§ 27 Grenzgesetz (Recht)
*Gegen Jugendliche und Weibliche Personen sind nach Möglichkeit Schusswaffen nicht anzuwenden.*
Als wenn die per Definition Friedfertiger wären ....
Gruß
Das scheint mir hier auch nicht die Intention. Sie sind schützenswerter, also wertvoller. Ihr Verlust wird weniger leicht akzeptiert.
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
Verboten:
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- § 27 Grenzgesetz -
Detektor,
18.03.2014, 16:49
- § 27 Grenzgesetz -
Smaug,
18.03.2014, 16:57
- § 27 Grenzgesetz - Nihilator, 18.03.2014, 17:28
- § 27 Grenzgesetz -
Conny,
18.03.2014, 20:15
- Paßt hier auch noch rein - Conny, 18.03.2014, 20:28
- § 27 Grenzgesetz -
Smaug,
18.03.2014, 16:57