Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die schreiben wieder einen Müll! (Für mich ne knallharte Falschbeschuldigung.) (Recht)

Musharraf Naveed Khan, Saturday, 12.04.2014, 20:53 (vor 3877 Tagen)
bearbeitet von Musharraf Naveed Khan, Saturday, 12.04.2014, 21:33

Der 33-Jährige war in Memmingen auf eine Sonnenbank gestiegen, um eine nackte Frau in der benachbarten Kabine zu beobachten. Die Frau bemerkte ihn und rief um Hilfe. Die Angestellte schloss den Mann ein und alarmierte die Polizei.

"Gegen den Spanner wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage eingeleitet", teilte die Polizei mit.

Quelle

Die schreiben mal wieder einen Quark. Nach dem Sachstand könnte man grundsätzlich erst einmal ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann einleiten, auch ohne Grund, nur um die Tatsachen festzustellen und die Beweislage abzuklopfen. Spannen ist strafrechtlich nicht relevant, also zumindestens ist mir im StGB kein Paragraph bekannt. Sexuell belästigt hat er sie auch nicht. Also noch so ein Unfug. Zudem muss erst einmal bewiesen werden, dass der Mann da hoch gestiegen ist und die Frau nicht aus heiterem Himmel geschrien hat. Vielleicht hat sie sich nur den Arsch verbrannt und es ist ihr peinlich. Was liegt da näher, als einen Mann falschzubeschuldigen. Wer heute was Nacktes sehen will, der besucht kostenlos diverse Seiten.

Der Mann kann aber die Angestellte des Sonnenstudios wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und das vermeintliche Opfer wegen Falschbeschuldigung anzeigen. Der Erfolg dieser Anzeigen ist aus meiner Sicht wahrscheinlicher.

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http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Jose Morales, Saturday, 12.04.2014, 22:47 (vor 3877 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

... und das vermeintliche Opfer wegen Falschbeschuldigung anzeigen.

Das nennt sich "Falsche uneidliche Aussage" bei Behörden und ist strafrechtlich relevant.

http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Wer mit sowas konfrontiert und von einer Frau falschbeschuldigt wird, nicht lange fackeln und anzeigen.

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Erfolgsaussichten gleich Null

Bellator Eruditus @, Sunday, 13.04.2014, 08:44 (vor 3876 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Der Mann kann aber die Angestellte des Sonnenstudios wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und das vermeintliche Opfer wegen Falschbeschuldigung anzeigen. Der Erfolg dieser Anzeigen ist aus meiner Sicht wahrscheinlicher.

Vorher friert die Hölle zu.
Freiheitsberaubung? Wenn das Mädel einigermaßen zeitnah die Polizei gerufen hat, geht das glatt als Jedermann-Festnahme durch.
Nötigung? Unvermeidliche Konsequenz der Jedermann-Festnahme.
Falschbeschuldigung oder uneidliche Falschaussage? Dafür muss nachgewiesen werden, dass die Aussage "wider besseres Wissen" stattfand. Ohne staatlich geprüften Gedankenleser unmöglich.

Der Typ kann schon mal ein paar Tausender für Anwaltshonorare zurücklegen. Und wenn die zuständige Staatsanwältin im Verlauf der Untersuchung ihre Tage hat, noch zwei bis drei Tausend für Schmerzensgeld an das "Opfa" und Spende für einen "gemeinnützigen" Zweck (wie das örtliche Frauenhaus).

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Der Mann hat gute Chancen.

Musharraf Naveed Khan, Sunday, 13.04.2014, 09:23 (vor 3876 Tagen) @ Bellator Eruditus

Und wie bitteschön erbringt das vermeintliche Opfer einen Tatsachenbeweis? Könnte mir vorstellen, dass seit Mollath/Kachelmann/Arnold man mit Eidesstattlichen Erklärungen zur Opferrolle etwas vorsichtiger geworden ist. Nicht das die Justiz oder die Falschbeschuldigerin etwas zu befürchten hätten, wenn die Lüge herauskäme. Dennoch, jeder weitere Fall befüllt das Fass, welches eines nahen Tages doch mal überlaufen könnte.

Wenn ich an der Stelle des Mannes wäre, dann würde ich auch sofort gegen die Justiz und die Ermittlungsbehörden vorgehen. Da kommt zwar nichts bei heraus, aber solange gegen einen Beamten Ermittlungen laufen, er in etwas "verwickelt" ist, gibts keine Gehaltserhöhung od. Beförderung. Ich habe das vor einiger Zeit einmal gelesen und mir die §§ sogar abgespeichert.

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Der Mann hat gute Chancen.

Bellator Eruditus @, Sunday, 13.04.2014, 14:35 (vor 3876 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan

Und wie bitteschön erbringt das vermeintliche Opfer einen Tatsachenbeweis?

Seit wann braucht die Femiustiz Tatsachenbeweise? Die Aussage des "Opfers" ist denen Beweis genug.
Die Logik der Femiuristen dabei ist:
Angeklagte bzw. Beschuldigte dürfen lügen, Zeugen müssen die Wahrheit sagen.
Daraus folgt: Angeklagte bzw. Beschuldigte lügen, Zeugen sagen die Wahrheit.
Daraus folgt: Die Aussage eines Angeklagte bzw. Beschuldigte ist weniger glaubwürdig als die Aussage eines Zeugen.
Daraus folgt (wenn's gut läuft): Einstellung des Verfahrens gegen 3000 Euro Schmerzensgeld für das "Opfer".

Könnte mir vorstellen, dass seit Mollath/Kachelmann/Arnold man mit Eidesstattlichen Erklärungen zur Opferrolle etwas vorsichtiger geworden ist.

Deinen Optimismus möchte ich haben.

Dennoch, jeder weitere Fall befüllt das Fass, welches eines nahen Tages doch mal überlaufen könnte.

Es wird überlaufen aber NOCH funktioniert die o.a. Masche ganz ordentlich.

Wenn ich an der Stelle des Mannes wäre, dann würde ich auch sofort gegen die Justiz und die Ermittlungsbehörden vorgehen.

Vollkommen sinnlos. Lauter Krähen. Die hacken sich doch nicht gegenseitig die Augen aus. Da muss sich schon einer richtig extra grenzdämlich anstellen. Also z.B. einer gefesselten Gefangenen "in Notwehr" den Kiefer brechen. Aber wenn die Besatzungen von vier Streifenwagen sich eines Studenten mit 12 Schüssen (davon 7 in den Rücken) erwehren müssen, dann ist das ein klarer Fall von Notwehr. Der Student war schließlich nicht gefesselt war und den Polizisten zahlenmäßig eindeutig überlegen.

Da kommt zwar nichts bei heraus

Eben.

aber solange gegen einen Beamten Ermittlungen laufen, er in etwas "verwickelt" ist, gibts keine Gehaltserhöhung od. Beförderung. Ich habe das vor einiger Zeit einmal gelesen und mir die §§ sogar abgespeichert.

Wegen eines kleinen Querulanten? Machst du Witze? Wenn es so etwas außerhalb irgendwelcher Hörsäle gäbe, hätte man schon mal davon gehört.

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