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Öffentliche Gerichtsverhandlung Cornelia Strasser (Vam[v]) gegen Jörg Mathieu (Papa-ya) - Aktualisierung (Hinweise - Termine)

Christine ⌂ @, Thursday, 16.01.2014, 21:24 (vor 3962 Tagen)

Aktualsierung vom 08.02.2014

Der Blog "Vater Los! Stoppt eine vaterlose Gesellschaft" hat ein Interview mit Jörg Mathieu nach der Verhandlung geführt, wovon ich einen kleinen Auszug einstelle.

[..]Frage: Hallo Jörg Mathieu, welche Eindrücke haben Sie vom Verfahren vor dem Münchner Landgericht?

Jörg Mathieu: Als Beklagter ist es schwer über Eindrücke zu berichten, da man naturgemäß viel mit sich selbst beschäftigt ist. Ich war jedoch von der zahlreichen erschienenen Zuhörerschaft überrascht. Auch das Medieninteresse an der Verhandlung war beachtenswert. Über das Verfahren selbst kann ich mich bisher nicht beklagen und bin da auch für den zweiten Termin guter Dinge.

Frage: Herr Mathieu, im Gericht gab es eine Güteverhandlung, in der Ihnen angeboten wurde den Streit einfach beizulegen, Sie Ihre Aussagen einfach widerrufen und in Zukunft nicht mehr negativ über den VAMV berichten. Warum haben Sie diesen Vorschlag abgelehnt?

Jörg Mathieu: Gute Frage. Das hat natürlich aus meiner Sicht einen nachvollziehbaren Grund. Auf „Güte“ oder gar einen „Deal“ war ich nicht aus. Der Vorsitzende hat ganz klar dargelegt, dass hier die Pressefreiheit einen besonderen Schutz zu genießen hat. Ein Widerruf käme einem Eingeständnis gleich, dass wir unserer journalistischen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wären. Gerade von dieser bin ich jedoch überzeugt. Der Presse dürfen keine Bandagen angelegt werden. Kritische Berichterstattung muss gewährleistet sein. Hier geht es dann um meine Verantwortung als Presseorgan, und der kann ich nur gerecht werden, indem ich ein klares Ergebnis in der Verhandlung bewirke.[..]

Weiter geht es hier: http://www.vaterlos.eu/vamv-leichen-im-keller/
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Es gab am 03.02.2014 keine Urteilsverkündung, ein neuer Termin wird noch bekannt gegeben. Mehr dazu demnächst in diesem Forum.
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Ort: Landgericht München, Lenbachplatz 7, Sitzungssaal 501, 5. Stock
Datum: 03.02.2014, Zeit: 12:30 Uhr

Es handelt sich hierbei um das erste öffentliche Verfahren in Deutschland, indem es um die Berichterstattung über die Machenschaften des Vereins „VAMV“ geht. Kläger „Frau Strasser“ – Angeklagter „Jörg Mathieu“.
Zahlreiches Erscheinen AUSDRÜCKLICH ERWÜNSCHT!

Meldung ist zum Verteilen freigegeben. Kommt nach München und bringt Öffentlichkeit mit.

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=500081693443097&set=a.218105098307426.47523.100003238118801&type=1

Es geht um den Fall, der hier bereits eingestellt worden ist http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=31546

In Papa-ya Heft Nr. 24, Seite 36 - 38 wurden die Machenschaften des VAM(v) thematisiert, nachfolgend der entsprechende Text. (Hier der Artikel als Pdf)
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VAM(V) - DIE REALITÄT SIEHT ANDERS AUS
DER BAYRISCHE SUMPF DER VÄTERENTSORGUNG
 
Das Gesetz zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Eltern ist gerade erst in Kraft, doch bereits im Vorfeld wird versucht, selbiges mit aller Macht zu umgehen.
Lange haben gerade Väter auf diese Gesetzes-Novellierung warten müssen. Über das Ergebnis mag man geteilter Meinung sein - aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Aktiv beteiligt an der Entstehung dieses Gesetztes war u.a. der „Verband allein erziehender Mütter und Väter", kurz VAMV, in Gestalt seiner Vorsitzenden Edith Schwab, welche im vergangenen Jahr als Expertin im Rechtsausschuss des Bundestages zu diesem Thema geladen war.

Es ist kein Geheimnis, dass sich Frau Schwab eher als, mitunter radikale, Vertreterin der Mütter sieht. Ungeachtet des Namens ihres Verbandes hat sie daraus in der Vergangenheit nie einen Hehl gemacht. Sätze wie „Dann lassen Sie den Vater des Kindes halt einfach sterben" kommen ihr ebenso leicht über die Lippen wie das stete Leugnen des PAS (Parental-Alienation-Syndrom). Dieses, so ihre Meinung, sei „eh nur eine Erfindung der Männer- und Väterwelt". Die Tatsache, dass sie mit derartigen Aussagen große Teile der Fachwelt schockiert aufschrecken lässt, scheint sie dabei ebenso wenig zu interessieren wie das Bundesfamilienministerium, das den Verband pro Jahr mit mindestens 500.000 Euro an Fördergeldern subventioniert.

Mit eben jener Geisteshaltung von Schwab wurde erst kürzlich die renommierte Politik-Journalistin Liane v. Billerbeck konfrontiert: Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes am 31. Januar im Interview für Deutschlandradio auf ihre doch sehr „mütterlastige" Haltung angesprochen, beeilte sich Frau Schwab vehement, dies zu negieren und alsbald das für sie immer prekärer werdende Interview zu beenden. Da verwundert es freilich wenig, dass der Verband, noch während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur gemeinsamen Sorge, eine Online-Petition startete, in der er 3.000 Unterschriften gegen dieses Gesetz sammelte. Diese überreichte Frau Schwab im Anschluss an Ihre Anhörung im Sachverständigenausschuss des Bundestages medienwirksam an Burkhard Lischka (SPD).

Dabei ließ Schwab, selbst langjähriges SPD-Mitglied, an ihrer Intention keinen Zweifel: „Dieses Gesetz muss verhindert werden!" Was Frau Schwab dabei nicht offen sagte - aber eigentlich meinte: „Eine Mitwirkung des Vaters am Sorgerecht ist nicht gewünscht." Der Umstand, dass Edith Schwab für ihre Verdienste um den VAMV im Jahr 2010 das Bundesverdienstkreuz aus den Händen des damaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) verliehen bekam, stimmt, im Lichte solcher Erkenntnisse, schon nachdenklich. Für einiges Befremden, man muss fast sagen Unglauben, sorgte jüngst auch eine Meldung des Verbandes, der angeblich, seit Verabschiedung des Gesetzes Ende Januar, eine „stark erhöhte Nachfrage nach Abtreibungen" in seinen Beratungsstellen verzeichne.

Wer derart abstruse Pressemeldungen herausgibt, ist der Realität entweder vollkommen entrückt oder total verzweifelt. Wie jetzt klar ist, kam es nicht zur vom VAMV gewünschten Verhinderung des Gesetztes - obgleich, wie sich zeigt, dem Verband so ziemlich jedes Mittel recht ist. Und dessen Legitimation sich allenfalls mit der Wut eben jenes Verzweifelten erklären lässt. Fast könnte man meinen, „VAMV" stünde für „Vor allem Müttern verbunden".

Was sich nämlich nun offenbart, mutet wie das Drehbuch zu einem Verschwörungs-Thriller an: Der VAMV hat wohl aktiv und massiv Anleitungen an Mütter erteilt, wie Väter künftig an der gemeinsamen Sorge gehindert werden können. Die Tatsache, dass u.a. auch Anstiftungen zu Straftaten ausgesprochen wurden, hat inzwischen die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Mehrere Strafverfahren sind bei der Staatsanwaltschaft München derzeit hierzu anhängig.

Was viele über Jahre hinweg bereits geahnt und vermutet haben, scheint sich nun zu bestätigen. Der PAPA-YA-Redaktion liegen belastbare Belege und eidesstattliche Versicherungen dafür vor, dass auf Info-Veranstaltungen des VAMV-München Müttern systematisch Anleitungen regelrecht vorgegeben wurden, wie sie die Väter ihrer Kinder künftig nicht nur vom gemeinsamen Sorgerecht „fernhalten", sondern darüber hinaus auch komplett aus dem Leben des Kindes verbannen. Nicht zuletzt die Tatsache, dass eine gestandene, namenhafte Juristin für Familienrecht diese Veranstaltungen abgehalten hat, lässt erahnen, wie groß der Sumpf dahinter ist.
Mit einem fast schon perfide anmutendem System wurde Müttern dort „en detail" erklärt, wie sie sich verhalten sollen, damit der Vater des gemeinsamen Kindes in dessen Leben möglichst keine Rolle mehr spielt. Dabei muten Sätze wie „ziehen Sie um machen Sie es schnell und unauffällig" oder „Väter haben eine sadistische Art" noch vergleichsweise harmlos an. Neben der klassischen Aufforderung, jegliche Kommunikation mit dem Kindesvater zu verweigern und quasi eine „Blockadehaltung" einzunehmen, sind dort allerdings auch Ratschläge erteilt worden, die sich zumindest stark an der Grenze zur Strafbarkeit bewegen. Selbst vor der Anstiftung zur Behauptung, das Kind sei vom Vater misshandelt worden, wurde offenbar nicht zurückgeschreckt.

Dazu die Fachanwältin für Familienrecht Cornelia Strasser, die nach eigenem Bekunden seit 29 Jahren Mitglied des VAMV ist: und dort seit ca. 19 Jahren derartige „Info-Veranstaltungen" abhält: „Es wäre gut, wenn der Vater das Kind schütteln würde. Das wäre auch ein gutes Argument gegen den Vater vor Gericht." Der Umstand, dass derartige Aussagen, wenn Sie denn vor Gericht auf Glauben stoßen, fast immer zwangsläufig dazu führen, dass der Vater noch nicht einmal Umgang mit seinem eigenen Kind erhält, wurde hierbei billigend in Kauf genommen und wohl auch gewünscht. Und offenbar führte diese Methode in der Vergangenheit mehrfach zum „gewünschten Erfolg". Die Berichte und Klagen zahlreicher Betroffener zeugen davon.

Um die Sache im juristischen Sinne „rund" zu machen, wurde aber noch auf eine weitere höchst perfide Methode zurückgegriffen: Bestandteil dieses ausgeklügelten Systems ist auch eine Familien-Beratungsstelle namens „Kibitz e.V." unter der Leitung von Cornelia Gstetenbauer,, die sich selbst als „Dipl. Psychologin" ausweist und auch das Institut MUM "Münchner Umgangs Management" leitet. Besagte „Therapeutin" arbeitet nach Bekunden von Rechtsanwältin Strasser seit Jahren eng mit dieser und dem VAMV zusammen. Diese würde, laut Aussage der Juristin, jederzeit auf Wunsch bescheinigen, dass „die Beratung zwischen Vater und Mutter gescheitert sei" und „das Kind unter dem Vater und dem elterlichen Konflikt extrem leide". Ob ein derartiger Konflikt oder ein Leiden des Kindes überhaupt vorläge, war dabei offensichtlich völlig rudimentär.

Ein einziger Besuch der Mutter dort (und das wohlgemerkt ohne Kind oder Vater!) würde ausreichen, um diese Bescheinigung zu erhalten. Auch hier zeigen diverse Verfahren der letzten Jahre, dass die Methode offenbar auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Den, bis jetzt, vorläufigen Höhepunkt dieses Dramas bildet nun ein fast schon unglaublicher Umstand: Neue Erkenntnisse belegen, dass die betreffende „Dipl. Psychologin" der Beratungsstelle gar keinen Abschluss als solche hat, geschweige denn irgendeine Art des Studiums auf diesem Gebiet vorweisen kann. Sie soll demnach „nur" eine homöopathische Ausbildung besitzen.

Die Stadt München hat damit wohl erneut einen handfesten Skandal in den Reihen ihrer Justiz. Hat doch besagte „Therapeutin" an hunderten familiengerichtlicher Verfahren u.a. als Gutachterin mitgewirkt. Sowohl Amts- als auch Oberlandesgericht weisen sie in zahlreichen Verfahren und Beschlüssen als „Dipl. Psychologin" aus. In manchen Beschlüssen des OLG München wird ihr sogar noch die Promotion „geschenkt" - liest man dort doch von einer „Fr. Dr. Cornelia Gstettenbauer". Der Umstand, dass die Dame sich selbst auf ihren eigenen Rechnungen (liege Redaktion vor) als „Psychologin" ausweist, belegt, mit welch hohem Maß an krimineller Energie dort vorgegangen wurde. Besonders delikat hierbei: Ärzte müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuer ausweisen - Homöopathen und Heilpraktiker hingegen schon.

Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, dass diverse Verfahren hier neu aufgerollt werden müssen. Und, dieses Vorgehen scheint kein Einzelfall zu sein: Fast identische Vorgänge in der Bundeshauptstadt deuten darauf hin, dass Methode hinter all dem steckt. Schilderungen Berliner Eltern zufolge haben sich auf dortigen VAMV-Veranstaltungen ähnliche Szenen abgespielt. Mehrere eidesstattliche Versicherungen belegen Vorfälle, wie man sie sonst nur von schlechten Kaffeefahrten kennt. So haben sich auf Info-Abenden des Verbandes weibliche Vorstandsmitglieder des VAMV-Bundesvorstandes inkognito unter unbedarfte Mütter ins Publikum gemischt, um dann, entsprechend wirksam und leidgeprüft, ihre Geschichte vom „bösen Kindesvater und Partner" zum Besten zu geben.

Wie man jetzt, im Lichte der jüngsten Ereignisse aus München, vermuten muss, wohl nur aus einer einzigen Intention. Ein anschauliches Beispiel hierzu liefert auch die Vorsitzende des VAMV, Edith Schwab selbst: Anlässlich einer FDP-Veranstaltung in Bad Schönborn zum Thema „Sorgerecht" im Jahr 2011 vor ca. 100 interessierten Zuhörern hielt Frau Schwab eine Rede, in der sie über ihr Credo „Alleinerziehend ist das Modell der Zukunft" referierte - mit anschließender Publikumsdiskussion. Nach einiger Zeit und entsprechendem „Gegenwind" diverser Zuhörer ob ihrer Theorie erhob sich plötzlich ein junger Mann, Anfang 20, in der ersten Reihe und schilderte mit leidenschaftlichen Worten, „wie schön" es doch für ihn war, bei nur einem Elternteil aufzuwachsen. Er könne das eben von Frau Schwab geschilderte nur bestätigen. Am Ende des Abends stellte sich plötzlich heraus, dass es sich um den Sohn von Frau Schwab handelte. Zwangsläufig drängt sich da die Frage auf, wie mag es im Rest der Republik zwischen München und Berlin zugehen?

Eine Antwort darauf liefert vielleicht auch ein ganz aktuelles Verfahren aus dem beschaulichen Schwetzingen: Dort nämlich vertritt Frau Edith Schwab, ihres Zeichens selbst Fachanwältin für Familienrecht, persönlich die Kindesmutter in einem Umgangsverfahren. Und wie es der „Zufall" will, kam genau jene bekannte Vorgehensweise und Taktik zur Anwendung, die auf der VAMV-Veranstaltung in München schon so anschaulich propagiert wurde: Ein plötzlicher Umzug der Kindesmutter mit dem Kind nach Braunschweig. Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass die Mutter weder Verwandt- noch Bekanntschaft dort hat. Der zuständige Richter am Familiengericht in Schwetzingen hat diesen „Schachzug" ungefragt zugelassen. Sein niedersächsischer Kollege am Amtsgericht Braunschweig war umsichtiger und hat wohl durchschaut, was sich hinter dieser Maßnahme verbirgt und hat das Verfahren kurzerhand wieder zurück in die württembergische Provinz verwiesen (beide AZ liegen der Redaktion vor). Die Tatsache, dass Frau Schwab ausschließlich Mandate von Müttern übernimmt, mag man da nicht weiter kommentieren - mutet jedoch in Anbetracht ihres Vorsitz eines Verbandes, der angeblich für Mütter UND Väter steht, recht seltsam an.

Hört man die aktuelle Stellungnahme des VAMV zu den Vorfällen, mag man an die Worte von Goethes Zauberlehrling denken: „Die Geister, die ich rief..." Dort heißt es: „So habe man das nicht gemeint - die Anwältin sei mit Sicherheit falsch zitiert worden" und „Das könne man sich überhaupt nicht vorstellen."
Für jeden halbwegs ambitionierten Elternteil müssen derartige Vorfälle wie ein Schlag ins Gesicht wirken. Derartige Ereignisse lassen die Tatsache, dass so viele Väter in den vergangenen Jahren vergeblich versuchten, das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, in einem doch zumindest fragwürdigem Licht erscheinen. Unbestritten ist, das „Totschlag-Argument", mit dem in der Vergangenheit Mütter immer wieder die Väter an der gemeinsamen Sorge gehindert haben, war die „fehlende Kommunikation" - eben einer jener „Ratschläge", die auf den VAMV-Veranstaltungen so anschaulich gegeben wurden. Dies belegen nicht zuletzt aktuelle Beschlüsse zum gemeinsamen Sorgerecht - wie kürzlich eine Entscheidung des KG-Berlin (18UF35/12 v. 28.11.2012). Dort führte der Senat u.a. in seiner Begründung aus:

„[...] Für die grundsätzliche Kommunikationsbereitschaft der Mutter spricht auch ihr eigener Vortrag in der Beschwerdebegründung, demzufolge sie aus taktischen Gründen dem Umgang nicht zugestimmt hätte, wenn sie damals die neuere Rechtsprechung des BVerfG gekannt und gewusst hätte, dass die Gefahr besteht, dass die Einigungsbereitschaft zum Umgang als Indiz für ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater sprechen könnte. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Mutter nur deshalb jede Verständigung mit dem Vater ablehnt, um nicht auf diesem Wege dem gemeinsamen Sorgerecht den Weg zu bereiten [...]"

Es bleibt zu hoffen, dass sich dies mit dem neuen Gesetz zur gemeinsamen Sorge als hohle Phrase offenbart - steht doch dort „expressis verbis", dass „selbst manifeste Kommunikationsstörungen künftig nicht gegen die gemeinsame Sorge stehen sollen". Das Elementarste jedoch scheinen der „Verband allein erziehender Mütter und Väter", deren Vorsitzende und alle Beteiligten solcher Machenschaften völlig aus dem Blickwinkel verloren zu haben: Sie verraten jedes Kind, dem sie, dank ihres Zutuns, beide Elternteile nehmen. Und führen gleichzeitig jede wissenschaftliche Erkenntnis, die zu diesem Thema heute Gültigkeit hat, „ad absurdum" - denn: Jedes Kind braucht für seine gesunde geistige und seelische Entwicklung BEIDE Elternteile.
Marcel Offermann

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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