Keine Vergewaltigung: Der Staatsanwalt plädierte angesichts der diffusen Aussagen und Schilderungen der jungen Frau auf (Recht)
Soweit die Version der Nebenklägerin, die von Beruf Krankenpflegehelferin ist. Sie machte dem Angeklagten danach keine Vorwürfe, sie ging auch nicht sofort zur Polizei oder zu einem Arzt, um sich die erlittenen Verletzungen attestieren zu lassen.
Sie fuhr sogar ein weiteres Mal zu dem Mann, der sie laut ihrer Version vergewaltigt hatte, um ihm die Frage zu stellen, warum er das getan habe, sagt sie. Der Gang zur Staatsanwaltschaft folgte erst wesentlich später.
Ganz anders die Version des Angeklagten, der inzwischen mit seiner Lebensgefährtin weggezogen ist. Die junge Frau habe ihn zwar einige Male besucht. Besonderes Interesse aber habe er nicht gehabt an ihr. "Sie ist gar nicht mein Typ", sagte er. Dass sie sich einmal übermüdet in sein Bett gelegt habe, bestätigte der Angeklagte. Das aber sei schon alles gewesen. Ganz offensichtlich habe die junge Frau mehr gewollt von ihm. Er aber nicht von ihr. Und das habe sie ihm offenbar übel genommen.
In der Folgezeit nämlich standen der Angeklagte und seine Lebensgefährtin unter Telefonterror. Mehrmals am Tag, zu den unmöglichsten Zeiten, habe das Telefon geklingelt, es habe sich niemand gemeldet und es wurde wieder aufgelegt. Wochen später, so sagt die Lebensgefährtin als Zeugin vor dem Schöffengericht aus, habe die Anruferin dann einmal doch nicht aufgelegt und ihr erzählt, dass sie von dem Angeklagten vergewaltigt worden sei, schwanger und HIV-positiv sei. Nichts davon stimmte. Kurz darauf flatterte dann auch die Anzeige ins Haus.
Natürlich habe sie den Mann zur Rede gestellt. Der aber habe ihr die Angelegenheit plausibel erklärt. Deshalb seien sie auch heute noch zusammen.
Erst auf Nachfragen bestätigt die 22-Jährige, dass sie in psychotherapeutischer Behandlung sei, an Depressionen und einer Persönlichkeitsstörung leide.
Der Staatsanwalt plädierte angesichts der diffusen Aussagen und Schilderungen der jungen Frau auf Freispruch. Bei der Anzeigeerstattung habe das alles noch ganz anders geklungen, sagte er. Nach den jetzigen Aussagen wäre es wohl gar nicht zu einer Anzeige gekommen. Zu oft aber habe die junge Frau bei ihrer Vernehmung als Zeugin erklärt, das wisse sie nicht mehr, und differierende Aussagen gemacht. Deshalb sei auch nicht auszuschließen, dass sie das alles nur erfunden habe, weil der Mann kein Interesse an ihr zeigte.
Die Nebenklägerin dagegen meinte, ihre Mandantin verdränge das Geschehen aus verständlichen Gründen. Sie forderte ein Jahr Gefängnis für den 27-Jährigen.
Der Verteidiger des Mannes verwies auf viele Lücken in der Aussage der jungen Frau sowie auf ihre Erkrankung und forderte Freispruch. Sollte das Gericht zu einer anderen Ansicht kommen, so forderte er ersatzweise ein Gutachten über die Aussagefähigkeit der Nebenklägerin.
Das war nicht notwendig. Der Richter äußerte erhebliche Zweifel an der Aussage der Frau und sprach den Angeklagten frei. Die Kosten trägt die Staatskasse.