Bundeswehr behindert Entschädigung von Radarsoldaten (Männer)
Die Bundeswehr behindert offenbar bewusst die Entschädigung von krebskranken ehemaligen Radarsoldaten der DDR.
Wie Recherchen des ARD-Magazins FAKT ergaben, hält die Bundeswehr Unterlagen zurück, die eine massive Gesundheitsgefährdung von ehemaligen Soldaten während ihres Dienstes an Radargeräten der Nationalen Volksarmee (NVA) belegen. Diese Dokumente könnten eine zentrale Rolle bei Verhandlungen über Entschädigungen spielen.
Offiziell bestreitet die Bundeswehr, dass die in der NVA eingesetzten Radargeräte der Typen P-12, P-15 und P-18 gesundheitsgefährdende Strahlung abgeben. Sie beruft sich dabei auf entsprechende Tests der Geräte. FAKT liegt jedoch ein Messprotokoll der Bundeswehr für ein Gerät vom Typ P-18 vor, das einen Strahlungswert von 150 Mikro-Sievert angibt. Nach Einschätzung des Strahlenexperten Bernd Franke stellt der Wert "eine enorme Gefährdung für Menschen dar, die an diesen Geräten arbeiten."
Radarkommission empfahl Entschädigung
Franke gehörte der sogenannten Radarkommission an, die vor elf Jahren auch die DDR-Radargeräte und deren Strahlung testete. Nach seinen Angaben ist die Kommission zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: "Nach den Empfehlungen der Radarkommission ist die Sachlage eindeutig: Die Personen, die an P-12, P-15 und P-18 gearbeitet haben, müssen entschädigt werden, wenn sie an Krebs erkrankt sind", sagte Franke gegenüber FAKT. Diese Empfehlung war in dem von der Bundeswehr vorgelegten offiziellen Bericht allerdings nicht enthalten. Vielmehr werden die Geräte darin als ungefährlich eingestuft.
Dietmar Glaner vom Bund der Radargeschädigten kritisiert dieses Verhalten scharf: "Das Zurückhalten dieser ganzen Berichte und Messergebnisse ist ein Skandal", sagte er FAKT. "Man weiß etwas, sagt es aber nicht offen." Damit werde verhindert, dass die Strahlenbelastung der Geräte als Ursache von Krebserkrankungen anerkannt wird.
Bundeswehr: Verstrahlung war nicht möglich
Auf FAKT-Nachfrage bleibt das Verteidigungsministerium bei seiner Version. Wegen der Schutzvorrichtungen sei eine Verstrahlung nicht möglich gewesen. Zu dem vertraulichen Messprotokoll heißt es lapidar, wenn Richter das Dokument anfordern würden, dann bekämen sie es auch. "Auf Anfrage wurde und wird es auch externen Gutachtern überlassen", heißt es in der schriftlichen Antwort. Auf die Frage, ob das Messprotokoll jemals vorgelegt wurde, weicht das Ministerium aus. "In wie vielen Fällen dies tatsächlich erfolgte, ist nicht dokumentiert." Nach FAKT-Recherchen spielte das wichtige Messprotokoll bisher in keinem Gerichtsverfahren eine Rolle.
http://www.mdr.de/nachrichten/radar100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
Der Umgang mit den Beweismitteln erinnert an den mit Entlastungsspuren im Fall Arnold ...
Gruß, Kurti