Vergabekriterien für Parlamentsarbeit im Deutschen Bundestag (Politik)
1) Wer sich um einen öffentlichen Auftrag bemüht, der kommt um die vorgegebenen Vergabekriterien nicht vorbei. In den Formularen sind die als Vergabebedingung angegeben: ".... niedrigster Preis".
2) Wer sich privat irgendwo bewirbt, der handelt das Gehalt/Lohn/Honorar aus, bevor er einen Arbeitsvertrag in die Hand bekommt.
Nur in dem parlamentarischen Selbstbedienungsladen "Deutscher Bundestag" ist das anders!
Dort werden die Arbeitskräfte vermeintlich hingewählt und wenn sie den "Arbeitsvertrag" in der Hand halten, legen sie selbts fest, was sie verdienen wollen. Eine prüfbare Leistung erbringen die nicht und für seine Fehler muss auch niemand haften.
Gemeinhin würde ich sowas als Trog (des Volksvermögens) bezeichnen, an dem man sich tagtäglich besinnungslos fressen kann.
Wie lange kann sich das ein Volk leisten? Wäre es nicht angebracht, dass die Kandidaten zur Bundestagswahl vorher ihren Gehaltswunsch mit auf das Wahlplakat schreiben? Ich würde schließlich wissen wollen, was mich das kostet. Überraschungseier werden uns schon genug präsentiert.
PS: Man muss auch über Leiharbeiter nachdenken. Die sind deutlich billiger und die Anwesenheitspflicht ist vertraglich vereinbart!