Diesmal ... (Recht)
Nadja F. beschuldigte zwar schon einmal einen Ex-Freund zu Unrecht der
Vergewaltigung. Diesmal gebe es aber keinen Anlass, ihre Aussage zu
bezweifeln: Sie sei nach ihrem Notruf „völlig aufgelöst und deprimiert“
gewesen und habe ihre Angaben konstant wiederholt. Der Zeuge Franz P. habe
ihre Angaben, noch vor seinem Erstkontakt mit der Polizei, seinem Vater
unter Tränen gebeichtet. Zudem gebe es eine SMS des Angeklagten an den
Zeugen kurz vor der Tat: „Wenn sie sich jetzt nicht gibt, werde ich sie
nehmen.“
http://www.mittelbayerische.de/region/kelheim/artikel/acht-jahre-haft-fuer-sex-tat-gefordert/1023485/acht-jahre-haft-fuer-sex-tat-gefordert.html
Die ist eine Falschbeschuldigerin!
Die Berichterstattung geht über mehrere Wochen und Kommentare.
Doch im Zeugenstand tischte er dem Gericht plötzlich eine ganz andere Version der Vorgänge im April letzten Jahres auf: Er erklärte, sein früherer Kumpel Mehmet L. habe die Wahrheit gesagt. Er sei unschuldig. Es habe gar keine Vergewaltigung gegeben. Er und der Angeklagte hätten zwar mit Nadja F. geschlafen – aber auf deren eigenen Wunsch. Als Erklärung für seine anderslautenden Angaben während des Ermittlungsverfahrens gab er an, Nadja F. habe ihn zu der Falschaussage überredet. Dann werde sie ihre Anzeige gegen ihn zurückziehen.
Das klingt plausibel.
Die Frage ist, ob die Falschbeschuldigerin zur medizinischen Untersuchung war. Wenn nicht, dann kann sie viel erzählen und selbst dann muss man bei einer bereits bekannten Falschbeschuldigerin die Aussage anzweifeln.
Das so eine trotteldoofe Staatsanwältin da so einen Schrott labert, ist metier- und provinzbedingt. Die klagt sonst nur Hühnerdiebe an.