Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129502 Einträge in 32154 Threads, 293 registrierte Benutzer, 505 Benutzer online (0 registrierte, 505 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Rezension Verfahren Strasser ./. PapaYa (Vaeter)

Li Ho Den ⌂, Tuesday, 18.03.2014, 19:27 (vor 3922 Tagen)

Prozess über Pressefreiheit beim Thema Familienrecht

Dies ist der erste Teil eines Berichtes zum Prozess über eine Presseveröffentlichung der Fachzeitschrift PAPA-YA. Die Zeugenaussagen in diesem Verfahren werden in einem Folgeartikel vorgestellt. Eine Fachanwältin für Familienrecht klagt gegen die Berichterstattung von PAPA-YA. Das Fachmagazin behandelt sehr kritisch und differenziert die Fragestellungen: Welche Realität schaffen wir für unsere Kinder?
Gibt es die untergärige und verschworene Vaterentsorgung von männerfeindlich geprägten politischen Trendsettern und in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten involvierten Professionen ?

München. Der Prozess der Münchner Fachanwältin für Familienrecht Cornelia Strasser gegen PAPA-YA sorgte schon im Vorfeld innerhalb der von Eltern-Kind-Entfremdung Betroffenen für Aufsehen. Dementsprechend fand der Gerichtsprozess vor dem Landgericht I in München am 03. Februar 2014 vor ca. 60 Zuschauern statt. Deutschlandweit reisten Vorkämpfer in Sachen ‘Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome’ an, um den Prozess der Anwältin gegen Jörg Mathieu, Herausgeber des Fachmagazins für kindgerechte Familienpolitik, vor Ort mitzuerleben.

[image] Bei Beginn der Verhandlung voll besetzt mit ca. 60 Prozessbeobachtern.

Mit Blick in den Zuschauerraum kommentierte der Richter gleich eingangs das zahlreiche Erscheinen der Zuhörerschaft und der anwesenden Presse: „Mir ist bewusst, wenn ich so um mich schaue, dass eine gewisse Erwartungshaltung“ in diesen Prozess gelegt wird. Die Frage wäre: „Wie kriegen wir die Kuh vom Eis?“.

Unmissverständlich äußerte er sich zum Recht der Meinungsäußerung in der Presse laut Art. 5 GG und brachte klar zum Ausdruck: „Die Presse darf eine Meinung haben, auch eine, die man nicht nachvollziehen kann.“ Darüber könne man sich trefflich streiten.

Presserecht hängt sehr hoch in unserem Land

Die Presse habe ein sehr hohes Privileg. Schmerzensgeld könne nur bei erheblicher Beeinträchtigung und bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes gewährt werden. Die Frage, ob die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt worden sei, müsse geklärt werden. Schon lange hatten die von der Trennungs- und Scheidungsindustrie entsorgten Väter nicht nur vermutet, dass die Abspaltung von ihren Kindern durch die Familiengerichte und der an dieser Instanz mitwirkenden Institutionen mit einer untergärigen Ideologie des bewussten oder unbewussten Hasses auf Männer und einem unausgegorenen gesellschaftlichen und politischen Feminismus zusammenhinge.

Ins Wespennest der Vaterentsorgung gestochen ?

Liest man den Artikel des Autors Marcel Offermann in der Fachzeitschrift PAPA-YA, so könne man den Beweis als erbracht ansehen, dass nun das Wespennest der Ursachen für Familienzerstörung gefunden worden sei. Standort: München, Kanzlei und Wirken einer Rechtsanwältin in Sachen Familienrecht.

Das Fachmagazin für KIND – gerechte Familienpolitik PAPA-YA berichtete in seiner Ausgabe Nr. 24 vom März/April 2013 unter der Rubrik „Investigativ“ auf Seiten 36 – 38 vom VAM (V), dem Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter, und dessen angeblichen Machenschaften unter der Überschrift „DER BAYRISCHE SUMPF DER VÄTERENTSORGUNG“.

Der Herausgeber Jörg Mathieu veröffentlichte neben dem Text des Autors Marcel Offermann ein Foto der Münchner Rechtsanwältin Cornelia Strasser, der sowohl die inhaltlichen Äußerungen als auch die bildliche Darstellung ihrer Person im Magazin nicht nur missfielen, sondern diese zur Klage gegen den Chefredakteur Jörg Mathieu veranlassten und aufs prozessuale Feld direkt in die bayerische Landeshauptstadt führten.

Im Artikel angegriffen wurden aber nicht nur die Münchner Fachanwältin für Familienrecht, sondern auch die Vorsitzende des VAM (V), Frau Edith Schwab.

Gegen das Gesetz der gemeinsamen Sorge vorgegangen

Frau Schwab solle lt. PAPA-YA mit einer Online-Petition gegen das Gesetz zur gemeinsamen Sorge unverheirateter Väter vorgegangen sein und habe – als Trägerin des Bundesverdienstkreuzes, überreicht durch Kurt Beck, und als SPD-Mitglied – im Anschluss an ihre Anhörung im Sachverständigenausschuss des Bundestages medienwirksam an Burkhard Lischka (SPD) 3000 Unterschriften überreicht.

Bereits im Vorfeld wirbelte also der Offermann-Bericht einiges auf, was den Vätern in der Beziehung zu ihren Kindern am meisten zu schaffen macht: Sperrung oder zeitliche Regulierung des Zuganges zu ihren eigenen Kindern per Politik und per Gesetz, oftmals sogar unter Aufsicht.

Link: http://tv-orange.de/2014/03/prozess-ueber-pressefreiheit-beim-thema-familienrecht/

Weiterführender Link: http://tv-orange.de/2013/02/psychosoziale-folgeschaeden-belastungsstoerungen-nach-trennung-und-scheidung/

--
Ich bin Oberkellner, die ultimative Deppenoffensive hier im Forum.
Wiki, Werner, MusLim, Oberkellner ... alles eine Mischpoke.

powered by my little forum