Zitat der jungen Frau aus der Zeit v. 1979:
Die Besuchsregel besagte, dass wir jedes zweite Wochenende bei ihm verbringen sollten.
http://www.zeit.de/zeit-magazin/2014/18/scheidungskinder-risiko-trennung
Seit 35 Jahren hat sich die Diskriminierung & Entrechtung von Vätern und Kindern durch die deutsch-feministichen Familiengerichte NICHT verändert!
Noch immer wird eine sexualrassistische Rechtssprechung wie zu Zeiten des kalten Krieges vollzogen. Leidtragende sind die Kinder. Aber die Kinder interessieren Justiz und Jugendämter nicht, denn die kämpfen für das Kindeswohl.
(Anmerkung: Kindeswohl = fette Beute für Anwälte, sichere Jobs für Jutiz und Jugendämter]
Einen POI im Leben des Kindes gibt es: Das ist das Alter von 12 Jahren!
Genau da endet die Pflicht der Kommune zur Zahlung von Unterhaltsvorschuss bei Zahlungsausfall eines Elternteils. Ab dem Tag ist der Verbleib des Kindes dem Jugendamt egal und das zuständige Familiengericht wird entsprechend reagieren.
Da in dieen Alter auch die Persönlichkeitsentwicklung abgeschlossen ist, das Kind also faktisch durch die eigene kranke Mutter und durch Beihilfe von Justiz und Jugendamt psychisch zerhottet wurde, kann als gesichert angesehen werden, dass solch ein zerstörtes, seelisch deformiertes Kind sogar zum Vater gelassen wird. Das erspart den Aufwand des Jugendamtes wenn z.B. das Kind nicht zur Schule geht oder sonst irgendwie abgleitet. Hilfe ist dann von denen nicht zu erwarten.
Der Auftrag von Justiz und Jugendamt gilt als erfüllt: Kind zerstört, Familie zerlegt, Vater entrechtet und diskriminiert.
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