Die Nazis steckten seinen Vater ins KZ, die FEZIS nun ihn! Freiheit für die freie Meinungsäußerung! (Feminismus)
Musharraf Naveed Khan, Thursday, 17.04.2014, 23:29 (vor 3927 Tagen)
Hier noch der Link über www.Weiberplage.de
Ausschussquotenmann, Friday, 18.04.2014, 00:16 (vor 3927 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan
Justiz ist reine Machtausübung, deshalb lügt die Jistiz immer
Rainer , ai spieg nod inglisch, Friday, 18.04.2014, 09:14 (vor 3926 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan
Auch in diesem Fall lügt die Justiz
Die finanzielle Situation von Thomas Lentze ist der Justiz sehr wohl bekannt. Deshalb basiert dieser Beschluss auf einer Lüge. Nichts neues in der Justiz.
Rainer
--
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Justiz ist reine Machtausübung, deshalb lügt die Jistiz immer
Ausschussquotenmann, Friday, 18.04.2014, 20:43 (vor 3926 Tagen) @ Rainer
Hartz IV Empfänger dürfen ein gewisses Schonvermögen besitzen bei dem sie trotzdem Leistungen beanspruchen dürfen:
http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php
Daraus könnte das Bußgeld eventuell beglichen werden. Der Bezug von Hartz IV bedeutet nicht zwangsläufig völlige Vermögenslosigkeit.
Justiz ist reine Machtausübung, deshalb lügt die Jistiz immer
Musharraf Naveed Khan, Friday, 18.04.2014, 20:53 (vor 3926 Tagen) @ Ausschussquotenmann
Daraus könnte das Bußgeld eventuell beglichen werden. Der Bezug von Hartz IV bedeutet nicht zwangsläufig völlige Vermögenslosigkeit.
Ich glaube, darauf kommt es ihm nicht ab. Er ist ein geradliniger Mann, mit Prinzipien und zweifelsfrau auch Charisma. Von Anfang an hat er den Fall transparent gestaltet und das ermöglicht es uns letztlich, permanent darauf verweisen zu können, wie in Deutschland mit Menschenrechten und der freien Meinungsäußerung verfahren wird.
TREL schafft mit diesem Fall einen stetig anführbare Quelle, eine Keule mit der wir austeilen können und die substantiiert belegt ist.
Justiz ist reine Machtausübung, deshalb lügt die Jistiz immer
Ausschussquotenmann, Friday, 18.04.2014, 21:31 (vor 3926 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan
Klar, er sagt ja auch auf seiner Seite er wird keine Vermögenslosigkeit darlegen, weil er schon den Bescheid mit der angeblichen Volksverhetzung nicht akzeptiert. Wenn er Hartz bekommt können die ihn auch ohne Bußgeldbescheid die Hälfte des Tages über Monate hinweg bei irgendwelchen Bildungsträgern einsperren oder ihn sanktionieren. Da scheißt er doch auf die 20 Tage. Hartz IV ist eh wie offener Strafvollzug.
Unfassbar
Blue, Friday, 18.04.2014, 13:01 (vor 3926 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan
Angesichts dessen, was sich die Femischistinnen so alles leisten können...
Die Nazis steckten seinen Vater ins KZ, die FEZIS nun ihn! Freiheit für die freie Meinungsäußerung!
Kurti , Wien, Friday, 18.04.2014, 17:44 (vor 3926 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan
Ich weiß, er hört das nicht gern, wenn man das sagt, aber ich mache mir große Sorgen um seine Sicherheit hinter Gittern.
Gruß, Kurti
Die Nazis steckten seinen Vater ins KZ, die FEZIS nun ihn! Freiheit für die freie Meinungsäußerung!
roser parks , Friday, 18.04.2014, 20:54 (vor 3926 Tagen) @ Kurti
Ich weiß, er hört das nicht gern, wenn man das sagt, aber ich mache mir große Sorgen um seine Sicherheit hinter Gittern.
Gruß, Kurti
Wir könnten ohne Lenze zu fragen 1000 Euro einsammeln und in seinem Namen einzahlen?
Geht das überhaupt?
Ideal wäre wenn 1000 Leutchen zu einem Euro zusammen kämmen!
So als Statement gegenüber der Behörde?
--
rp ist ein Mitglied des spirituellen Flügels (Eisenhans) der erkennenden Männerbewegung.
(Die spielen Hase und Igel mit uns!)
Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit, Gleichwertig
Die Nazis steckten seinen Vater ins KZ, die FEZIS nun ihn! Freiheit für die freie Meinungsäußerung!
Kurti , Wien, Friday, 18.04.2014, 21:07 (vor 3926 Tagen) @ roser parks
Ich bin kein Jurist, daher ist meine Aussage mit äußerster Vorsicht zu werten. Aber ich bilde mir ein, irgendwo mal gelesen zu haben, dass du jemandem beim Begleichen einer Geldstrafe zumindest nicht OFFIZIELL helfen darfst. Was du unter der Hand machst, ist natürlich eine andere Sache. So bilde ich mir ein das mal irgendwo aufgeschnappt zu haben.
Eine weitere Frage wäre dann noch, ob Trel überhaupt bereit wäre, unser Angebot anzunehmen. Es ist unverkennbar, dass er fest entschlossen ist, ein Fanal zu setzen. Einerseits ist seine Standhaftigkeit natürlich bewundernswert, andererseits ...
Gruß, Kurti
Die Nazis steckten seinen Vater ins KZ, die FEZIS nun ihn! Freiheit für die freie Meinungsäußerung!
Detektor, Friday, 18.04.2014, 21:21 (vor 3926 Tagen) @ Kurti
Ich bin kein Jurist, daher ist meine Aussage mit äußerster Vorsicht zu werten. Aber ich bilde mir ein, irgendwo mal gelesen zu haben, dass du jemandem beim Begleichen einer Geldstrafe zumindest nicht OFFIZIELL helfen darfst.
Geldstrafe ist vom zivilrechtlichen Aspekt her eine Schuld bzw. eine Forderung. Und von diesem Aspekt her ginge es unproblematisch, § 267 I BGB, allerdings mit der Maßgabe, dass der Schuldner "nicht in Person" zu leisten hat. Und genau das ist hier möglicherweise der Fall. Hm... Aber was spricht gegen eine simple Schenkung in Höhe der geforderten Summe, so dass die Person dann "in Person" problemlos leisten kann? Eigentlich doch nichts. Aber dann wäre dieses "hat in Person zu leisten" ja nur eine sinnlose Förmelei, jedenfalls im konkreten Fall.
Und wo beginnt überhaupt "helfen". "Ich helfe dir" kann ja auch bedeuten, pro forma jemanden in seiner Firma einen Job zu geben, sofortige Gehaltsvorauszahlung zu gewähren und definitive Entlassung nach ebendiesem Monat.
Fragen über Fragen
--
Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"
Die Nazis steckten seinen Vater ins KZ, die FEZIS nun ihn! Freiheit für die freie Meinungsäußerung!
roser parks , Friday, 18.04.2014, 22:37 (vor 3926 Tagen) @ Kurti
Eine weitere Frage wäre dann noch, ob Trel überhaupt bereit wäre, unser Angebot anzunehmen. Es ist unverkennbar, dass er fest entschlossen ist, ein Fanal zu setzen. Einerseits ist seine Standhaftigkeit natürlich bewundernswert, andererseits ...
Ja, so sieht es zumindest aus!
--
rp ist ein Mitglied des spirituellen Flügels (Eisenhans) der erkennenden Männerbewegung.
(Die spielen Hase und Igel mit uns!)
Gleichberechtigung, Geschlechtergerechtigkeit, Gleichwertig
Könnte man als Strafvereitelung § 258 StGB werten
Ausschussquotenmann, Friday, 18.04.2014, 21:36 (vor 3926 Tagen) @ Kurti
bearbeitet von Ausschussquotenmann, Friday, 18.04.2014, 21:46
Ist es aber nach der Rechtsprechung wohl nicht:
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/exa/51-sonstiges01.pdf
Das Jobcenter könnte es aber als Schenkung betrachten und ihm wieder von der Stütze abziehen. Das ist zwar nicht sauber aber die sind ja auch sonst immer hochgradig kriminell.
1 Cent für Brautmeier
Rainer , ai spieg nod inglisch, Saturday, 19.04.2014, 04:29 (vor 3925 Tagen) @ Ausschussquotenmann
Das Jobcenter könnte es aber als Schenkung betrachten und ihm wieder von der Stütze abziehen.
Nur wenn ihm das Geld direkt zugegangen ist. Zahlungen direkt an Andere zählen da nicht.
Vielleicht wäre eine Spende von 1 Cent an den Inquisitor Brautmeier für seinen Kampf gegen Nazis und anderes sinnvoll. Hat jemand eine Adresse?
Man könnte ja nach der Sammlung das Geld öffentlich an Brautmeier übergeben. Wenn er nicht will, kann man es immer noch unter Beobachtung von Kameras in seinen Briefkasten werfen.
Rainer
--
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
1 Cent für Brautmeier
Ausschussquotenmann, Saturday, 19.04.2014, 10:57 (vor 3925 Tagen) @ Rainer
Das Jobcenter könnte es aber als Schenkung betrachten und ihm wieder von der Stütze abziehen.
Nur wenn ihm das Geld direkt zugegangen ist. Zahlungen direkt an Andere zählen da nicht.
Wenn ich Deine Schulden bezahle indem ich eine Forderung gegen Dich begleiche ist es gleichzeitig eine Schenkung an Dich. Hast Du ein Urteil wo das steht? Die würden sich die Chance auf jeden Fall nicht entgehen lassen es einfach so sehen zu wollen um ihn das Geld jahrelang bis zum Ende des Gerichtstermins vorzuenthalten.
Zuflussprinzip
Rainer , ai spieg nod inglisch, Saturday, 19.04.2014, 18:23 (vor 3925 Tagen) @ Ausschussquotenmann
Wenn ich Deine Schulden bezahle indem ich eine Forderung gegen Dich begleiche ist es gleichzeitig eine Schenkung an Dich. Hast Du ein Urteil wo das steht? Die würden sich die Chance auf jeden Fall nicht entgehen lassen es einfach so sehen zu wollen um ihn das Geld jahrelang bis zum Ende des Gerichtstermins vorzuenthalten.
Bei Leistungsansprüchen nach dem SGB, wie auch beim Unterhalt gilt das Zuflussprinzip. Nur Geld das dir wirklich zufließt wird berücksichtigt. Du musst das Geld also mindestens einmal in der Hand oder auf den Konto gehabt haben. Deshalb wird z.B. auch Geldzufluss aus strafbaren Handlungen berücksichtigt. Bei Selbständigen wird auch der tatsächliche Geldzufluss gerechnet und nicht das, was im Einkommensteuerbescheid steht.
Rainer
--
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Zuflussprinzip
Ausschussquotenmann, Saturday, 19.04.2014, 20:30 (vor 3925 Tagen) @ Rainer
Es gibt da glaube ich noch eine Entscheidung bei der die Eltern die Miete bezahlt haben und es angerechnet wurde. Das war dann zwar kein Zufluss aber es hat einen veränderten Bedarf für die Unterkunft(= 0 € ,weil die Eltern es bezahlt haben) verursacht und die haben sich die Kohle so geholt.
Wenn er sitzt ziehen sie ihm noch einige Euro von der Stütze ab, weil er ja kostenlos im Knast gegessen hat .
Zuflussprinzip
Rainer , ai spieg nod inglisch, Saturday, 19.04.2014, 22:28 (vor 3925 Tagen) @ Ausschussquotenmann
Wenn er sitzt ziehen sie ihm noch einige Euro von der Stütze ab, weil er ja kostenlos im Knast gegessen hat .
Im Knast wird maximal noch die Miete bezahlt.
Rainer
--
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Vorsicht Trel
Ausschussquotenmann, Sunday, 20.04.2014, 00:40 (vor 3925 Tagen) @ Rainer
Es handelt sich hier aber nicht um eine Ersatzfreiheitsstrafe, sondern um Erzwingungshaft. Selbst bei der Ersatzfreiheitsstrafe war es nicht klar und ging bis zum BSG.
Gem. § 107 III Nr. 11 OWIG müsste Trel die Kosten der Erzwingungshaft tragen. Da er diesbezüglich zahlungspflichtig ist würde er weiter seinen Regelsatz erhalten, da er nichts einspart. Das er nicht zahlungsfähig ist ist eine andere Sache.
http://suboptimales.wordpress.com/2008/04/22/immer-mehr-grundsicherungsempfanger-und-alg-ii-bezieher-sind-auf-dem-weg-in-den-knast/
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-empfaenger-kann-bugeld-nicht-bezahlen.php
Die Weigerung seine Zahlungsunfähigkeit darzulegen bringt ihn nur zusätzlichen Ärger, weil er die Kosten der Erzwingungshaft zu tragen hat. Seine Geldbuße würde durch die 20 Tage auch nicht getilgt wie es im Beschluss ja schon steht.
Drittens leuchtet mir keinesfalls ein, warum ich meine Zahlungsunfähigkeit belegen müsse. Daß ich vom Jobcenter lebe, das ist ja kein Geheimnis. Und selbst wenn ich ein Geheimnis daraus machen wollte, so müßten die die monatelangen Ermittlungen, welche von der Staatsanwaltschaft Bonn gegen mich in die Wege geleitet worden sind, über den Weg der Amtshilfe längst bis nach Düsseldorf gelangt sein.
Fünftens würde ich bis zu drei Wochen lang gratis durchgefüttert werden. Ferner hätte ich vermutlich die Gelegenheit zu neuen Bekanntschaften, und zwar abseits von Strafgefangenen. Es wäre eine Art Urlaub. Für mich wären das nur Vorteile, die aber dem Staatssäckel etwas kosten.
http://www.weiberplage.de/index.php?id=9136
Könnte ihn mal jemand aufklären, dass er seine Zahlungsunfähigkeit noch weiter belegen muss und der reine Hartz IV Bezug diesbezüglich nicht ausreicht? Siehe hier:
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=40472
Er müsste Kontoauszüge vorlegen auf denen ersichtlich ist, dass nur am Monatsanfang der Regelsatz drauf ist und weitere Vermögenslosigkeit behaupten. Also kein Bargeld, keine Wertgegenstände usw., pfändungsfrei eben.
Auch Punkt 5 stimmt nicht, siehe § 107 III Nr. 11 OWIG. Die Kosten kommen noch oben drauf. Klug wäre es die Vermögenslosigkeit darzulegen und weiter seine Ruhe zu haben. Wenn er die Erzingungshaft antritt, dann doch nur, weil er seine Vermögenslosigkeit nicht ausreichend dargelegt hat. Mit der eigentlichen Sache hat es nur sekundär zu tun.
Noch andere machen sich Sorgen um Trel
Kurti , Wien, Sunday, 20.04.2014, 14:40 (vor 3924 Tagen) @ Musharraf Naveed Khan
Ich bin also nicht alleine so ein Nervenbündel:
Ich hoffe sehr, dass Sie, Herr Lentze nicht ins Gefängnis müssen!
Wenn es aber doch dazu kommt, dann hoffe ich, dass Ihnen im Gefängnis nichts zustößt.
--
Mit freundlichen Grüßen,
Univira
http://weiberplage.de/index.php?id=9530
Gruß, Kurti
Gefängnisse sollen seniorengerecht werden
Musharraf Naveed Khan, Sunday, 20.04.2014, 20:22 (vor 3924 Tagen) @ Kurti
Schleswig-Holstein will seine Gefängnisse seniorengerechter gestalten. So soll in der Justizvollzugsanstalt Lübeck die Einrichtung einer eigenen Abteilung ausschließlich für ältere oder gebrechliche Gefangene vorgesehen, berichteten die "Lübecker Nachrichten" unter Berufung auf einen Bericht des Landesjustizministeriums.
In Neumünster sei auf dem Gefängnishof der Bau eines Boule-Platzes geplant.
Extra Platz für bequeme Sessel
Hintergrund ist dem Bericht zufolge der steigende Anteil älterer Gefängnisinsassen. 2012 saßen demnach in Deutschland 2100 über 60-Jährige ein. Noch 1995 waren es nur 615 gewesen.
In Lübeck sollten die älteren Gefängnisinsassen größere Zellen erhalten, die laut Ministerium "insbesondere den höheren Platzbedarf der älteren Menschen" berücksichtigen und mit bequemen Sesseln ausgestattet werden sollten. Ein Diplom-Sportlehrer solle spezielle Angebote für Senioren konzipieren.
So habe ich das schon lange prognostizert. Die werden sich vor Rentnern bald nicht mehr retten können. Hoffentlich halten die die Standards für Deutsche auch.