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Fall "Ulvi Kulac": Der nächste Falschbeschuldigte wird nach Jahren aus dem Knast geholt! (Recht)

Musharraf Naveed Khan, Thursday, 10.04.2014, 15:31 (vor 3882 Tagen)

Wiederaufnahme im Fall Peggy: Anwalt erhebt Foltervorwurf gegen Ermittler
 
Das Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall Peggy hat mit schweren Vorwürfen gegen Polizei und Staatsanwaltschaft begonnen. Der Anwalt des Angeklagten Ulvi K., Michael Euler, warf den Ermittlern Foltermethoden vor. "Mein Mandant ist während der Vernehmung auch gefoltert worden", sagte Euler vor dem Landgericht Bayreuth.
 
Darüber hinaus bemängelte der Jurist gravierende Pannen bei der Arbeit der damals eingesetzten Sonderkommission Peggy. Falschaussagen und fehlerhafte Ermittlungsergebnisse seien nicht erkannt worden. Hinweise und Spuren, die Ulvi K. entlastet hätten, seien auf Nebenakten verteilt worden, ohne dies dem Gericht bei dem Prozess vor zehn Jahren mitzuteilen.
 
Tathergangshypothese verschwiegen
Der geistig behinderte Ulvi K. war im April 2004 als Mörder von Peggy zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Leiche des Mädchens wurde nie gefunden.
 
Der Fall muss neu aufgerollt werden, weil zahlreiche entscheidende Details beim ersten Prozess nicht berücksichtigt wurden. So hatten die Ermittler damals beispielsweise eine Tathergangshypothese angefertigt - sie war dem späteren Geständnis des behinderten Ulvi K. verblüffend ähnlich. Dass es sich bei dem Geständnis um das Abfragen einer zuvor gefassten Hypothese gehandelt haben könnte wurde dem Gericht jedoch nicht offengelegt.
 
Darüber hinaus widerrief ein wichtiger Belastungszeuge nach dem Prozess seine Aussage. Im Prozess hatte er behauptet, Ulvi K. habe ihm den Mord an Peggy gestanden. Später erklärte er, dies sei eine Lüge gewesen um Hafterleichterungen zu bekommen.
 
Blocker
Ist Ulvi K. ein Justizopfer?
Der Anwalt von Ulvi K. hält seinen Mandanten für ein Justizopfer: "Denn es ist nur schwer zu glauben, dass ein geistig Behinderter das perfekte Verbrechen begangen haben soll. Ohne Leiche. Ohne Spuren", sagte der Verteidiger vor Prozessbeginn.
 
Wer sich die Mühe mache, die rund 14.000 Aktenseiten aufmerksam durchzuarbeiten, erhalte ein ganz anderes Bild von dem "an Komplexität kaum zu übertreffenden Fall", sagte Anwalt Euler vor Gericht. Ulvi K. habe bei seinen damaligen Vernehmungen insgesamt vier völlig widersprüchliche Geständnisse abgelegt. Euler zitierte aus einem psychiatrischen Gutachten, wonach Ulvi K. die Begabung habe, selbst Lügengeschichten äußerst fantasiereich zu erzählen. Die Geständnisse seien solche Fantasiegeschichten gewesen.
 
Am 7. Mai 2001 war die Schülerin Peggy im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. Ulvi K. nannte den Ermittlern verschiedene Orte, wo er Peggys Leiche entsorgt haben wollte. Doch an keiner Stelle wurde das Mädchen gefunden.
 
Versprechungen und Druck beim Verhör
Ulvi K. habe die Geschichten aus panischer Angst vor dem Gefängnis erzählt, sagte Euler. Die Beamten hätten ihn teils mit Schokolade zu Aussagen überredet. Immer wieder sei ihm eingeredet worden, er müsse nicht ins Gefängnis, wenn er nur die Wahrheit sage.
 
Der behinderte Mann, der aufgrund einer Hirnhautentzündung das geistige Niveau eines Zehnjährigen gehabt habe, sei nach den Befragungen immer "fix und fertig" gewesen. Er habe am ganzen Körper gezittert und mit Medikamenten beruhigt werden müssen. "Selbst jemand, der nicht geistig behindert ist, gibt in so einer Situation vieles zu", gab der Verteidiger zu Bedenken.

 
Anklageschrift fast unverändert
Staatsanwalt Daniel Götz verlas zum Auftakt - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die gleiche Anklageschrift wie beim ersten Prozess vor zehn Jahren. So sehen es die Regularien für ein Wiederaufnahmeverfahren vor.
 
Die Strafkammer am Landgericht Hof war vor zehn Jahren davon überzeugt, dass Ulvi K. die Schülerin zunächst auf einem Feldweg verfolgte und ihr dann so lange Mund und Nase zuhielt, bis sie sich nicht mehr rührte. Mit diesem Mord habe er einen vier Tage zuvor begangenen sexuellen Missbrauch an Peggy vertuschen wollen, hieß es im damaligen Urteil.

Quelle

http://www.ulvi-kulac.de/

Neuer Prozess vor Jugendkammer

Christine ⌂ @, Friday, 11.04.2014, 08:24 (vor 3882 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Das der Prozess nun vor einer Jugendkammer stattfindet, ist für mich ein sehr interessanter Fakt.

Wenn Ulvi Kulac nachweislich geistig behindert ist und den IQ eines 10-jährigen besitzt, so hätte gegen ihn gar nicht vor einem Erwachsenengericht prozessiert werden dürfen.

Es wurden schon 21-jährige Menschen mit durchschnittlichem IQ von Jugendgerichten verurteilt und dort gibt es bei Mord höchstens eine Strafe von 10 Jahren.

Bei dem, was ich bisher gelesen habe, wurde nicht nur Ulvi Kulac massiv unter Druck gesetzt, sondern auch kindliche Zeugen.

Kurioserweise wurde dieser öffentlich bekannte Prozess mal wieder in Bayern durch geführt. Dort scheint es irgendwie besonders viele äh... wie sach ich es... schlmapige Ermittler zu geben. :-D

Kein Wunder, wenn Menschen Polizisten nicht mehr ernst nehmen können.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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Gerichte, Gutachter und die Justiz in Bayern.

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 11.04.2014, 08:29 (vor 3882 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Ulvi Kulac hat einen IQ von 67. Damit hat er die Intelligenz eines Kindes von 11 Jahren. Denoch wurde er im ersten Prozess als Erwachsener verurteilt. Irgend jemand scheint da etwas gemerkt zu haben, denn nun findet der Prozess vor einem Jugendgericht statt. Das kann natürlich auch damit zusammenhängen das Prozesse vor dem Jugendgericht "nicht öffentlich" sind.

"Gutachter" haben im ersten Prozess bescheinigt dass Ulvi Kulac voll schuldfähig sei (mit dem Geist eines 11 Jährigen!)

In unserem Recht ist man übrigens erst mit 14 Jahren schuldfähig!
StGB § 19 Schuldunfähigkeit des Kindes
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Soviel zu Gerichten, Gutachtern und der Justiz in Bayern.

Rainer

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Ermittlungsmethoden und Arbeitsweisen sicher verallgemeinerungswürdig

Musharraf Naveed Khan, Friday, 11.04.2014, 11:06 (vor 3881 Tagen) @ Rainer

Das schockierende an diesem Gesamtfall ist, dass nicht nur eine Person in der "Rechtsfindungskette" versagt hat, sondern die gesamte Rechtsfindungskette.

Angefangen bei den Gestapo-Ermittlern des LKA, über eine ignorante und pflichtwidrig arbeitende Staatsanwaltschaft und ein vorsätzlich falsch urteilendes Gericht. Den vermeintlichen Gutachter, der die Schuldfähigkeit beurteilt hat, bezeichne ich schlichtweg als Schamanen. Keiner dieser Täter in Uniform und Talar wird für seine Verbrechen jemals bestraft werden.

Ich weiß nicht wer genau den Fall wieder aufgerollt hat, aber er wirft viele Fragen darüber auf, wie es um das vermeintliche Rechtssystem in Deutschland bestellt ist. Man muss davon ausgehen, dass derartige behördliche Ermittlungsmethoden und Arbeitsweisen auf den gesamten Sektor verallgemeinerbar sind, denn es stört weder in der Politik jemanden, noch in deren eigenen Reihen ... was wiederum Rückschlüsse auf die Normalität solcher Vorgänge erzwingt. Zudem muss man sich grundsätzlich die Frage stellen: Wie viele Unschuldige sitzen hier noch schon seit Jahren im Knast?

Das scheint aber für die Bundesregierung keine echten Probleme zu sein, denn der Bundesjustizminister Maas befasst sich derzeit mit einem Gesetz für die FrauenQuote.

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Es ist ein Irrglaube die Justiz habe versagt

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 11.04.2014, 18:15 (vor 3881 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Das schockierende an diesem Gesamtfall ist, dass nicht nur eine Person in der "Rechtsfindungskette" versagt hat, sondern die gesamte Rechtsfindungskette.

Da hat niemand versagt. Alles Absicht!

Die Menschen in den Institutionen tun nur eines, ihre Position sichern und eventuell verbessern. Selbst dem Satan küssen sie den Anus dafür.

Rainer

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