#Justizhumor: Richter erkennen Lügnerinnen an den Ohren! (Bei Heidi Külzer funktionerte das allerdings nicht!) (Recht)
Richter in Berlin: Kopftuch runter, sonst gibt’s ein Ordnungsgeld
Ein Vorfall am Amtsgericht Tiergarten in Berlin macht derzeit auf Facebook die Runde. Der zuständige Richter hat eine Zeugin in einer kleinen Ordnungswidrigkeits-Angelegenheit aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Der Grund: Sonst könne er nicht erkennen, ob sie die Wahrheit sagt. Eine anwesende Anwältin hat die Begebenheit vom Dienstag im Sozialen Netzwerk öffentlich gemacht. Bei einer Online-Diskussion soll es jedoch nicht bleiben.
Die Berliner Rechtsanwältin Handan Ceylan gibt mit ihrem wenige Zeilen langen Facebook-Posting derzeit den Usern im Netz ordentlich zu denken. Verwiesen wird darin auf das diskutable Verhalten eines als unantastbar geltenden Würdenträgers. Denn am Amtsgericht Tiergarten verlangt ein Richter von einer Zeugin, dass sie ihr Kopftuch abnehme. Die Forderung gegenüber der Muslima war nicht nur respektlos. Sie war alles andere als rechtmäßig und darf in Zukunft auch nicht wieder passieren. Dies zu verhindern, dafür gibt es mehrere Wege.
„Heute Mittag am AMTSGERICHT Tiergarten: RICHTER in einer kleinen Verkehrs-OWisache fordert Zeugin auf, ihr KOPFTUCH ABZULEGEN, droht dann, dass er sonst ORDNUNGSGELD verhängen werde. Seine Begründung: Sonst kann er nicht erkennen, ob sie die Wahrheit erzählt! Er könne ja ihre Ohren nicht sehen! Das ist kein Witz!“, so die Facebook-Zeilen von Handan Ceylan. Die Rechtsanwältin für Strafrecht hatte am Dienstag einen Kollegen zu besagtem Gerichtsverfahren begleitet und auf der Zuschauerseite Platz genommen. Die Angelegenheit war banal. Es ging um Falschparken.
Betroffene lässt sich nicht einschüchtern
Der Anwalt des Verfahrens habe dem Richter erklärt, dass es eine Entlastungszeugin gebe, die den Sachverhalt anders darstellen könne, so Ceylan im Gespräch mit den Deutsch Türkischen Nachrichten. Es sei die einzige Entlastungszeugin gewesen. Die Dame war die Ehefrau des Mannes, der die Ordnungswidrigkeit begangen haben soll. Offenbar habe der Richter sie schon kurz zuvor auf dem Gang gesehen und festgestellt, dass sie ein Kopftuch trug. Im Saal selbst zugegen waren zum fraglichen Zeitpunkt Handan Ceylan, ihr Kollege, eine Protokollantin und der Richter. Hier erklärte Letzterer in Richtung des vertretenden Anwalts: Die Zeugin käme nur in Betracht, wenn sie ihr Kopftuch ablegt. „Wir waren in diesem Moment total perplex und total schockiert“, sagt Ceylan. Der Anwalt habe natürlich sofort „Konter“ gegeben und sich nicht einschüchtern lassen. Er machte auch deutlich: Komme es hart auf hart, würde man bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Betroffene selbst war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Raum und bekam das Ganze erst später mit.
Der Richter selbst ruderte darauf hin etwas zurück. Scheute sich aber nicht, noch eine hanebüchene Begründung für seine Forderung hinterher zu schieben. Immerhin könne er die Ohren der Zeugin so nicht sehen. Er wisse so ja nicht, ob sie auch die Wahrheit sage. Seine an den Haaren herbeigezogene juristische Begründung ging jedoch gänzlich schief. Warum, so fragt Ceylan, habe er diese Argumentation nicht auch im Fall zweier anwesender Damen angebracht, von denen mindestens eine lange Haare trug. Auch ihre Ohren habe er nicht sehen können. Natürlich müsse das Gericht feststellen und auch sehen, wie das Gesicht des Zeugen aussieht. Während einer Vernehmung würden Anwalt und Richter durchaus sehen wollen, ob der Befragte lüge. Ein Indiz dafür wäre zum Beispiel, wenn derjenige rot werde. Das Verlangen des Richters in diesem banalen Fall bezeichnet die Juristin jedoch schlicht als „willkürlich und unangemessen“. Dann noch mit einem Ordnungsgeld zu drohen, sei völlig „desaströs“ und „rechtlich total falsch“ gewesen.
Richter darf sich nicht über Grundrechte hinwegsetzen
Es steht zu vermuten, dass dem zuständigen Richter seine Position zu Kopf gestiegen sein könnte. Nach geltendem Recht hat ein Richter in jedem Verfahren die Sitzungsgewalt inne. Er hat damit die Verhandlungsleitung, muss dafür Sorge tragen, dass das Verfahren ungestört abläuft und sozusagen als „Moderator“ fungieren. „Das bedeutet aber nicht, dass dieser Saal sein Bauernhof ist“, so Ceylan. „Er kann sich, trotz seiner Sitzungsgewalt, nicht über alles hinwegsetzen und Grundrechte missachten.“ In dem Fall handle es sich „ganz eindeutig“ um die Artikel 1, 3 und 4 des Grundgesetzes.
In der konkreten Sache besonders fatal: Das Verfahren wurde ohnehin eingestellt, weil sich die Belastungszeugin nicht mehr erinnern konnte. Abgeschlossen ist es für Ceylan aber nicht. Doch welche Möglichkeiten gibt es überhaupt? „Ich überlege, ob man die Angelegenheit nicht doch zum Bundesverfassungsgericht tragen kann.“ Zwar liege im verhandelten Fall kein Rechtschutzbedürfnis mehr vor. Aber: „Es scheint so zu sein, als ob dieser Richter das mehrmals probiert und es wahrscheinlich auch geschafft hat. So darf es nicht sein in der Gerichtspraxis.“
Das Brisante ist allerdings: Zwar gibt es in der Theorie die so genannte Dienstaufsichtsbeschwerde mit der sich an den Gerichtspräsidenten gewandt werden kann. Die führt aber nicht immer zum gewünschten Erfolg. Schließlich wird auch hier nicht selten auf die Unabhängigkeit der Richter verwiesen. Ein Disziplinarverfahren bringt also wenig. Was bleibt? Möglich ist eine Feststellung durch ein anderes Gericht. Beim Schopfe kann die Gelegenheit auch im gleichen Verfahren ergriffen und ein Befangenheitsantrag gestellt werden.
Erfolgreiche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
In ihrer Laufbahn als Rechtsanwältin ist Handan Ceylan so etwas bisher nicht untergekommen. Man höre zwar von Fällen, in denen Kolleginnen mit Kopftuch belästigt würden oder man sie nicht ins Gericht lassen wollte, aber solche Dinge klärten sich gerade. Neu ist der Fall in seiner Art dennoch nicht: Sie verweist auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2006. Eine Berliner Strafverteidigerin klagte damals mit Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die Mutter des Mandanten 2004 Kopftuch tragend im Zuschauerbereich saß und der Jugendrichter meinte, dass sie dieses, obschon nur Zuschauerin, ablegen sollte. Auch in diesem Fall drohte der Vorsitzende mit einem Ordnungsgeld. Damals ging die Betroffene freiwillig aus dem Saal, klagte später aber. Das Außergewöhnliche: Statt wie sonst üblich mehrere Instanzen zu durchlaufen, wurde die Klage sofort dort angenommen, da die Sache von besonderer Bedeutung für die Grundrechte war. Damals wurde gesagt: Seine Sitzungsgewalt erlaubt es dem Richter nicht so etwas anzuordnen. Das sei ein klarer Verstoß gegen Artikel 4, Grundgesetz.
Die Öffentlichkeit muss wachsam sein
Handan Ceylan ist nun nicht sofort juristisch aktiv geworden, sondern hat den aktuellen Fall auf Facebook getragen. Nicht ohne Grund, wie sie im Gespräch darlegt. „Man kann solche Sachen einerseits juristisch weiterverfolgen, andererseits durch die Presse, durch die Öffentlichkeit. Ich denke, dass die Öffentlichkeit in diesem Fall wachsam sein und so etwas im Blick haben muss.“ Oft sei die Öffentlichkeit als dritte Macht im Lande sehr hilfreich. Facebook konkret habe ihr geholfen, das Ganze binnen weniger Stunden publik zu machen. Schon tags darauf seien die Medien auf sie aufmerksam geworden. Die Ziele dahinter sind klar: Kollegen sollten sich für künftige Begebenheiten rüsten können. Zum anderen sollen künftige Betroffene auf diesem Weg erfahren, dass sie weder allein noch hilflos sind. Es lohnt, sich dagegen zu stemmen. „Wohin kämen wir denn, wenn wir solche Dinge erlauben und sich so etwas weiter entwickelt?“
Einerseits kann ich den Richter verstehen, wenn er wissen will, wer unter da "unter der Decke steckt", andererseits muss man ganz rational feststellen, dass die Richter auch die Ohren von Claudia Dünkel und Heidi Külzer gesehen haben und trotzdem ging es eben z.B. Horst Arnold unschuldig an den Kragen.
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