Diskriminierung im Jura-Studium: Im Zweifel für den Mann (Recht)
Die Fluchbegleiterin , Monday, 14.04.2014, 10:12 (vor 3875 Tagen)
Diese Studie ist totaler Stuss!
Musharraf Naveed Khan, Monday, 14.04.2014, 10:32 (vor 3875 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin
Zitat aus dem Beitrag:
Das Resultat erschreckt: Frauen schneiden im Examen knapp zehn Prozent schlechter ab - bei gleichen Leistungen und Voraussetzungen. Ähnliches gilt für Studenten mit ausländischem Namen. Traxler sagt: "Wer sich ein Bildungssystem wünscht, das hinsichtlich Geschlecht und Herkunft neutral wirkt, dem sollte dieses Ergebnis Bauchschmerzen bereiten."
Die Bewertung von juristischen Staatsexamen ist immer sehr stark subjektiv geprägt. In der Mathematik ist 3+3 immer 6 und damit eindeutig. Bei einem juristischen Staatsexamen hängt die Bewertung u.a. auch von der Ausformulierung, dem Ausdruck und der Argumentationskette des Examinierenden ab. Der, der das dann lesen und bewerten muss, ist das 2. subjektive Glied in der Bewertungskette.
Bereits in der Examensphase führt der Rechtsstaat eine Selektion von geeignetem Menschenmaterial für den Staatsdienst durch. Als Richter und Staatsanwälte brauch man hörige Untertanen, die die "herrschende Meinung" durchsetzen wie in den Fällen "Mollat", "Arnold" und "Wörz". Ganz sicher wird da auch lenkend eingegriffen, damit genau diese willigen Kalfaktoren auch in den Staatsdienst gelangen. Denken muss man da nur noch insofern, dass man dem Bürger das Wort im Munde herumdreht, das vom Bürger als rechtens empfunde Recht auf den Kopf stellt und letztlich eine Entscheidung getroffen wird, die immer als Machtdemonstration des Staates gegenüber dem querulierenden Bürger zu wirken hat.
Insofern kann man diese "Studie" getrost in die Mülltonne stecken. Wer da mal wieder "Ungleichheit" feststellt, hat einfach nur einen an der Klatsche.
Benotungssystem "Jura-Studium":
Im Jurastudium existiert eine ganz eigene Notengebung.
Das Benotungssystem für Jurastudierende wird folgend etwas genauer erklärt:
Die Notenstufen bei der Einzelbewertung mit Aufgliederung in ein Punktesystem und zugehöriger Definition lauten:
ungenügend (0 Punkte) (eine völlig unbrauchbare Leistung),
mangelhaft (1–3) (eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung),
ausreichend (4–6) (eine Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht),
befriedigend (7–9) (eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht),
vollbefriedigend (10–12) (eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung),
gut (13–15) (eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung) sowie
sehr gut (16–18) (eine besonders hervorragende Leistung).
.Bei der Gesamtbewertung wird der Durchschnitt herangezogen, wobei die Zuordnung der erreichten Punktzahl zu den Notenstufen abweicht: Bis zu einem Durchschnitt von 3,99 Punkten ist die Prüfung nicht bestanden, dann folgen:
ausreichend (4–6,49),
befriedigend (6,5–8,99),
vollbefriedigend (9–11,49),
gut (11,5–13,99) und
sehr gut (14–18).
.Sowohl die Durchschnittsnoten als auch die Durchfallquote fällt bei den Rechtswissenschaften deutlich schlechter aus als in anderen Studiengängen. Überwiegend werden für die bestandenen Prüfungen die Noten „ausreichend“ oder „befriedigend“ vergeben.
Nur ca. 15 % der Absolventen erreichen die Notenstufen „vollbefriedigend“ und besser.
Die Durchfallquote im 1.Staatsexamen beträgt bundesweit etwa 30 %, im zweiten Staatsexamen scheitern noch circa 10% der Kandidaten beim ersten Anlauf.
In der deutschen Juristenausbildung gilt ein Staatsexamen ab einer Bewertung mit „vollbefriedigend“ (9-11,49 Punkte) in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen schon mit „befriedigend“, als Prädikatsexamen. Ein Prädikatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“ wird vom öffentlichen Dienst (beispielsweise für das Richteramt) oftmals als Einstellungsvoraussetzung verlangt.
Ein interessantes Interview zum Thema Noten im Jurastudium findet sich hier bei der Zeitung Zeit.
http://www.jura-studium.net/jurastudium/benotungssystem/
http://anonym.to?http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsexamen
Völliger Unsinn
Ausschussquotenmann, Monday, 14.04.2014, 12:29 (vor 3875 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin
Die schriftlichen Prüfungen sind anonym. Da kann der Name, das Geschlecht usw. überhaupt keinen Einfluss haben. Auch die Änderung von den Abinoten ist nicht aussagekräftig, weil ja alle hier wissen, dass es für Weiber dort stets einen Bonus gibt.
Letztendlich kann eine solche angebliche Diskriminierung nur in der mündlichen Prüfung erfolgen. Warum wurde den dort keine einzelne Auswertung durchgeführt? Ich höre nämlich immer genau das Gegenteil. Quotenmuslimas und Frauen erhalten dort den fetten Bonus. Also genau das Gegenteil dieser Studie ist der Fall.
Spiegel Text voller Phantasie und eine Studie, die politisch korrekt
Michael , Monday, 14.04.2014, 14:55 (vor 3875 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin
ist, aber dennoch einige recht interessante Ergebnisse zu bieten hat - jenseits des Diskriminierungsblödsinns, den man einfach als Opfer an den Zeitgeist überlesen muss...
http://sciencefiles.org/2014/04/14/phantasie-statt-recherche-journalismus-a-la-spiegel/
Studien 2000
adler , Kurpfalz, Tuesday, 15.04.2014, 01:02 (vor 3875 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin
Der Artikel stammt von der Topp-Schurnalliss.I.n Frauke Lüpke-Narberhaus.
Sie studierte Politikwissenschaft, Kommunikationswissenschaft und Skandinavistik. Ihre Journaille-Ausbildung hat sie in der berühmten der Henri-Nannen-Journalistenschule absolviert.
http://www.spiegel.de/impressum/autor-10389.html
Klausuren schrieben die Jura-Studenten unter einer Kennziffer, also anonym; die Forscher vermuten allerdings, dass die Handschrift Hinweise auf das Geschlecht liefern und unbewusst wirken könnte.
Und wenn wir nicht mehr weiter wissen, dann fantasieren wir uns einen und nennen das dann Wissenschaft.
Beweisen können die Forscher das mit dieser Studie nicht.
Ach so!
Tauchen wir also weiter hinein in die moderne Wissenschaft h.c. Spekulatius:
Auch über die Gründe für das schlechtere Ergebnis können sie nur spekulieren: Es könnte am sehr geringen Professorinnenanteil im Jura-Studium (rund 16 Prozent) liegen. Oder setzen die meist männlichen Prüfer Frauen anders unter Druck? Reagieren Studentinnen darauf nervöser? Leiden sie unter dem starken Konkurrenzdenken eher als dass es sie anspornt?
Dann kommt noch der Zirkelschlussbeweis der Benachteiligung von Frauen an den Juristischen Fakultäten:
Fest steht für Traxler und seine Kollegen: Frauen bringen das Potential mit, das zeigen ihre Abiturnoten.
Daraus ergeben sich zwei Handlungsanweisungen für Studien:
1) Alles, wo Frauen besser sind, darf nicht hinterfragt werden.
2) Alles, wo Frauen schlechter sind, muss unbedingt hinterfragt werden.
Gute Nacht Europa
adler
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Go Woke - Get Broke!
Nicht Diskriminierung im Jura-Studium - Diskriminierung beim Abitur
Andi, Tuesday, 15.04.2014, 02:15 (vor 3875 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin
Hallo
Soso - der Spiegel-Online schreibt, dass Frauen trotz besserer Abiturnoten beim Jurastudium - auch bei anonymisierten Juratests - schlechter bewertet werden als Männer. Spiegel-Online vermutet als Ursache eine Diskriminierung der Frauen beim Jurastudium.
Ist das nicht viel mehr ein Hinweis auf Diskriminierung der Männer bei den Abiturnoten?
Gruß, Andi
Anonymisierte Staatsprüfungen sind frauendiskriminierend
Peter, Tuesday, 15.04.2014, 21:17 (vor 3874 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin
Was für eine Wissenschaft. Was für eine Wissenschaft
Joa, jeder darf seinen Rechtsverdreher selbst raussuchen. Die Noten sind dem Klienten eh unbekannt. Geht doch zu den Frauen, zu den Richterin und Anwältinnen. Viel Spaß bei der weiblichen Gerechtigkeit....
Wie eben diese Gereichtigkeit in diesem Artikel von Frauke Lüpke-Narberhaus