Neuigkeiten von der Bundeswehr! (Gesellschaft)
Neuigkeit #1 ***************************************
Kein Scherz! Vielen Soldaten wachsen Brüste
Siegburg – Sie sind Deutschlands bekannteste Soldaten. Staatsbesuch, Großer Zapfenstreich, Gelöbnis – kaum ein politisches Großereignis, an dem das Wachbataillon der Bundeswehr nicht teilnimmt.
Jetzt zeigt eine Studie Unglaubliches: Überraschend vielen der Soldaten in „Merkels Leibwache“ wachsen Brüste.
Was wie ein schlechter April-Scherz klingt, ist eine ernsthafte Angelegenheit: Die Wachsoldaten haben eine extrem erhöhte Gefährdung, linksseitig an Gynäkomastie zu erkranken. Dabei handelt es sich um die Vergrößerung der Brustdrüse beim Mann.
Gynäkomastie ist eigentlich hormonell bedingt. Mediziner des Bundeswehr-Krankenhauses haben nun herausgefunden: Auch der Dienst im Bataillon kann zu Brust-Wachstum führen. Ursache ist demnach das sich immer wiederholende Anschlagen des Karabiners 98k an die linke Brust, so wie es bei offiziellen Anlässen und in Übungen für den protokollarischen Dienst üblich ist.
211 operierte Gynäkomastie-Patienten in einem Zeitraum von sechs Jahren wurden in der Studie untersucht. 35 von ihnen stammen aus dem Wachbataillon. 26 aus dieser Gruppe wiesen ein Brustwachstum an der linken Seite auf (74 %). Normalerweise treten die Arten der Erkrankungen (links, rechts, beidseitig) ungefähr gleich häufig auf.
Es „zeigte sich eine hochsignifikante Korrelation zwischen der Tätigkeit als Wachsoldat und einer linksseitigen Gynäkomastie“, schreiben die Wissenschaftler um Prof. Björn Krapohl (47), Leiter der Plastischen Chirurgie und Handchirurgie am Berliner Bundeswehrkrankenhaus, in der Studie. Die Erkenntnisse lägen seit 2009 vor, sagt Prof. Krapohl. Krapohl sagt, dass er inzwischen beantragt habe, den Dienst im Wachbataillon zu ändern. Das Führen des Karabiners mit dem Schlag gegen die Brust solle gestoppt werden.
Die Bundeswehr bestätigt, dass dem Ministerium die Studienergebnisse auf der Fachebene zugestellt worden seien. „Die betroffenen Soldaten wurden medizinisch behandelt und individuell therapiert“, so ein Sprecher. Da es sich um eine rückwirkende Studie gehandelt habe, seien nun „weitere Folgeuntersuchungen prospektiver Natur erforderlich“. Das Wachbataillon besteht aus neun Kompanien, sieben in Berlin und zwei in Siegburg. An die Aufnahme in die stolze Truppe sind strenge Voraussetzungen geknüpft.
Neuigkeit #2 ***************************************
Neuer Mode-Befehl der Bundeswehr: Sogar die Fingernagellänge ist festgeschrieben
Ein Truppenübungsplatz ist kein Laufsteg. Das dürfte jedem klar sein, der den Soldatenberuf wählt. Bald wird es bei der Bundeswehr aber noch schwerer, modische Akzente zur Uniform zu setzen.
„Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“, heißt eine umfassende „Zentrale Dienstvorschrift“, die am 1. Februar in Kraft treten soll.
Von der Länge der Fingernägel über die Beschaffenheit von Ohrringen bis zur Farbe des Regenschirms ist darin bis ins Detail geregelt, was geht und was nicht.
Begründung: Das Auftreten der Soldaten bestimme das Bild der Bundeswehr im Ausland. Bisher gab es einen solchen Erlass nur für Haare und Bärte.
Die neue Dienstvorschrift schränkt den modischen Gestaltungsspielraum der Bundeswehr-Frauen jetzt noch enger ein: Haare, die die Schulter berühren, sind jetzt „komplett gezopft auf dem Rücken oder gesteckt zu tragen“.
Hinzu kommen Vorschriften für Fingernägel („dürfen die Fingerkuppe nicht überragen“), Kosmetik („nur in dezenter und natürlich wirkender Form und Farbgestaltung gestattet“) und Schmuck: Erlaubt sind bis zu zwei Fingerringe sowie ein dezenter Ohrstecker aus Edelmetall oder Perlmutt je Ohr
Relativ ausführlich widmet sich der Erlass „Körpermodifikationen und Körperbemalungen“. Tätowierungen dürfen keine diskriminierenden, pornografischen oder verfassungswidrigen Motive zeigen. Dazu müssen sie verhüllt werden. Piercings dürfen ebenfalls nicht sichtbar sein.
Ganz verrückt. Selbst welche Sonnenbrillen („Gläser dürfen nicht verspiegelt sein“), Taschen („einfarbig und schlicht gehalten“) und Regenschirme („ausschließlich einfarbig schwarz“) die Soldaten zur Uniform tragen dürfen, schreibt der Erlass vor.