Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Sex. Belästigung - Härtere Gangart? (Allgemein)

Senec @, Friday, 04.04.2014, 09:41 (vor 3934 Tagen)

Fristlose Kündigung nach sexueller Belästigung

Wer Kollegen sexuell belästigt, muss mit dem Rauswurf rechnen. Dabei kann der Arbeitgeber sogar auf eine vorherige Abmahnung verzichten.

Eine neue "Waffe" ist das nicht, wird ja immer wieder benutzt. Lediglich die Gangart scheint sich verändert zu haben.

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Sex. Belästigung - Härtere Gangart?

MitGlied, Friday, 04.04.2014, 10:28 (vor 3934 Tagen) @ Senec

Nach der Obdachlosigkeit durch das Gewaltschutzgesetz kommt jetzt die Arbeitslosigkeit durch ein streng ausgelegtes anderes Gesetz.

Wird Zeit für den grünen Diskriminierungs-Stern.

Der schlaue Arbeitgeber stellt eben nur Männer ein, dann hat er das Problem nicht.

An sich ist es gerechtfertigt, wenn auf einen sexuellen Übergriff (mit klarer Beweislage) die fristlose Kündigung kommt. Aber solange die Beweislage unklar (z.B. Aussage gegen Aussage) ist, sollte eine Abmahnung genügen, die dann zu entfernen ist, falls sich der Vorwurf als unberechtigt herausstellt, bzw. sollte bei einer klaren Falschbeschuldigung eine fristlose Kündigung für die Beschuldigerin folgen.

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Egal welches Gesetz, die Folgen sind für Männer immer vernichtend.

Jose Morales, Friday, 04.04.2014, 10:36 (vor 3934 Tagen) @ MitGlied

Das Ergebnis bzw. Ziel aller dieser feministischen Maßnahmen ist gleich: Die Zerstörung des Verhältnisses zwischen den Geschlechtern.

Diejenigen, die davon profitieren, ziehen dafür auch die Fäden. Derer müssen sich Männer und Frauen gemeinsam entledigen. Die Täterinnen sind zu finden bei den Frauenbeauftragten, Genderlehrstühlen, in den Frauenhäusern, Kriseninterventionsstellen, Anwaltskanzleien und Gerichten.

Eine Kündigungsschutzklage hat eh keinen Sinn, genauso sinnlos wäre somit auch der Versuch der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Falschbeschuldigerin. Auch da wird die feministische Justiz Schirmherrin sein. Selbst wenn der groteske Fall eintreten solle, dass die feministische Justiz in einem Einzelfall eine Falschbeschuldigerin verurteilen sollte, so ist doch gewiss, dass wie im Fall der Horst-Arnold-Mörderin Heidi Külzer faktisch keine Verfügungsmasse existiert. Männer die also Schaden erlitten haben, müssen andere Wege finden, um solche Falschbeschuldigerinnen anzuprangern.

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