Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Aufzeichnungen von Verhören - war: Der Un- Fall Harry Wörz (Recht)

Christine ⌂ @, Friday, 31.01.2014, 09:41 (vor 3948 Tagen)

Das Thema finde ich so spannend, dass ich dafür noch einmal einen extra Thread aufmache. Ich beziehe mich in meinem Kommentar auf die Antwort von Adler.

Das war in der anschließenden Diskussion bei Anne Will. Ich weiß allerdings nicht so recht, worauf du hinauswillst (weil es dich umhaut)? Es ging doch um die Frage, dass in den Ermittlungsakten Verhöre so oder auch anders tendenziell zu Papier gebracht werden können. Gerade bei Harry Wörz gab es da wohl Diskrepanzen zu dem, was er eigentlich gesagt hatte. Die Gmelin hatte angeregt, solche Verhöre auch aufzuzeichnen. Find ich nicht schlecht. Bei widersprüchlichen Aussagen zu den Protokollen ließen sich diese Aufnahmen dann hervorholen und das Protokoll evtl korrigieren.

Es hat mich fassungslos gemacht, dass eine ehemalige Justizministerin überhaupt den Vorschlag brachte, es doch so wie in den Sendungen der verschiedenen Sokos zu machen. Mir hat es zum wiederholten Male gezeigt, wie tief die Justiz schon gesunken ist, in dem sie auf fiktionale Fernsehsendungen hinweist. Das ist so ähnlich, als wenn Richter auf Wikipedia verweisen.

Wie oft habe ich schon von echten Kriminalkommissaren gelesen, dass Krimiformate weit an der Realität vorbei gehen würden und da kommt Däubler-Gmelin an und meint, man könne es doch so machen, wie in jenen an der Realität vorbeigehenden Krimisendungen?

Den Vorschlag selber fand ich an sich gut, aber dazu muss man keine Krimisendungen erwähnen. Zu diesem Komplex meinte ja der ehemalige Richter Heinrich Gehrke, dass das nicht bezahlbar wäre, auch deshalb, weil man sich sonst in jeder Sitzung dieses Material anschauen müsste, was Unmengen an Zeit kosten würde.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass alles, was zur Entlastung von Beschuldigten führen würde, im Laufe der Jahre aus Kostengründen abgeschafft wurde, so z.B. das wortwörtliche Protokoll. Man muss heute im Gericht extra einen "Antrag" stellen, dass dieses und jenes ins Protokoll aufgenommen wird. Dieser Vorgang kann natürlich auch abgelehnt werden.

Mir scheint, heutzutage sind Gerichtssäle in der Tat Gerichtsshows, auch wenn sie (noch) abweichen von dem, was im Fernsehen gezeigt wird. Sollte es zu einer Revision kommen, können Zeugen behaupten, bestimmte Dinge nicht gesagt zu haben oder Sätze plötzlich anders interpretieren. Auch hier könnte mittels Aufzeichnung im Revisionsfall bewiesen werden, was und wie etwas behauptet worden ist.

Aber egal, welches Justizsystem auch immer vorhanden ist, Gerechtigkeit kann es nicht in allen Fällen geben, weil Menschen Urteile fällen, die anfällig für Emotionen sind und die fliessen nun mal in Anklage und Urteil mit ein.

Das mit den Haupt- bzw. Seitenaken fand ich auch sehr interessant, aber auch hier ist wieder ersichtlich, wie sehr Emotionen einen Rolle spielen, hier also speziell bei der Polizei.

Der Weg der Justiz ist demnach voll mit Emotionen gespickt und da sollen keine Fehler passieren?

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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Ermittlungsbehörden/-methoden

Musharraf Naveed Khan, Friday, 31.01.2014, 10:23 (vor 3948 Tagen) @ Christine

Eigentlich erschreckend, wenn aus Zeit- und Kostengründen die Beweisführung reduziert wird. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass Gerichtsurteile mehrheitlich "Bauchentscheidungen" eines Richters sind.

Persönlich habe ich erlebt, wie in einem Verhandlungsraum ein Urteil verkündet wurde, dass das Gericht im Nachgang im stillen Kämmerlein argumentativ ganz anders zu Papier brachte und begründete. Mit sogenannten Gerichtsprotokollen verhält es sich genauso. Da wird genauso gefakt und umgestaltet. Es ist zwar unerwünscht, aber wer als Bürger in die Fänge der Justiz gerät, der sollte immer ein Aufnahmegerät in der Brusttasche haben. Nur so lassen sich Unterschiede zwischen dem vorgelesenen Gerichtsprotokoll und der Papierfassung nachweisen. Wobei ein Richter im Falle des Ertapptwerdens von seinesgleichen sowieso geschützt wird. Ist halt nur für die Öffentlichkeit.

Generell sollte man vorgelesene Gerichtsprotokolle sowieso ablehnen, denn man kann in solch einer Situation gar nicht den Umfang der Aussagen/Festlegungen erfassen. Wer solchen Kram als Papier vor sich liegen hat, 3x durchlesen und hinterfragen kann, der würde manch Protokoll schon in der Verhandlung platzen lassen. Genau das aber ist der Sinn des "Verlesens", den Bürger damit zu überfahren. Ich habe mal belegen können, wie doof die Justiz ist und das sowohl die, die das Protokoll vom Band abgetippt hat absolut dumm ist und die, die "für die Richtigkeit der Übertragung" als Urkundenbeamtin gebürgt hat, auch was an den Ohren hat. War eine ganz lustige Sache, aber es widerspiegelt eigentlich nur, was da für Leute sitzen und das deren Inkompetenz zu Lasten der Bürger geht. Haften muss von denen keiner dafür, der Staat schützt seine Kalfaktoren.

Übrigens sind die Methoden der Ermittlungsbehörden ganz sicher der Kritik würdig. Dort sitzen teilweise Leute, die physikalische und chemische Zusammenhänge gar nicht verstehen, geschweige rechtssicher bewerten können. Wer sich denen gegenüber gut lügend verkaufen kann (Frauen = Opfa!), der kann einer sehr einseitigen Ermittlungsführung zu seinen Gunsten sicher sein. Aus meiner Sicht sitzen 80% des Personals bei Ermittlungsbehörden auf dem falschen Platz. In der Vollstreckungsjustiz fast alle.

Weißer Neger Wumbaba, Stille Post und falscher Film

Die Fluchbegleiterin @, Saturday, 01.02.2014, 05:05 (vor 3948 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Saturday, 01.02.2014, 05:27

Im Strafrecht ist das Phänomen längst als "Falscher-Film-Problem" der Protokollierung bekannt - ohne dass etwas geschieht. Natürlich ist es reiner Zufall gewesen, dass bei eineigen aufsehenerregenden Prozessen zuuuuuufällllig die Viedokamera bei der Erstvernehmnung nicht funzte ... (z.B. Causa Kachelmann).


http://www.strafverteidigertag.de/Material/Themen/StPO/Norouzi_Dokumentationsgebot.htm

http://www.strafverteidigervereinigungen.org/Material/Themen/StPO/Norouzi_Dokumentationsgebot.pdf

Natürlich würden Aufzeichnungen sogar Geld sparen (wie auch z.B. auch Viedos in der Chirurgie - da will man auch keine Vorratsdatenspeicherung gg Schadensersatzprozesse ... ;-)).

Hier noch was aus einem Zivilprozess (FamG): Genial: Vierte Klasse (Dialektfärbung bei Kind oder diktierendem Richter? Oder ungewaschene Ohren der Tipse? Vörthe Klasse) Förderklasse

eine andere Art der Sich-Verhör-Technik:

http://www.jurablogs.com/de/foerderunterricht-richter-migrationshintergrund-verhoer-techniken-weisse-neger-wumbamba


Nun, den Ruf des ›Kahn-Senats‹, der auch das Unhaltbare noch hält, hat sich der für Bayern und Baden-Württemberg zuständige 1. Strafsenat redlich erworben und damit ein Rechtsbiotop erschaffen, in dem Vorsitzende Richter von Großen Strafkammern unkontrollierte Halbgötter in Schwarz sind, deren horrende Strafen im Rest der Republik völllig aus dem Rahmen fallen.

http://blog.delegibus.com/2011/12/04/bundesgerichtshof-die-schiere-freude-am-strafen/

Aber wenn man auf diese bekannte höchstrichterliche Protektion nicht bauen kann, weil der Fall eine Verurteilung überhaupt nicht hergibt, dann existiert für einen Richter vom Typus Brixner auch noch eine andere Methode. Rechtsanwalt Johann Schwenn hat sie in seinem Aufsatz:

Fehlurteile und ihre Ursachen – die Wiederaufnahme im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

erschienen in der Zeitschrift ›Der Strafverteidiger‹ 2010, S. 705 – 711, so skizziert:

Die Zurückhaltung des 3. Strafsenats galt einem Tatrichter, dessen Respekt vor dem Revisionsgericht nur schwach ausgeprägt war. Daß die Nebenklägerin ihre Aussage während der Ermittlungen in einem Punkt von sich aus berichtigt hätte, konnte die Strafkammer dem Revisionsgericht widerspruchsfrei vermitteln, weil sie die Bekundungen zweier Zeugen verschwiegen hatte, die dazu auch in der Hauptverhandlung gehört worden waren. Die Wiedergabe ihrer Bekundungen hätte die Urteilsausführungen mit einem – weiteren – Erörterungsmangel belastet[38].

[38] Es handelt sich um einen besonders krassen Fall des Phänomens »falscher Film« (Begriff bei Nack FS Rieß, 2002, S. 361 [368] – siehe dazu auch Eschelbach FS Widmaier, 2008, 5.137 [131 ff.] und Geipel StraFo 2010, 272 [273 f.]) – gegen den Vorwurf der Rechtsbeugung (vgl. BGHSt 43, 212 [216] = StV 1997, 561) nahm das OLG Oldenburg die Berufsrichter der Strafkammer im Klageerzwingungsverfahren mit dem Hinweis in Schutz, es sei nicht die Aufgabe des Tatrichters, »alle nach den Beweisergebnissen nicht ganz fern liegenden Möglichkeiten der Würdigung umfassend zu erörtern und die Erwägungen, die ihn zu einer bestimmten Überzeugung bewogen haben, in ihrer Gesamtheit in den schriftlichen Urteilsgründen erschöpfend darzustellen« (Beschl. v. 23.05.2007, 2 Ws 07/07 [Hervorhebung dort]). Das hatten die Verletzten nicht verlangt: Die schwerwiegende Entfernung vom Recht sahen sie darin, daß die Beschuldigten mit ihrem »Kunstgriff« des Verschweigens von Zeugen nicht nur den Erfolg der Sachrüge vereitelt, sondern zugleich sichergestellt hatten, daß die unerwähnten Zeugen und deren Bekundungen nicht mit Aussicht auf Erfolg als neue Beweismittel und eine neue Tatsache i. S. d. § 359 Nr.5 StPO beigebracht werden konnten.

StV 2010, 705

Es wird einem geradezu schwindlig, wenn man das von Otto Brixner gefertigte und allein unterschriebene Urteil vom 8.8.2006 – die Beisitzerin war wegen Urlaubs an einer Unterzeichnung gehindert, und ihre Erholungsbedürftigkeit nach mutmaßlicher Überstimmung kann ich nachvollziehen – daraufhin untersucht, welche Lücken und welche Sachverhaltsverfälschungen es aufweist, die der BGH, der die Akten nicht liest, nicht erkennen konnte.

Die Aufstellung ist zugleich ein Plädoyer dafür, umfassende Reformen des Strafprozeßrechts vorzunehmen: denn so kann es nicht weitergehen. Das mindeste, was vonnöten ist, ist eine präzise Protokollierung der Hauptverhandlung und die Verpflichtung des BGH, zitierte Schriftstücke und behauptete prozessuale Abläufe anhand der Akte nachzuvollziehen.

Alle Auslassungen und alle Lügen, die Brixner manipulatorisch in sein schriftliches Urteil hineinbrachte, dienten dazu, Mollath als gestört erscheinen zu lassen, der Ehefrau mangelnden Belastungseifer zu bescheinigen und dem Angeklagten eine handfeste Motivation für die Sachbeschädigungen unterzuschieben.

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/01/12/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-vi/

Menschenrechte werden mit Füssen getreten

Christine ⌂ @, Saturday, 01.02.2014, 06:07 (vor 3948 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Danke fürs einstellen. Das heißt für mich, dass im 21. Jahrhundert Menschenrechte kaum einen in der Justiz interessiert und Menschenleben immer noch so mir nichts, Dir nichts zerstört werden. Das einzig Positive gegenüber dem Mittelalter ist demnach, dass heute keiner mehr hingerichtet wird.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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