Europäische Ermittlungsanordnung (Allgemein)
Lest mal die Artikel http://www.heise.de/tp/artikel/41/41305/1.html und http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/strafverfolgung-eu-vereinfacht-grenzueberschreitende-ermittlungen-12683424.html.
Die "Europäische Ermittlungsanordnung" ist eine Vereinbarung unter Justizbehörden. Sie regelt die Umsetzung einer polizeilichen oder justiziellen Maßnahme eines Mitgliedstaats ("Anordnungsstaat") zur Durchführung in einem anderen Mitgliedstaat ("Vollstreckungsstaat"). Ziel ist die Erlangung von Beweisen in einem Strafverfahren. Ermittlungsmaßnahmen müssen "unverzüglich", spätestens aber 90 Tage nach Erlass umgesetzt werden.
Dabei kann es einerseits darum gehen, gegen eine verdächtige oder beschuldigte Person Repressalien zu verhängen. Andererseits können damit aber auch Justizbehörden angewiesen werden, bereits erlangte Beweismittel herauszugeben. Geregelt wird aber auch die "zeitweilige Überstellung inhaftierter Personen", die Vernehmung per Video- oder Telefonkonferenz oder die Nutzung des Europäischen Haftbefehls, um Personen (auch zeitweise) an Gerichte zu überstellen.
Unsere Lametta-Träger bekommen offensichtlich Angst vor ihren Völkern. Es wird wohl nicht mehr lange dauern, bis die ersten von uns per "Europäische Ermittlungsanordnung" und "Europäischem Haftbefehl" nach Schweden ...äh... überstellt werden um dort wegen »hatpropaganda« (Schwedisch für "Freie Meinungsäußerung") verurteilt zu werden.
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Bellator Eruditus,
24.03.2014, 20:26
- [BILD] Schwedische Political Correctness - knn, 25.03.2014, 13:02