Nach langem hin und her gibt es nun auf dem Papier das gemeinsame Sorgerecht. Aber ...
Es muss ein Gericht entscheiden, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Will heissen, ob der Mann fähig für das Gemeinsame Sorgerecht ist. Gründe für Entzug des Sorgerechtes sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit. Wenn nun so ein Weib das gemeinsame Sorgerecht verhindern will, dann muss sie nur der Justiz etwas vorlügen. Jeder Richter in diesem verweiblichten Unrechtsstaat glaubt ihr, denn in unserem Rechtssystem ist der Mann immer der Täter und die Frau immer das Opfer.
Interessant ist dass die Mutter niemals wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit das Sorgerecht verlieren kann. Das kann nur der Mann.
Nehmen wir also mal an, die Frau ist zuhause und führt den Haushalt. Der Mann arbeitet viel und erst noch weiter als das Nachbardorf entfernt. Nun reicht Madame die Scheidung ein. Sie bekommt problemlos das alleinige Sorgerecht. Der Mann ist in der Kindereziehung unerfahren und ist örtlich abwesend. So einfach geht das und der Mann steht wieder als Zahlvater alleine da.
Für dieses Husarenstück an Verlogenheit ist übrigens die Schweizer Bundesrätin (= Ministerin) Simonetta Sommaruga zuständig. Sie ist kinderlos und Diplomierte Pianistin. Das reichte um bei den Sozialdemokraten zur Justizministerin aufzusteigen.
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Wenn ich so bin, wie ich bin, bin ich ich.