Heute gab es dazu das Urteil. Die Ausbeutung ist rechtens. (Off-Topic)
Überraschung im Rechtsstreit um Lohndumping. Eine Arbeitsagentur in Südbrandenburg hat eine Niederlage erlitten, das Arbeitsgericht Cottbus wies die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt wegen angeblicher Ausbeutung zu Mini-Löhnen ab.
Sittenwidrig, aber nicht ausbeuterisch
Ein Rechtsanwalt hatte zwei seiner Angestellten nur zwischen 1,54 und 1,65 Euro pro Stunde gezahlt. Diese Löhne seien zwar sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt: Die Beschäftigten hätten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen.
Die beiden Bürokräfte erhielten jeweils 100 Euro im Monat. Überleben konnten der Mann und die Frau nur, weil sie noch sogenannte Aufstocker-Leistungen vom Jobcenter erhielten.
Krasses Missverhältnis von Arbeit und Lohn
Im Prozess gehe es um die Frage, ob der Anwalt die Beschäftigten ausgenutzt habe und ein "krasses Missverhältnis" zwischen geleisteter Arbeit und monetärer Gegenleistung vorliege, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.
Das Jobcenter wollte von dem Anwalt Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurückhaben - 2400 für die Arbeitnehmerin und 1700 für den Arbeitnehmer. Der Anwalt argumentierte, dass den beiden geringfügig Beschäftigten in seiner Kanzlei die Qualifikation für einen höheren Lohn fehle, um ihnen mehr Geld zu zahlen.
... und die Politik schwafelt von 8,50 Euro Mindestlohn!
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- Wenn das ein Scheidungsanwalt ist, dann hat´s sich für den ja richtig gerechnet! -
Li Ho Den,
08.04.2014, 16:24
- Heute gab es dazu das Urteil. Die Ausbeutung ist rechtens. - Musharraf Naveed Khan, 09.04.2014, 15:00