Deutsche Justiz deckt religiösen Genitalverstümmler von wehrlosem Jungen! (Recht)
Berliner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein. Grund : Keine Zeugen. Das antiquierte Beschneidungsritual haben aber 300 Menschen gesehen.
http://justizalltag-justizskandale.info/?p=316
Berlin: Offensichtlich auf Anweisung, hat ein Berliner Staatsanwalt mit dubiosen Rechtfertigungen ein Ermittlungsverfahren eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft politisch Instrumentalisiert? Keine Zeugen finden – wegen Deutscher Schuld?
Ein orthodoxer Jude hatte seinen Sohn beschneiden lassen. Durch einen israelischen Mohel der derselben orthodoxen Bewegung Shabbath Lubawitch angehört, die dass antiquierte Ritual der Metzizah B’Peh anwendet.Dabei nimmt der Beschneider einen Schluck Wein in den Mund, und sodann auch den Penis des Babys zur “Desinfektion” der Wunde.
Es waren 300 Leute anwesend.
Der Beweis des ersten Anscheins, nämlich die öffentlichen Erklärungen,dass dieser Ritus unabänderlich sei und von dieser Sekte vorgeschrieben sei, ist gegeben.
Dennoch hat der Staatsanwalt angeblich keine Zeugen auftreiben können…
Hier soll offensichtlich politisch ein Thema unterm Deckel gehalten werden, mit aller Gewalt und mit allen Tricks, bemängelt beschneidungsforum.de diesen Einstellungsbeschluss. Auch ein hochrangiger Vertreter des Zentralrates der Juden war anwesend, obwohl dieser die orthodoxe Bewegung Shabbath Lubawitch für eine Sekte hält. Und eine Pressevertreterin des Tagesspiels hat auch nichts gesehen. Ein Pressetermin – und die Presse bekommt nichts mit? Das ist schon komisch!
Der Bundestag hat übliche und schmerzfreie Beschneidungen erlaubt. Dennoch bleibt die Frage, ob die Berliner Staatsanwaltschaft keine Zeugen finden darf. Oder weiss der Staatsanwalt durch eine telepathische Eingebung, dass alle die 300 Anwesenden überhaupt nichts gesehen haben? Die Staatsanwaltschaft haben wir um eine Stellungnahme gebeten.
Der Einstellungsbeschluss der Berliner Staatsanwaltschaft: http://justizalltag-justizskandale.info/wp-content/uploads/2013/12/Einstellung-der-Berliner-Staatsanwaltschaft.pdf
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