Das Ergebnis bzw. Ziel aller dieser feministischen Maßnahmen ist gleich: Die Zerstörung des Verhältnisses zwischen den Geschlechtern.
Diejenigen, die davon profitieren, ziehen dafür auch die Fäden. Derer müssen sich Männer und Frauen gemeinsam entledigen. Die Täterinnen sind zu finden bei den Frauenbeauftragten, Genderlehrstühlen, in den Frauenhäusern, Kriseninterventionsstellen, Anwaltskanzleien und Gerichten.
Eine Kündigungsschutzklage hat eh keinen Sinn, genauso sinnlos wäre somit auch der Versuch der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Falschbeschuldigerin. Auch da wird die feministische Justiz Schirmherrin sein. Selbst wenn der groteske Fall eintreten solle, dass die feministische Justiz in einem Einzelfall eine Falschbeschuldigerin verurteilen sollte, so ist doch gewiss, dass wie im Fall der Horst-Arnold-Mörderin Heidi Külzer faktisch keine Verfügungsmasse existiert. Männer die also Schaden erlitten haben, müssen andere Wege finden, um solche Falschbeschuldigerinnen anzuprangern.