Die schreiben wieder einen Müll! (Für mich ne knallharte Falschbeschuldigung.) (Recht)
Der 33-Jährige war in Memmingen auf eine Sonnenbank gestiegen, um eine nackte Frau in der benachbarten Kabine zu beobachten. Die Frau bemerkte ihn und rief um Hilfe. Die Angestellte schloss den Mann ein und alarmierte die Polizei.
"Gegen den Spanner wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage eingeleitet", teilte die Polizei mit.
Die schreiben mal wieder einen Quark. Nach dem Sachstand könnte man grundsätzlich erst einmal ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann einleiten, auch ohne Grund, nur um die Tatsachen festzustellen und die Beweislage abzuklopfen. Spannen ist strafrechtlich nicht relevant, also zumindestens ist mir im StGB kein Paragraph bekannt. Sexuell belästigt hat er sie auch nicht. Also noch so ein Unfug. Zudem muss erst einmal bewiesen werden, dass der Mann da hoch gestiegen ist und die Frau nicht aus heiterem Himmel geschrien hat. Vielleicht hat sie sich nur den Arsch verbrannt und es ist ihr peinlich. Was liegt da näher, als einen Mann falschzubeschuldigen. Wer heute was Nacktes sehen will, der besucht kostenlos diverse Seiten.
Der Mann kann aber die Angestellte des Sonnenstudios wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und das vermeintliche Opfer wegen Falschbeschuldigung anzeigen. Der Erfolg dieser Anzeigen ist aus meiner Sicht wahrscheinlicher.
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- Die schreiben wieder einen Müll! (Für mich ne knallharte Falschbeschuldigung.) -
Musharraf Naveed Khan,
12.04.2014, 20:53
- http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html - Jose Morales, 12.04.2014, 22:47
- Erfolgsaussichten gleich Null -
Bellator Eruditus,
13.04.2014, 08:44
- Der Mann hat gute Chancen. -
Musharraf Naveed Khan,
13.04.2014, 09:23
- Der Mann hat gute Chancen. - Bellator Eruditus, 13.04.2014, 14:35
- Der Mann hat gute Chancen. -
Musharraf Naveed Khan,
13.04.2014, 09:23