Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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= so etwas wie ein Unfall? (Off-Topic)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Thursday, 27.02.2014, 23:54 (vor 3720 Tagen) @ Holger

Ungefähr zu dem Schluß muß der Richter gekommen sein. Man hat sich geprügelt, ja, auch die Kontrolle verloren, und durch einen unglücklichen Zufall kam es zur Todesfolge. Spinnen wir den Gedanken mal weiter, nehmen wir mal an, es gab den Tritt und den unglücklichen Aufprall und die Ohnmacht des Opfers. Spätestens dann kommt doch etwas, das unter der Bezeichnung "Mensch" zu firmieren verdient, doch auf den Gedanken: scheiße, das wollte ich nicht, ich will den doch nicht umbringen. Schon im Eigeninteresse! Und läßt vom Opfer ab, ruft Hilfe oder so. Anderenfalls besteht definitiv Tötungsabsicht, oder?

Selbst der vom SPEIGEL geschilderte Hergang läßt diese angebliche Tragik aber gar nicht zu. Da wird auf ein nicht nur hilfloses, sondern ohnmächtiges Opfer weiter eingetreten, zu mehreren natürlich. Eine Tötungsabsicht ist da nicht erkennbar für einen deutschen Richter *ausspuck*, selbst nicht unter der deutlich vorher getroffenen Aussage "Einer wird nicht überleben".

Das Hochinteressante dabei ist, wie das gerechtfertigt wird: wenn nur genügend Leute auf einen eingelatscht haben, ist der Todesverursacher eben nicht mehr zu ermitteln. So war es ja auch im Fall Johnny S. in Berlin. Als ob es gemeinschaftlich begangene Straftaten nicht mehr gäbe.

Gleichzeitig rafft sich ebendiese gleiche Justiz nach dem Präzedenzfall Demjanjuk auf, auch die letzten Tattergreise noch zu finden und anzuklagen. Denn neuerdings muß eine individuelle Tat nicht mehr nachgewiesen werden, noch nicht einmal die Beteiligung an einer kollektiven Tat; es genügt, zur Tatzeit an einem bestimmten Ort gewesen zu sein! Nehmen wir mal an, Demjanjuk war wirklich in Sobibor (und schon das ist zweifelhaft, es gibt immerhin nachweisliche Fälschungen in seinem Fall und einen früheren Freispruch in Israel), so könnte es immerhin sein, daß er sich aus allem soweit möglich herausgehalten und nur auf dem Wachturm gestanden hat. Gegenteiliges ist jedenfalls nicht erwiesen, aber es reichte für ein Urteil. Kaum jemand hat wahrgenommen, was für eine Zäsur das rechtlich bedeutet, abgesehen davon -das ist aber meine persönliche Meinung-, welche ungeheuerliche Bodenlosigkeit es darstellt, daß dieser Mann ausgerechnet vom deutschen Staat angeklagt und verurteilt wurde.

Beim Türken aber reicht es nicht. Wenn 20 von dem Gesindel einen kollektiv totlatschen und sogar alle Teilnehmer bekannt sind, sagt unsere Justiz "tut uns leid, der wirklich Tödliche ist nicht zu ermitteln". Wenn's ganz dumm kommt, stellt man sogar noch eine andere Todesursache fest wie bei Dominik x in München. Nach der Logik müßte man auch untersuchen, ob nicht der eine oder andere Jude in Sobibor an Herzschwäche oder anderem Organversagen, unglücklicherweise fehlenden Medikamenten, höhere Gewalt oder Totschlag durch Volksgenossen u.ä. zugrunde gegangen ist.

Wer einer solchen Justiz noch irgendeine Glaubwürdigkeit oder Rechtsstaatlichkeit zuerkennen will und sie nicht mittlerweile auf einem Niveau mit Stalins Rechtsstaat sieht, dem ist nicht zu helfen.

barmt ein gewisser Hendrik Ternieden von der ehemaligen Nachrichtenmagazinin und verhöhnt damit all die Angehörigen der von moslemischen Herrenmenschen Totgetretenen und wir werden mal wieder an den Wert eines deutschen Lebens erinnert: Fünf Jährchen Spaßurlaub in der Karibik mit SoziopolitowörkerInnen fürs killen.

In dem Fall immerhin nicht ganz. Es gibt eine relativ lange Haftstrafe, verwunderlich genug.

Leiderleiderleider konnte der Fall nicht so richtig aufgeklärt werden und der unabsichtliche Tottreter bekommt ein Dududududu vom tief besorgten Richterlein. Nur ganz sicher ist, daß es so rein gar nichts mit "Rassismus" zu tun hatte. Völlig ausgeschlossen.

Wäre zu überprüfen. Wenn der Türk einen Türk in Ohnmacht getreten hätte, hätte er dann auch bis zum Exitus weitergetreten? Oder wäre er, die Blutrache vor Augen, ganz wundersam zur Vernunft zurückgekehrt? Kann sich jeder nach Wahrscheinlichkeit selbst beantworten.

Es würde sicherlich auch ganz außerordentlich tragisch sein, wenn dieser Spitzenkraft des deutschen Qualitätsjournaillismus, den roten Spitzbuben zu Weyhe und den Halunken in der Justiz versehentlich der Bregen aus dem Schädel getreten wird.

Wenn dieses Richter (Name bekannt?) eines Tages mal irgendwo zufällig auf dem Boden rumliegt und ich zufällig vorbeikäme, könnte es sein, daß ich mich zufällig an Daniel erinnere und deshalb ziemlich blöde stolpere oder ausrutsche. Ungeschickt, wie ich bin, womöglich sogar mehrfach. Und es könnte sein, daß ich andere Personen dabei so unglücklich anremple, daß die auch stolpern oder ausrutschen. So daß es zu einem -wie heißt das noch?- "tragischen Mißgeschick" käme oder so. Wo jedenfalls keiner so richtig was dafür kann. Passiert halt.

"Mahnende Worte an den Verurteilten

Ein Tötungsvorsatz ließ sich ebenfalls nicht nachweisen."

Wie denn auch? Die Worte "Einer wird die Nacht nicht überleben" wurden nicht vor einem Notar geleistet und nicht paraphiert. Also war es nur eine Meinungsäußerung, und wir haben ja Meinungsfreiheit. :-D

"Die Staatsanwaltschaft hatte daher - auch infolge der teils widersprüchlichen Zeugenaussagen - ihren ursprünglichen Mordvorwurf auf Körperverletzung mit Todesfolge abgeschwächt. Wer die mutmaßlichen weiteren Täter waren, konnte nie mit Sicherheit ermittelt werden."

Da haben die Behörden sich aber reingekniet, den Beamten-Schweiß (kostbarer als Goldoxid) rieche ich noch hier. Nee, wie soll man sowas auch ermitteln? Wenn man hinkommt und all die Türken sind schon wech, dann is halt vorbei, ne? Die sehen eh alle gleich aus und haben die gleichen Namen. Oder auch nicht. Oder se ham jefälschte Papiere, sagen nicht die Wahrheit, haben falsche Adressen und all sowas. Wie soll eine deutsche Polizei denn da noch irgendwas ermitteln?

"Für die Anklagebehörde sind die Ermittlungen abgeschlossen. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden."

Ich schließe ich der Behörde an: für mich ist auch alles klar.

"Eine Nichtigkeit - wie im Fall von Daniel S. Er möge das Urteil als Chance begreifen, sagte der Richter zu Cihan A. Ein Schulabschluss, vielleicht eine Ausbildung, die Aufarbeitung der Aggressionen seien immens wichtig. Er müsse sich persönlich anstrengen, sagte der Richter zu dem 21-Jährigen, sonst sehe er für dessen Zukunft schwarz."

Was für ein harter Knochen, dieser Richter! :-D

Ich sehe das nicht so. Für Cihan sehe ich eine goldene Zukunft. Unser Staat hat ihm deutlich gezeigt, wo seine Prioritäten liegen. Damit kann man arbeiten. Wobei ich "arbeiten" nicht im unter Deutschen gängigen, H IV ausschließenden Sinn meine. Cihan wäre noch bescheuerter als sein vererbter IQ nahe legen müßte, wenn er diese Lektion nicht richtig verstünde.

Ein schöner Erfolg!


Grüßla,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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