Das eigene Kind aus tiefer Liebe erdrosselt (Recht)
Na, welchem Geschlecht gehört wohl der Täter an?
"Zwei Jahre Haft wegen Totschlags im minderschweren Fall verhängt die Kammer und setzt die Strafe zur Bewährung aus. "Sie haben Ihre Tochter getötet, einen Menschen, den Sie überaus geliebt haben", sagt die Richterin am Freitag mit Blick auf die 67-Jährige...."
Ja, Mütter dürfen das, eben weil sie aus tiefer Liebe morden. Das mit der Liebe bezweifle ich in diesem Fall nicht einmal. Bleibt die übliche Frage: Wenn der Täter männlich gewesen wäre, hätte er dann auch so viel Verständnis und ein derart mildes Urteil bekommen?
Viele Grüße
Wolfgang
Ist halt auch ein unantastbares Frauenrecht, was Alice Schwarzer mit erkämpft hat!
Ich habe viele Fälle von weiblicher Gewalt recherchiert und dokumentiert. Wie von einem roten Faden waren alle Fälle durchzogen von einem sehr geringen Strafmass oder gar Straffreiheit. Es ist mir unerklärlich, wie bundesweit einheitlich die deutsche Justiz so handeln und beschließen kann. Es muss doch unter denen wenigstens mal ein Mensch sein der sagt: "Nein, ein Mord ist falsch und strafbar! Auch eine Frau darf das nicht!" Solch eine juristische Erscheinung ist nicht erkennbar. Ich gehe also davon aus, dass den Leuten das dann schon in den Vorlesungen so in die Hirne gehämmert wird und die als Richter und Staatsanwalt es dann als legitimes Recht der Frau ansehen, den bösen Ehemann zu äxten und das eigene Kind ins Klo zu pressen.
Wer heute eine Frau im gebährfähigen Alter privat aufsucht, der sollte erst mal nach einem Koffer unterm Bett oder in die Tiefkühltruhe schauen, mit dem Finger ruhig mal im Blumenkasten stochern und auch mal tief in die Backröhre schauen. Vielleicht liegt da noch der kalte Nachfahre vom Vorgänger.
Das es zwischen Mann und Frau unterschiedliche Strafmaße gibt, dass muss ich hier nicht mehr erwähnen. Das hat schon so einen Bart.
Reflexionsbericht einer kaputten Gesellschaft
Der Bericht in der Welt.de widerspiegelt eigentlich eine total kaputte Gesellschaft.
- Die Frau kann Pflegehilfe in Anspruch nehmen, macht es aber nicht.
- Ihr Mann schlägt sie angeblich, in ein Frauenhaus geht sie nicht.
- Sie gibt ihre Tochter vorübergehend in ein Krankenhaus zur Pflege, dort "sediert" man sie und fixiert sie an den Rollstuhl. Sie beschwert sich nicht.
Eigentlich hätte die Gesellschaft die (Pflege)lage der Frau sehen und erkennen müssen. Eigentlich. Vielleicht aber hat die Frau auch Hilfe abgelehnt? Obwohl ich gegen staatlichen Eingriff in die Familie bin, aber hier hätte man zwangsweise eingreifen und handeln müssen. Man hätte selbst die Frau auf Pflegefähigkeit überprüfen müssen. Bei einem Vater wird die Erziehungsfähigkeit gutachterlich überprüft, bei Frauen scheint das angeboren zu sein und niemand stellt das in Frage.
Nichtdestotrotz das die Tochter diese Hilfe benötigt hätte, sie wird auch noch von der eigenen Mutter "aus Liebe" umgebracht. Mord. Auch hier versagt die Gesellschaft in Form der Justiz wieder. In dem Beitrag steht z.B. nicht, dass die Richterin die Kindsmörderin gefragt haben könnte: "Warum haben Sie keine Hilfe in Anspruch genommen?" oder "Warum haben Sie sich nicht über die Krankenhäuser beschwert, als ihr Kind an den Rollstuhl gefesselt wurde?" So offenbart sich auch in der juristischen Instanz ein Versagen, denn auch hier geht die klare Botschaft an das Volk: "Diese Frau ist Opfer! Opfer kann man doch nicht bestrafen!". So wird wohl das nächste Kind auch wieder die Augen schließen, wenn die Mutter die Schlinge strafft.
Solange der Staat auf solch eine Weise weiterhin Mittäter ist, werden noch viele Kinder sterben.
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