#Frauengewalt: Heute .... Fachbereich "Pflegemütter" .... (Mord an Kindern)
Fall 1 - Mord: Lebenslange Haft für Pflegemutter.
BAD HONNEF. Mit einer Schweigeminute gedachte der Jugendhilfeausschuss am Dienstag in seiner letzten Sitzung der Wahlperiode der neunjährigen Anna. Bekanntermaßen war das Pflegekind, das unter der Obhut des Königswinterer Jugendamtes stand, im Sommer 2010 in seiner Honnefer Pflegefamilie gewaltsam zu Tode gekommen.
Das Bonner Landgericht hatte die Pflegeeltern schuldig gesprochen, das Pflegekind monatelang gequält und misshandelt zu haben. An ihrem Todestag wurde Anna laut Urteil der Schwurgerichtskammer in der Badewanne unter Wasser gedrückt und ertränkt. Die Pflegemutter wurde schließlich zu einer lebenslangen Haftstrafe, ihr Ehemann zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ausschussvorsitzende Gabi Clooth-Hoffmeister erinnerte in eindringlichen Worten an das Schicksal des Kindes, dessen Todestag in die Amtszeit auch des nach der Kommunalwahl 2009 konstituierten Honnefer Jugendhilfeausschusses gefallen war.
Annas Leiden und ihr Schicksal gemahnten nicht zuletzt alle an der Jugendarbeit und der Jugendhilfe Beteiligten an ihre Fürsorgepflicht gegenüber Kindern. "Es ist Anlass, immer genau hinzuschauen und in Prävention und Hilfen zu investieren", betonte Clooth-Hoffmeister.
Fall 2 - Missbrauch: 3 Jahre Haft für Pflegemutter.
Im Landgericht Krefeld wird gegen eine Pflegemutter aus Tönisvorst verhandelt, der das Moerser Jugendamt zwei Mädchen anvertraute. In erster Instanz wurde die Mutter wegen Misshandlung zu dreieinhalb Jahren verurteilt.
Tönisvorst. In ihren Schlussbemerkungen verteidigte sich die Angeklagte, ihre guten Absichten "seien nach hinten losgegangen" und entschuldigte sich bei den Beteiligten. Ihr Anwalt plädierte für Bewährungsstrafe, was der Staatsanwalt ablehnt.
Die Beweisaufnahme ist beendet, die Plädoyers sind gehalten, nächste Woche wird das Landgericht sein Urteil verkünden. Damit geht ein langer, sehr akribisch geführter Prozess in zweiter Instanz zu Ende – und trotzdem bleiben viele Fragen offen. An den Folgen werden alle Betroffenen ihr Leben lang zu tragen haben. In erster Instanz war die Pflegemutter Mathilde T. aus Tönisvorst (heute wohnt sie in Ostwestfalen) 2012 zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen verurteilt worden. Der Tatzeitraum liegt zwölf bis 16 Jahre zurück. Gestern plädierte ihr Rechtsanwalt Franz-Georg Josephs für eine Bewährungsstrafe. Wenn sich das Gericht dem nicht anschließen könne, sehe er ein Strafmaß von zwei Jahren und sechs bis neun Monaten für angemessen an. Staatsanwalt Bernd Schlechtriem und auch die Anwältin der Nebenklägerinnen Aziza L. und Dunja L., Heidi Sorgalla, verwarfen gestern eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe. Sie bleiben beim Strafmaß der Erstinstanz.
Den letzten Verhandlungstag nutzte die Angeklagte zu einer persönlichen Erklärung. Sie habe den beiden Mädchen damals nur ein neues Zuhause geben wollen. Sie habe alles nur gut gemeint, die Geschichte sei dann "nach hinten losgegangen". Dafür könne sie sich nur entschuldigen. Sie habe Schulden gehabt und Riesenprobleme, auch mit ihrer eigenen Tochter, die mit 16 Jahren schwanger wurde. Auch die ewige Umzieherei habe alles erschwert, sie habe gegen Windmühlen gekämpft. Auf die Nachfrage von Richterin Kraft-Efinger, warum sie sich in dieser schwierigen Situation nicht ans Jugendamt gewandt und mitgeteilt habe, dass ihr die Pflege der beiden kleinen Mädchen zu viel werde, hatte sie keine Erklärung. Sie könne sich nicht mehr erinnern.
Sie habe durch die Arbeit so viel Stress gehabt, dass sie nicht mehr alles habe kontrollieren können. Da sie viel unterwegs gewesen wäre, habe sie auch vieles nicht mitbekommen. Die Angeklagte versuchte, vieles auf ihren damaligen Schwiegersohn Tilo zu schieben, der zeitweise Mitbetreiber ihres Kiosks war. Und auch ihr damaliges Pflegekind Aziza beschuldigte sie indirekt der Unwahrheit. Das Mädchen habe schon immer viel erzählt. Ihre Lehrerin habe sie kontaktiert, weil Aziza viel zu lange Aufsätze geschrieben habe. Klassenkameraden oder Nachbarskinder zum Spielen einzuladen, ging in ihrer "Drecksbude" nicht.
Da das Jugendamt Moers auf Antrag des Gerichts eine Akte herausgegeben hatte, ergaben sich beim teilweisen Verlesen der Akten doch noch einige Antworten. So gab es einen amtlichen Briefwechsel mit Joachim Meyer vom Kreisjugendamt Kleve, Nebenstelle Kerken.
Meyer hatte Mathilde T. 1996 in Tönisvorst besucht, weil sie sich als Pflegemutter beworben habe, gab er der ermittelnden Polizei zu Protokoll. Mathilde T. habe bereits Pflegekinder vermittelt bekommen. Das Moerser Jugendamt hat auf seiner Suche nach geeigneten Pflegeeltern auch Meyer in Kerken angeschrieben. Die Akten aus Moers ergaben auch, wie mit Bianca G. ein Pflegekind an Mathilde T. vermittelt wurde, bevor Aziza und Dunja in ihr Haus kamen.