Umstrittener Hartz-IV-Fall: Entsorgter Vater darf Kind in Indonesien auf Staatskosten besuchen (Allgemein)
Cyrus V. Miller , Thursday, 10.04.2014, 14:18 (vor 3927 Tagen)
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Thursday, 10.04.2014, 14:25
"Das Landessozialgericht in Essen hat entschieden, dass das Arbeitsamt ("Jobcenter") Düsseldorf einem Empfänger von Hartz IV eine dreiwöchige Reise nach Indonesien bezahlen muss, damit er dort seinen inzwischen zehnjährigen Sohn besuchen kann.
Der Hintergrund: Die Mutter, eine Indonesierin, ist mit dem Kind vor vier Jahren ohne Zustimmung des Mannes in ihre Heimat gezogen."
http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/hartz-iv-urteil-empoert-politiker-aid-1.4152189
Wohlgemerkt: Es geht hier um 2100 Euro für Flug, Unterkunft, und Verpflegung, über die die "Politiker empört sind". Ob man genau so empört wäre, wenn es sich hier um eine Mutter handeln würde, die ihr Kind besucht?
Und was kosten eigentlich die so beliebten, überflüssigen "Dienstreisen" von Abgeordneten in warme Urlaubsländer den Steuerzahler? 2009 waren es über 10.000.000 Euro.
Inzwischen ein Klassiker:
"Neger gesucht"
http://www.spiegel.de/spiegel/a-572742.html
Die Reaktion dieser "Volksvertreter" ist krass.
Musharraf Naveed Khan, Thursday, 10.04.2014, 14:50 (vor 3927 Tagen) @ Cyrus V. Miller
Wenn man diesen Politikern für jede Lüge, jede Bürgerverhöhnung und pro 1.000,00 Euro verschwendete Steuergelder eine Ohrfeige geben müsste, viele von denen hätten nicht mal mehr einen Brustkorb und wären vermutlich sogar Matsch bis Oberkante Fußnägel.
Umstrittener Hartz-IV-Fall: Entsorgter Vater darf Kind in Indonesien auf Staatskosten besuchen
MitGlied, Thursday, 10.04.2014, 14:53 (vor 3927 Tagen) @ Cyrus V. Miller
Man muss dazu sagen, dass "im Namen des Volkes" der Mutter das Recht erteilt wurde, nach Indonesien zu ziehen, incl. Kind, was man dadurch genehmigt hat, indem man dem Kind einen entsprechenden Reisepass ausgestellt hat.
Warum soll dann nicht das "Volk" dafür bezahlen, dass das Kind und der Vater ihr Umgangsrecht wahrnehmen dürfen?
Und wenn das "Volk" das nicht mag kann es ja echte VolksVERTRETER wählen und keine Volksverräter. Ggf. kann das Volk oder dessen vertreter dafür sorgen, dass der Richter oder die Richterin, die die Erlaubnis zum Umzug erteilt hat, an den Kosten beteiligt wird.
So entschieden worden, damit wieder eine Schlagzeile in die Presse kommt
Ausschussquotenmann, Thursday, 10.04.2014, 18:38 (vor 3927 Tagen) @ Cyrus V. Miller
welche suggeriert Hartz-IV Empfänger hätten Rechte. Hunderttausendfach werden für Sinnlosmaßnahmen 2000-5000 € aus dem Fenster geworfen, welche nur dazu dienen die Beschäftigungsindustrie mit neuen Steuergeldern zu versorgen und die Statistik zu verfälschen. Und alles unter dem Vorwand etwas für den staatlich verfolgten Hartz-IV Empfänger, welcher unter Drohung von Sanktionen an dem Schwachsinn teilnehmen muss, zu tun. Im Verhältnis dazu fehlen mir tausende Zeitungsartikel welche darüber berichten. Die gibt es natürlich nicht. Es fehlen auch Artikel welche darüber aufklären, dass sich die Verwaltungskosten der Jobcenter in Berlin in den letzten Jahren verdoppelt haben, weil sich die Sozen sich immer neue Arbeitsplätze in der Vermittlung aufgemacht haben, obwohl es überhaupt keine Arbeitsplätze zu vermitteln gibt. Die Termine dienen dann nur dazu Sanktionen wegen Nichterscheinen zu provozieren die Empfänger zu schikanieren sowie in sinnlose Maßnahmen abzuschieben. Da verschwinden die Gelder.
Aber
Sachse , Thursday, 10.04.2014, 18:52 (vor 3927 Tagen) @ Ausschussquotenmann
Ich hoffe nur, jeder "Umgangsvater", wo das Geld knapp wird, prüft mal, ob ihm Unterstützung zusteht.
Fahrtkosten und Unterkunftskosten sowie ein Betrag (1/30 zigstel Regelsatz pro Tag) für das Kind stehen einem zu.
Diese Kosten können auch einen Anspruch auf ALG2 begründen !
Und. -
es funktioniert!
--
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (
So teuer und ineffizient wie möglich
Cyrus V. Miller , Thursday, 10.04.2014, 18:55 (vor 3927 Tagen) @ Ausschussquotenmann
welche suggeriert Hartz-IV Empfänger hätten Rechte. Hunderttausendfach werden für Sinnlosmaßnahmen 2000-5000 € aus dem Fenster geworfen, welche nur dazu dienen die Beschäftigungsindustrie mit neuen Steuergeldern zu versorgen und die Statistik zu verfälschen. Und alles unter dem Vorwand etwas für den staatlich verfolgten Hartz-IV Empfänger, welcher unter Drohung von Sanktionen an dem Schwachsinn teilnehmen muss, zu tun. Im Verhältnis dazu fehlen mir tausende Zeitungsartikel welche darüber berichten. Die gibt es natürlich nicht. Es fehlen auch Artikel welche darüber aufklären, dass sich die Verwaltungskosten der Jobcenter in Berlin in den letzten Jahren verdoppelt haben, weil sich die Sozen sich immer neue Arbeitsplätze in der Vermittlung aufgemacht haben, obwohl es überhaupt keine Arbeitsplätze zu vermitteln gibt. Die Termine dienen dann nur dazu Sanktionen wegen Nichterscheinen zu provozieren die Empfänger zu schikanieren sowie in sinnlose Maßnahmen abzuschieben. Da verschwinden die Gelder.
So ist es.
Weil sich daran auch nichts ändern wird, kann ich mich ruhig selbst zitieren:
"Das ganze System muß dabei so teuer und ineffizient wie möglich und
bei der Vermittlung von Jobs möglichst erfolglos sein; gleichzeitig
dabei möglichst viele unkündbare Beamte als "Führungskräfte"
durchfüttern. Letzteren sind besondere finanzielle Anreize zu bieten,
damit sie auch weiter bereitwillig auf das Volk einprügeln
("Staatsdiener").
Allein die Abschaffung des ganzen ARGE/Jobcenter-Apparats dürfte
Kosten einsparen, aus denen man jedem Hartz-IV-Bezieher
"schikanenfreie" Regelsätze finanzieren könnte.
Aber das ist politisch gar nicht gewollt. Nie und nimmer."
Justizkalfaktorinnen decken den Terror
Ausschussquotenmann, Friday, 11.04.2014, 00:21 (vor 3927 Tagen) @ Cyrus V. Miller
Wer die Wahrheit sagt zahlt:
Jobcenter-Mitarbeiter als "Affen" beschimpft: Erbacher erneut verurteilt
Am Mittwoch ist ein 49-jähriger Erbacher vom Amtsgericht Ulm erneut zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im August vergangenen Jahres Jobcenter-Mitarbeiter in einem Hartz-IV-Forum auf Facebook als „Affen“ bezeichnet, hatte dafür einen Strafbefehl erhalten gegen welchen er jetzt Widerspruch eingelegt hatte.
Nachdem Richterin Stefanie Leberle das Urteil „im Namen des Volkes“ verkündet hatte, regte sich im Sitzungssaal Unmut. Mehrere Unterstützer des Angeklagten, die sich nach eigenen Angaben „aktiv gegen Behördenwillkür zur Wehr“ setzen, wollten von der Richterin wissen, wer in diesem Fall denn „das Volk“ sei. „In meinem Namen ist dieses Urteil nicht gefällt worden,“, rief einer. Die Richterin ignorierte den Einwurf und schloss die Sitzung.
http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Jobcenter-Mitarbeiter-als-Affen-beschimpft-Erbacher-erneut-verurteilt;art4329,2548559
Die Kommentare sprechen unter dem Artikel sprechen eine deutliche Sprache.
Diese Justizhuren verüben politischen Gesinnungsterror gegen einen Mann!
Musharraf Naveed Khan, Friday, 11.04.2014, 08:04 (vor 3926 Tagen) @ Ausschussquotenmann
Der Volksmund bezeichne Menschen wie den Angeklagten als „Querulanten“, hatte Staatsanwältin Dr. Susanne Brückner in ihrem Plädoyer gesagt. Der Angeklagte zeige keinerlei Schuldeinsicht ....
Ich würde einen Bürger, der zu einem Beamten oder Behördenmitarbeiter "Affe" sagt, nicht als Querulant bezeichnen. Der Bürger hat doch Recht, warum sollte man ihn dafür beleidigen?
Die sich uns darstellende Rechtskette demonstriert, dass die Justiz nur ein Machtmittel des Staates ist, um den Widerstand des Bürgers zu brechen und damit die Diktatur aufrecht zu erhalten. Weil der Bürger eine andere, als die Staatsmeinung hat, gilt er als uneinsichtig. Diese staatsanwaltschaftliche Argumentation offenbart uns den sich in einem erschreckenden Ausmass ausgebreiteten staatlichen Gesinnungsterror, der uns zweifelsfrei an totalitäre nationalsozialistische und kommunistische Regime erinnert. In diesem konkreten Fall ist es so, dass man aus einem mutmaßlichen Straftäter zugleich einen politischen Verfolgten macht. Darüber nachzudenken, ob vielleicht der eigene Standpunkt/die eigene Meinung/das geltende Recht falsch ist, kommt diesen Justizhuren, die auch in diesem Falle (Richterin, Staatsanwältin) sexualrassistisch gegen einen Mann geurteilt haben, sicher nicht in den Sinn.
Das Urteil ist richtig !
Sachse , Friday, 11.04.2014, 08:34 (vor 3926 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan
Nur die Begründung nicht.
Wer ein hochentwickeltes, sich sozial verhaltendes Tier wie einen Affen dadurch beleidigt, herabwürdigt und in seiner Würde verletzt, indem er es mit einer Mitarbeiterin des Jobcenters vergleicht,...
Nein, der gehört einfach empfindlich bestraft !
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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (
"Querulanten"
Cyrus V. Miller , Friday, 11.04.2014, 09:46 (vor 3926 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Friday, 11.04.2014, 09:55
...sind für das Justizpack vor allem Menschen, die auf ihren Rechten bestehen, damit auch noch Arbeit verursachen und den bequemen Beamten- und Richterschlaf stören.
"Querulantentum" wird auch gerne unterstellt, um unliebsame Kollegen loszuwerden:
http://www.fr-online.de/steuerfahnder-affaere/korruption-paranoide-querulanten,1477340,2796106.html
Sozusagen die Vorstufe zur gutachterlich bestätigten Zwangspsychiatrisierung á la Mollath, falls man dem "Rechtsstaat" gegenüber zu aufsässig ist oder über Insiderwissen verfügt.
Ganz praktisch, um Leute ohne öffentlich-aufsehenerregenden Prozess verschwinden zu lassen.
Der deutsche Michel glaubt, sowas gäbe es nur in Russland und südamerikanischen Diktaturen...