigte einer Dienststelle wahlberechtigt und wählbar. Als Mann gehöre der Antragsteller "nicht zu diesem Personenkreis". Dem Gericht zufolge verstößt die Beschränkung nicht gegen höherrangiges Recht. Nach dem Grundgesetz dürfe der Staat faktische Nachteile, die typischerweise Frauen träfen, durch begünstigende Regelungen ausgleichen.
Auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz könne sich der klagende Richter ebenso wenig wie auf EU-Richtlinien gegen Diskriminierung berufen, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichts. Auch nach diesen Richtlinien sei eine unterschiedliche Behandlung zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten gerechtfertigt.
Der Kläger kann nun gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einlegen.(VG 5 L 419.12).
http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2012_12/maennlicher_frauenvertreter.html
Seltsame GLEICH-Stellungsbeauftragte........... sexistisch nur FRAU für FRAU gewählt von Frau!
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Liebe Grüße
Oliver
Victoria!
Männer können weder selbst Frauenvertreter werden, noch an der Wahl für den Posten teilnehmen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher!
Ich begrüße Sie auf der Internet-Seite des Verwaltungsgerichts Berlin.
Auf den folgenden Seiten finden Sie allgemeine Informationen, die Ihnen die Tätigkeit des Verwaltungsgerichts Berlin näher bringen sollen.
Außerdem können Sie sich über aktuelle Entscheidungen informieren. Ich würde mich freuen, wenn unser Internetauftritt Ihr Interesse findet.
Mit freundlichen Grüßen
Erna Viktoria Xalter
Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/
Warum die immer so komische Namen haben, frag ich mich schon lange.
Der djb ist zwar -wie immer- nicht ausdrücklich erwähnt, ist aber höchstwahrscheinlich wieder mit dabei. Solche Wühlmäuse scheuen das Licht wie die Teufelin das Weihwasser. Wieso darf es überhaupt einen Extraverein für Richer_INNEN geben? Das impliziert doch, es gibt ein männliches und ein weibliches Recht. Sind dann nicht Richer_INNEN in vielen Verfahren von vornherein befangen? Sie müssen ihre Mitclitorisschaft nicht angeben! Ich glaube, auch dazu gab es mal eine Urteil_IN.
Kostenlose-Urteile.de:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.12.2012
- VG 5 L 419.12 -
[...]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
http://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14848
Gruß
adler
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Go Woke - Get Broke!
Victoria!
Das impliziert doch, es gibt ein männliches und ein weibliches Recht.
Gibt es doch auch. Frauenbbonus und so. Den gibts für Männer nicht, wie der Name schon sagt.
Sind dann nicht Richer_INNEN in vielen Verfahren von vornherein befangen?
In vielen? In allen, würde ich sagen. Frauen denken (und entscheiden) immer wie Frauen. Auch, wenn sie Richter spielen.
Gruß
A.
Seltsame GLEICH-Stellungsbeauftragte........... sexistisch nur FRAU für FRAU
Seltsame GLEICH-Stellungsbeauftragte........... sexistisch nur FRAU für FRAU gewählt von Frau!
Das hat Eugen Maus ja schon in seinem "Schöne neue durchgegenderte Welt" in der "Super Super Nanny" deutlich gemacht. Beim Umbenennen von Frauenfördergesetz in Gleichstellungsgesetz handelt es sich eben nur in ein Umbenennen. Der Inhalt, also reine Frauenförderung, blieb natürlich gleich.
Gruß
A.
Seltsame GLEICH-Stellungsbeauftragte
In Niedersachsens Behörden sind die Frauenbeauftragte in Gleichstellungsbeauftragte umbenannt worden. Auch dort haben Männer weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Den Männern einer Behörde, die weder wählen noch gewählt werden dürfen, wird am schwarzen Brett mitgeteilt, welche Frau jetzt als Gleichstellungsbeauftragte für sie zuständig ist.
Seltsame GLEICH-Stellungsbeauftragte........... sexistisch nur FRAU für FRAU
Hallo.
Analog dazu: Nichtbehinderte können sehr wohl Schwerbehindertenvertreter werden.
http://www.schwbv.de/wahlen.html#Wer_kann_gewaehlt_ werden
Gruß
G
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"Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch"
Beschwerde
gegen das Urteil ist wenig erfolgversprechend, da die (Vize-)Präsidenten Hildegard Fitzner-Steinmann beim OVG selbst bekennende Femifaschistin ist:
http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/index.html
Die sitzt auch in der Prüfungskommission des Justizprüfungsamt und prüft Frauen hoch und Männer runter.
Befangenheitsantrag!
gegen das Urteil ist wenig erfolgversprechend, da die (Vize-)Präsidenten Hildegard Fitzner-Steinmann beim OVG selbst bekennende Femifaschistin ist
Befangenheitsantrag!
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Liebe Grüße
Oliver
Allein die djb-Mitgliedschaft von Richterinnen ist Ablehnungsgrund wegen Befangenheit.
Da der djb ausschließlich profeministische Positionen vertritt, ist von Mitgliederinnen schon per Definition keine neutrale Position gegenüber männlichen Prozessbeteiligten möglich. Es wäre interessant, hier mal ein Grundsatzurteil zu erwirken.
Der Laden gehört an sich vom Verfassungschutz beobachtet, dichtgemacht und die Beteiligten wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen Art. 3 GG ihrer Ämter enthoben, unter Wegfall sämtlicher Pensions- und Versorgungsansprüche.
Man möchte gar nicht wissen, was da hinter verschlossenen Türen abgesprochen wird.
Die Ungeheuerlichkeit dieses Verbandes muss man sich mal vor Augen führen:
Per Amtseid zur Neutralität verpflichtete "Staatsdienerinnen" aus der Judikative versuchen hier massiv Einfluss auf die Legislative zu nehmen, indem sie frauenprivilegierende Forderungen(!) an die Politik stellen.
So viel zum Thema "Gewaltenteilung als demokratischer Grundsatz", den man in der Schule brav lernen durfte und darf.
Victoria!
In diesem Fall hat es allerdings ausnahmsweise nichts (oder jedenfalls nur wenig) mit den Weibern zu tun. Verwaltungsgerichte geben fast immer, sozusagen aus Prinzip, dem Staat Recht.
Sie dürfen es verschweigen!
Allein die djb-Mitgliedschaft von Richterinnen ist Ablehnungsgrund wegen Befangenheit.
Da der djb ausschließlich profeministische Positionen vertritt, ist von Mitgliederinnen schon per Definition keine neutrale Position gegenüber männlichen Prozessbeteiligten möglich. Es wäre interessant, hier mal ein Grundsatzurteil zu erwirken.
Du kannst die Befangenheit nicht belegen, weil sie ihre Mitclitoridenschaft beim djb nicht angeben müssen. Ich hatte es schon oben erwähnt. Weil es aber so anscheinend durch die Maschen fällt, habe ich nochmal nach den Einzelheiten gesucht.
Es war Dr. Schulte-Frohlinde, der sich eigentlich das Recht erstreiten wollte, Mitglied des djb zu werden. Als er schließlich die Mitclitoridenschaft der ablehnenden Richter_Innen wissen wollte, lief auch dies schon bis zu BVerfGer und wurde verworfen.
* Gedanken zum Deutschen Juristinnenbund (djb) - adler(R), 13.10.2011
http://www.wgvdl.com/forum2/forum_entry.php?id=203194
Der Verfasser Dr. Schulte-Frohlinde, der auch selbst Jurist ist, hatte 2007 die Aufnahme in den Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb) beantragt. Schon der Verlauf, natürlich der Ablehnung, spricht Bände.
05.06.2007 Ablehnung Aufnahme DJB
Mit Schreiben vom 05.06.2007 hat der Deutsche Juristinnenbund e. V. die Aufnahme des Verfassers wegen seines Geschlechtes abgelehnt Anlage.
08.06.2007 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Mit Schreiben vom 08.06.2007 hat sich der Verfasser an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewandt und um Vermittlung gebeten.
10.08.2007 Ablehnung Antidiskriminierungsstelle
Mit Schreiben vom 10.08.2007 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dem Verfasser mitgeteilt, der Deutsche Juristinnenbund e. V. falle nach dortiger Auffassung nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anlage.
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle ist Frau Dr. Martina Köppen, erklärtermaßen selbst Mitglied im Deutscher Juristinnenbund e. V.
http://schulte-frohlinde.de/node/10
Im Folgenden wird noch die, im Verlauf des Sorgerechtsstreites, Weigerung einer "Richterin am AG Berlin" beschrieben, darüber Auskunft zu geben, ob sie Mitglied beim djb ist.
Die Beschwerde landete beim Kammergericht, wieder vor einer Richter_In, die keine Auskunft über eventuelle Mitglclitoridenschaft beim djb geben wollte. Da diese aber in dem Falle ja in eigener Sache entscheiden müßte und damit eine Befangenheit nicht ausgeschlossen wäre, landete die Sache schließlich beim BVerfGer.
Das Ergebnis kann nun nicht mehr überraschen.
Mit Beschluss vom 4. September 2008 zu Aktenzeichen – 1 BvR 1682/08 – hat der erste Senat des BVerfG in Person der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Gaier und Kirchhof die Verfassungsbeschwerde einstimmig ohne Angaben von Gründen nicht zur Entscheidung angenommen Anlage. Eine Äußerung zu einer möglichen Mitgliedschaft der Richterin Frau Hohmann-Dennhardt im Deutschen Juristinnenbund e. V. erfolgte dabei nicht.
Die Richterin beim LG habe mit ihrer Weigerung ihre Unabhängigkeit gewahrt [sic!] heißt es in der Begründung der Kammer.
Ola, das ist keck!
Allein die Furcht davor, eine Mitglclitoridenschaft beim djb offen zu bekennen, lässt Raum für ein weites Feld an Spekulationen und mich beschleicht ein ungutes Gefühl dabei. Muß Frau sich dafür schämen? Ich glaube diese KämpferInnen an der Frauenbefreiungsfront schämen sich nicht dafür, sondern sind, im Gegenteil, noch stolz darauf, einer solche Seilschaft anzugehören.
Bleibt nur noch zu folgern, dass der djb ein ideologischer Verein ist, der darauf aus ist, bestehende Gesetze einseitig auszulegen und Lobbyarbeit übt, um diese einseitig zu verändern. Damit ist er aber eben nicht mehr unabhängig, sondern parteiisch. Die Frage muß erlaubt sein, ob nicht schon das bloße Vorhandensein einer solchen Vereinigung die viel beschworene Unabhängigkeit zumindest einer Richter_In in Frage stellt.
Ist sie dann auch noch Mitglclitoris in einem solchen Verein, der sich den weiteren Ausbau der Frauenbevorzugung auf die Fahnen geschrieben hat, denn sonst gäbe es ihn ja nicht, dann kann diese Unabhängigkeit getrost in Zweifel gezogen werden.
Und ist sie dann auch noch Richter_In an einem Familiengericht, dann halte ich eine Befangenheit nicht nur für möglich, sondern für unvermeidlich.
Gruß
adler
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Go Woke - Get Broke!