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Kindesmisshandlung: Seelische (emotionale) Gewalthandlungen (Gewalt)

Li Ho Den ⌂, Monday, 14.04.2014, 15:26 (vor 3673 Tagen)

Was in Fachkreisen mittlerweile als Seelische (emotionale) Gewalthandlungen definiert wird:

•Feindliche Ablehnung; Dem Kind wird vermittelt, dass es nicht dazugehört und abgelehnt wird. Hierzu gehören Handlungen wie: beschämen, beleidigen, demütigen, als wertlos darstellen, ignorieren, ablehnen, Geschwister deutlich vorziehen usw.

•Ausnutzen / Korrumpieren: Die Bezugspersonen tragen durch ihr Verhalten dazu bei, dass das Kind Selbstschädigende oder andere negative Verhaltensweisen ausbildet. Hierzu zählen:

◦Förderung von unangemessener Abhängigkeit und Überforderung (z.B. durch Rollenumkehr, Verantwortungsübertragung) oder durch Hemmung der altersgemäßen Entwicklung.

◦Instrumentalisierung des Kindes zur Erfüllung eigener Wünsche und Bedürfnisse z.B. durch Liebesentzug, emotionaler Erpressung, schlechtes Gewissen erzeugen, Vorwürfe machen usw.

◦Förderung oder Veranlassung von antisozialem Verhalten, Kriminalität, Zwangsprostitution, Zwangspornografie.

•Versagen des emotionalen Echos: Die Bezugsperson zeigt keinerlei emotionale Reaktion auf das Zuwendungsbedürfnis oder Zärtlichkeiten des Kindes, lässt es „im Regen stehen“.

•Terrorisieren, einschüchtern, bedrohen all dessen, was das Kind liebt, Angst auslösen und Chaos für das Kind erzeugen, kontrollieren von Körperfunktionen, Gefühlen und Gedanken.

•Unterbindung psychohygienischer, medizinischer und kognitiver Versorgung wie: Einschränken oder Unterbinden sozialer Kontakte innerhalb und außerhalb der Familie (isolieren), Unterbindung medizinischer Untersuchung und Behandlung und verwehren kognitiver und sinnlicher Reize.

•Verwehrung lebenswichtiger Schutzfunktionen: Das Kind in
(Lebens-)Gefahr bringen oder nicht vor seelischen Gefahren schützen (beängstigende oder gewalttätige Partnerschaftskonflikte, Gewalt- und Pornografiefilme).

Emotionale Gewalt mit Traumafolgen durch nahe Bezugspersonen wird als eine Form der Gewalt gegen Kinder verstanden. Hierzu gehören Verhaltens– und Interaktionsmuster, die dem Kind vermitteln, dass es fehlerhaft, minderwertig, wertlos oder ungewollt ist und nicht geliebt wird.

Leider wird die emotionale Gewalt auch heute noch weit weniger beachtet und ernst genommen als Misshandlung oder Missbrauch. Da die seelische Verletzung weniger „greifbar“ ist als sichtbare Gewalt (z.B. ein gebrochener Arm) ist sie weniger präsent und wird viel zu wenig berücksichtigt.

http://www.moses-online.de/artikel/seelische-emotionale-gewalthandlungen

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