Im Windschatten der EdathyAffäre ohne Öffentlichkeit: Weißer-Ring-Ehrenamtler und Kriminalpolizist verurteilt (Recht)
Und wenn er jetzt doch noch den Job bei der Polizei behalten darf, als was wäre er denn noch einsetzbar? Als verdeckter Ermittler etwa? Villeicht sollte er gleich zu BILD als bezahlter Voyeurist, äh 'Journalist' gehen ....
Laut Mühlenbach hatte sich der Beschuldigte als Jugendbeauftragter des Weißen Rings gegen Kriminalität und Mobbing im Internet eingesetzt und Jugendliche über die Gefahren aufgeklärt. Dabei soll er auch Tipps gegeben haben, wie man sich gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet wehren kann.
Die jetzt bekannten Vorwürfe widersprächen ganz und gar den Zielen seines Vereins, sagte Mühlenbach. Der 30-Jährige habe in einem längeren Telefongespräch sein Motiv selbst nicht erklären können. Laut Mühlenbach engagieren sich derzeit rund 70 Mitglieder ehrenamtlich beim Opferschutz im Saarland.
http://www.rheinpfalz.de/cgi-bin/cms2/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=rhpMsg_thickbox.html&path=/regioline/rheinlandpfalzsaarland/&id=urn-newsml-dpa-com-20090101-130528-99-03337
Urteil im Voyeurismus-Prozess
Ein Kriminalkommissar aus dem Raum Saarlouis ist am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der 31-Jährige hatte seine Kolleginnen mit einer versteckten Kamera gefilmt. Er hatte ein Geständnis abgelegt und freiwillig insgesamt knapp 20.000 Euro Schmerzensgeld an seine Opfer bezahlt.
(27.02.2014) Vor der Urteilsverkündung waren noch fünf der insgesamt 13 Opfer vernommen worden. Die jungen Polizeibeamtinnen hatten auf ihre Vernehmung bestanden. Sie berichteten von einem Gefühl der Scham, von Schlaflosigkeit und Herzklopfen. Es sei ein Schock gewesen, als sie von den Aufnahmen erfuhren. Sie hätten sich all das niemals vorstellen können.
Panorama
Polizist legt Geständnis ab [24.02.2013]
Voyeur war im Opferschutz tätig [28.05.2013]
Polizistinnen heimlich gefilmt [27.05.2013]
Angeklagter zeigte glaubhaft Reue......
http://www.sr-online.de/sronline/sr3/polizist_voyeursprozess_urteil100.html