Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Bericht zur Lage: Unrechtsstaat Deutschland von Michael C. Schneider, Frankfurt (Allgemein)

Ausschussquotenmann, Saturday, 15.12.2012, 19:14 (vor 4362 Tagen) @ Cpt.Chilli

Interessant ist auch wie sie mit ihm verfahren:
Ab Jahresbeginn 2010 habe ich begonnen, einzelne Beiträge auch ins Internet einzustellen, und habe seither immer wieder anonyme Anrufe mit Drohungen gegen Leib und Leben, auch Morddrohungen erhalten. Die Internet-Seite Politically Incorrect erreicht zwischen 40.000 und 70.000 Leser pro Tag, so dass meine Beiträge mir in der antiislamischen Szene eine bescheidene Prominenz verschafft haben, umgekehrt aber auch eine Bekanntheit in der islamischen Szene als Feindbild und Hassobjekt. Da viele Autoren bei P.I. anonym publizieren, hält man sich an die wenigen, die das nicht tun.

Ich habe daher mein Büro und meine Wohnung anonymisiert und meine publizierte Kanzleianschrift auf ein Bürocenter beschränkt, in dem ich nur nach telefonischer Anmeldung und eindeutiger Identifizierung des Besuchers über die in der Klingelanlage eingebaute Überwachungskamera erreichbar bin.

In dem Verfahren des Hessischen Anwaltsgerichtshofs zu dem Aktenzeichen 1 AGH 13/11 mit meiner Klage und meinem Verfügungsantrag vom 25.07.2011 verteidige ich die von mir getroffenen Dispositionen gegen die Rechtsanwaltskammer, die mir vorwirft, keine ordnungsgemäße Kanzlei zu unterhalten, weil ich nicht jederzeit persönlich unter der Kanzleianschrift erreichbar sei. Nach dem Gesetz ist die Befreiung von der Kanzleipflicht möglich, wenn eine besondere Härte droht. Die Gefährdung von Leib und Leben ist ohne Zweifel eine solche Härte. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Simon, wirft mir in seinem Schreiben vom 07.02.2012 aber vor:

“Da Sie Ihre Gefährdungssituation [...] durch Ihre Veröffentlichungen immer wieder aufs Neue provozieren, greift der Ausnahmetatbestand des § 29 BRAO nicht ein.”

Mit anderen Worten heißt das: Wer die militante politische Linke und den djihadistischen Islam provoziert, der ist selbst schuld, wenn sein Leben in Gefahr gerät. Er hätte eben das Maul halten müssen. Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes ist nicht erwünscht und wird durch diese Haltung der Rechtsanwaltskammer ernsthaft behindert. Der Prozess vor dem Anwaltsgerichtshof dauert unterdessen an.
http://www.pi-news.net/2012/07/ra-michael-c-schneider-in-eigener-sache/


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