Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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BGH stellt klar: Zweifelnde Väter müssen Gerichtskosten nicht alleine tragen (Vaeter)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Monday, 21.04.2014, 09:26 (vor 3881 Tagen)

Wer begründete Zweifel an seiner Vaterschaft hat, muss nicht zwangsläufig die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen, auch wenn seine Vaterschaft dabei festgestellt wird. http://kuckucksvater.wordpress.com/2014/03/31/bgh-stellt-klar-zweifelnde-vater-mussen-gerichtskosten-nicht-alleine-tragen/

BGH, Beschluss v. 19.02.2014, XII ZB 15/13

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Väter werden so oder so abgezockt!

Li Ho Den ⌂, Monday, 21.04.2014, 14:36 (vor 3881 Tagen) @ Rainer

Eines ist aber sicher: Einen Sockelbetrag kann man von Vätern/Männern immer holen, wennn man sie aus irgendwelchen Gründen vor Gericht zerrt.

Beispiel:

Ein Vater zahlt pünktlich und in voller Höhe Mindestunterhalt. Der Anspruchsberechtigte (Kind) hat ein Recht auf Titulierung. Das geht vor Gericht, Streitwert: 12x Mindestunterhalt!, sind ca. 900 Euro Gerichts- und Anwaltskosten.

Wer schlau ist, der geht gleich ohne Anwalt hin. Es herrscht sowieso Sexualrassismus, da kann man als Vater noch so gut argumentieren. Väter sind nun mal die Juden des 21. Jahrhunderts und ein Anwalt nützt da auch nicht viel, im Gegenteil, der frißt einem noch das letzte Ersparte weg.

Sollte jemand sich für Gerichtskosten aller Art interessieren, hier gehts zur Berechnung: https://profi.allianz.de/prozesskostenrechner/rechner.html

Man muss den Umgang mit Vätern in heutiger Zeit als eine Art Verhütungsmethode ansehen. Wer solchem Sexualrassismus sich nicht aussetzen möchte, emigriert rechtzeitig (wie damals die Juden als Schutz vor den Vernichtungslagern) oder er verzichtet besser auf Kinder.

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