Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Obdachlosigkeit ... denkt bitte immer auch an den Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes durch Frauen! (Männer)

Jose Morales, Thursday, 13.03.2014, 13:26 (vor 3913 Tagen) @ Li Ho Den
bearbeitet von Jose Morales, Thursday, 13.03.2014, 13:32

Ab Morgen bin ich vom Netz und vermutlich obdachlos.

Ich möchte in diesem Zusammenhang an das feministische Gewaltschutzgesetz erinnern! Ohne einen Tatsachenbeweis, einfach nur auf Grund der Umkehr der Unschuldsvermutung, wird der Mann zum Täter erklärt und muss auf Grund einer Falschbeschuldigung härteste Repressalien des "Rechtsstaates" erdulden. Wenn eine Frau falschbeschuldigt, dann fliegt der Mann ohne jeglichen Beweis seiner Schuld einfach auf die Straße. Man wird sogar genötigt, seine gesamten Sachen aus der gemeinsamen Wohnung zu beräumen, Möbel, Bekleidung, alles! Es kann sich vermutlich keiner vorstellen, was da für eine Kette hintendran hängt.

Die falschbeschuldigende Frau bekommt die Wohnung "zur alleinigen Verwendung" vom feministischen Gericht überlassen. Dies geht ohne Probleme bis zu einem halben Jahr. Ein faules feministisches Gericht kann dies im Zuge der einstweiligen Anordnung ohne mündliche Anhörung beschließen. Irgendwann muss aber mal "angehört" werden und es obliegt der Verfahrensführung des feministischen Gerichtes, wann genau das passiert. Das kann auch einen Tag vor Ablauf des halben Jahres sein. Falschbeschuldigte Männer sollten sich darauf auf jeden Fall einstellen. Um Himmels willen aber meldet euch polizeilich nicht um, denn das führt kausal fast immer zu einem Verlust von Ansprüchen in Fällen von Wohneigentum. Das feministische Gericht legt eine Ummeldung mit mangelndem Interesse am Wohneigentum aus und schlägt im Streitfall das Verbleiberecht im Wohneigentum der falschbeschuldigenden Frau zu.

In meinem Fall war es so, dass die Falschbeschuldigerin mir bei Verzicht auf meinen Miteigentumsanteil den "lebenslangen Erlass" des Unterhaltes für die Kinder angeboten hat. Sicher, sie kann darauf verzichten, aber den Anspruch haben die Kinder und nicht die Falschbeschuldigerin. Meine falschbeschuldigende Ex hat diesen Rat vom Frauenhaus und einer feministischen Anwaltskanzlei bekommen. Intuitiv habe ich allerdings richtig gehandelt.


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